Krankenversicherung für unheliches kind

hallo, hab da mal eine Frage.
Meine Uneheliche Tochter 16 Jahre wohnt bei Ihrer Mutter die neu vor ca. 10 Jahren geheiratet hat.
Sie Familienversichert bei der AOK. Ehemann selbstständig seit einigen Jahren und Privat versichert. Ich bezahle regelmäßig Unterhalt.
Nun meine Frage wer muß für die Zahlung der Krankenkasse für meine Tochter aufkommen?

Hallo timout6,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind sie der leibliche Vater. Demnach kann ihre Tocher über ihre leibliche Mutter versichert bleiben. Dadurch, dass ihr Ehemann nicht der Vater des Kindes ist, kann die Tochter trotzdem kostenlos mitversichert werden.

Voraussetzung ist, dass die leibliche Mutter eine eigene Mitgliedschaft hat und nicht selber familienversichert ist.

Vermutlich weiss die AOK gar nicht, dass ihr Ehemann nicht der leibliche Vater ist, sodass sie die kostenlose Mitversicherung verweigert. Das sollte aber recht einfach zu klären sein.

Strumi

Hallo, zunächst mal gehört die Krankenversicherung zum Unterhalt und damit zu Ihnen. Natürlich müssen Sie nicht zahlen, wenn eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.

Mir fehlen aber noch einige Informationen: Wenn der Ehemann Ihrer EX privat versichert ist, kann die Frau nicht familienversichert sein bei der AOK, höchstens selbst versichert z.B als Arbeitnehmerin oder Hausfrau. Eine Familienversicherung für Ihre Tochter wäre möglich, wen der Mann nicht zuviel verdient. Verdient er mehr und über der JAEG (beides muss gegeben sein), wird die AOK die Familienversicherung ablehnen (und einen Beitrag verlangen, der so bei 130 EUR liegt und m.E. von Ihnen zu tragen wäre).

Sie haben nicht verraten, wo Sie versichert sind, ob ggf. da eine Familienversicherung der Tochter möglich wäre.

Gruss

w.will

Ist das der Auslöser Ihrer Frage ? Wie lief das denn bisher ?

Ich hab Stuss geschrieben, strumi hat natürlich recht. Wenn der neue Mann nicht der Vater des Kindes ist, spielt das Einkommen keine Rolle. Beitragsfreie Versicherung für das Kind sollte immer gehen.

Gruss und sorry, ich war zu schnell.

w.will

Wenn die Mutter gesetzlich krankenversichert ist, kann die Tochter über die Familienversicherung beitragsfrei versichert werden, wenn ich die Situation nach Ihrer Beschreibung richtig verstanden habe.

Hallo,

Ihre Tochter kann weiterhin kostenfrei in der Familienversicherung bei der Mutter bleiben.

Da der Stiefvater in der privaten Versicherung ist und es sich hierbei nicht um den leiblichen Vater handelt, ist es unrelevant ob er sich in einer privaten Versicherung befindet bzw. ggf. mit seinen Einnahmen die geltende Einkommensgrenze für eine kostenfreie Familienversicherung überschreitet.

Gruß
Spatzl

Hallo,
wer für die Tragung des Beitrages in Frage kommt, ist keine Angelegenheit des Versicherungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls keine kostenlose Mitversicherung bei der Mutter möglich ist, warum nehmen Sie sie nicht in Ihre Familienversicherung (falls Sie gesetzlich krankenversichert sind)?
Ansonsten sollten Sie die Frage an den Expertenkreis zum Unterhaltsrecht stellen.
Gruß

Hallo,

um diese Frage beantworten zu können, müssten mehr Informationen bekannt sein.

  1. Geht die Tochter noch zur Schule?
  2. Wo und wie ist die Mutter versichert?
  3. Leisten Sie den überwiegenden Unterhalt für die Tochter?
  4. Wo und wie sind Sie versichert?

Grundsätzlich hat Ihre Tochter einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung bei einem Elternteil (normalerweise bei dem, der den überwiegenden Unterhalt leistet). Dies würde ich mir von meiner oder der Krankenkasse der Mutter prüfen lassen, da dort die notwendigen Angaben vorliegen oder ermittelt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

medici