Krankenversicherung für uneheliches Kind

Bei wem ist das Kind krankenversichert:

-Vater Angestellter in gesetzlicher Krankenversicherung
freiwillig wegen Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze
versichert.

-Mutter bisher 400,- Euro Job

-Kind bei Ihr Krankenversichert

Nun soll Vater plötzlich das Kind bei seiner Krankenversicherung mitversichern und zahlt dafür monatlich 240,00 € zusatzlich Krankenveersicherungsbeitrag für das Kind.

Paar lebt nach dem Papier nicht zusammen.

Meine Frage nun, ist das überhaupt rechtens,oder ist das Kind weiterhin bei der Mutter mitversichert.

Vielen Dank im voraus

Bei wem ist das Kind krankenversichert:

Es kann bei beiden elternteilen versichert werden.

-Mutter bisher 400,- Euro Job

Wie ist die Mutter krankenversichert ? Über dem Mini-Job sicher nicht.

Nun soll Vater plötzlich das Kind bei seiner Krankenversicherung mitversichern

Warum ?

und zahlt dafür monatlich 240,00 € zusatzlich Krankenveersicherungsbeitrag für das Kind.

Das ist sicherlich zuviel, wenn der Vater in der GKV ist und das Kind keine eigenen Einkünfte hat.

Meine Frage nun, ist das überhaupt rechtens,oder ist das Kind weiterhin bei der Mutter mitversichert.

Da stimm etwas nicht. Meines Erachtens kann das Kind bei beiden Elternteilen beitragsfrei versichert werden.

Hallo,
da stimmt etwas nicht - das Kind ist unehelich ??
Da besteht schon einmal kein Familienversicherungsanspruch beim
„Stiefvater“, sondern es bleibt bei der Mutter familienversichert.
Aber auch wenn die Mutter die leibliche Mutter und der Vater der leibliche Vater wären - eine Familienversicherung ist immer kostenlos.
Also, bitte noch einmal genau den Sachverhalt schildern - wer ist genau wie und wo versichert - danke !!
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

da stimmt etwas nicht - das Kind ist unehelich ??
Da besteht schon einmal kein Familienversicherungsanspruch beim „Stiefvater“

ich habe das so verstanden, dass es sich um den biologischen Vater handelt. Wenn der sich zu dem Kind bekennt, kann er es doch auch dann versichern, wenn er mit er Mutter nicht verheiratet ist. Oder habe ich mir da etwas falsches gemerkt ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,

an der Geschichte stimmt was nicht.

Wenn der Mann freiwillig gesetzlich versichert ist, ist das Kind beitragsfrei bei ihm versichert. Wenn er privat versichert ist, könnte es möglich sein. 240 EUR wäre aber selbst bei einer privaten Krankenversicherung unrealistisch.

Wo ist denn die Mutter versichert ? Der 400-EUR-Job verschafft ihr keine Krankenversicherung. Ist sie vielleicht in der Familienversicherung des Ehemannes ? Diese Kasse muss das uneheliche Kind nicht beitragsfrei versichern.

Bitte klären !

Gruss

Barmer

Hallo Nordlicht,
nein, das ist schon richtig, wenn er der leibliche Vater ist, kann er das Kind auch bei sich mitversichern, unabhängig vom Familienstand.
Gruss
Guenter

Vielen Dank für die schnelle Antwort, beide sind nicht verheiratet, somit ist das Kind unehelich, Vater liegt über der Beitragbemessungsgrenze, somit privat in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Mutter ist auf 400 Euro Basis bei einem Friseur angestellt, und so viel ich weis selbst Krankenversichert. Das Kind war bis dato bei ihr mitversichert und auf einmal nach Angabe der KK ist es nicht mehr versichert. So ist es mir dargestellt worden. Ich werde mich nochmals bei beiden schlau machen und dann mich wieder melden.

o.k.,

wie schon gesagt, so kann es nicht stimmen.

Gruss

Barmer

somit privat in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Das gibt es nicht. Er ist freiwillig in der gesetzliche KV. damit kann er sein Kind beitragsfrei mitversichern. Oder ist er vielleicht doch privat versichert ?

Krankenversichert. Das Kind war bis dato bei ihr mitversichert
und auf einmal nach Angabe der KK ist es nicht mehr versichert.

Das ist falsch.

Hallo,

für die Krankenkasse sind immer die rechtlichen Eltern maßgebend:

also die Eltern laut Geburtsurkunde (oder ggf. die Adoptiveltern).

Für Stiefeltern gibt es zusätzliche Voraussetzungen („überwiegender Unterhalt“).

Gruß

RHW