Krankenversicherung für Rentnerin

Eine 80jährige Rentnerin war selbständig und privat krankenversichert. Sie bekommt keine bzw. nur minimale Rente und wird von ihrer Familie unterstützt.

Sie hat keine Krankenversicherung, nur ihren Krankenhausaufenthalt privat versichert.

Sie ist Hausbesitzerin und bewohnt dieses.
Sie hat Angst, dass sie ihr Haus verlassen muss, wenn sie einen staatlichen Zuschuss zur KV beantragt.

Es besteht ja inzwischen Krankenversicherungspflicht. Was kann bzw müsste sie tun?

Hallo,
wenn die Person vor Renteneintritt privat krankenversichert war liegt höchstwahrscheinlich keine Krankenversicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vor.
Die Pflicht zur KVdR setzt voraus, dass zu 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestand.
Gruß
J.K.

1 „Gefällt mir“

Hallo Jörg,

hätte denn vor ca. 15 Jahren, vor Einführung der allgemeinen KV-Pflicht, die Möglichkeit bestanden, eine bestehende private KV schlicht zu kündigen, so dass nachher nur noch der Vertrag über Zusatzleistungen besteht?

Wenn diese Situation entstehen konnte, hast Du natürlich recht und die Rentnerin ist jetzt schon einigermaßen gekniffen.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Servus,

das merkt man. Warum antwortest Du dann?

Die Fälle, in denen Altersrentner von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen können, sind sehr wenige. Dieser hier (falls der Sachverhalt vollständig und richtig vorgetragen ist) gehört nicht dazu.

Neuigerhalber: Wer oder was ist der „Rentenbund“?

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Hallo,
wenn die Person letztmals privat krankenversichert war unterliegt sie grundsätzlich der Pflicht zur Krankenversicherung in einer privaten Krankenversicherung.
Es wäre also zunächst einmal Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, bei der sie letztmals versichert war - ich vermute mal, das ist das Unternehmen, bei dem die Krankenhauszusatzversicherung besteht. Höchstwahrscheinlich kommt nur der sogenannte Basistarif (Beitrag weit über 600€/Monat) in Frage - und es ist voraussichtlich eine Strafzahlung erforderlich. Andererseits besteht über die Gesetzl. Rentenversicherung ein Anspruch auf Beitragszuschuss i.H. von 7,3 % der Rente - auf die Vollversicherung - nicht auf die separate Krankenhausversicherung!
Gruß J.K.

Nachtrag:
der Beitragszuschuss des Rententrägers zur PKV muss durch den Rentenantragsteller beantragt - und das Bestehen einer Vollversicherung durch die PKV bestätigt werden. Besteht lediglich eine Teilversicherung - kein Zuschuss
Gruß
Jörg

Danke dennoch.

Es gibt keine Rente aus einer Anstellung.

Sie war privat krankenversichert. Aktuell ist der Krankenhausaufenthalt versichert, nicht das Krankenhaustagegeld.

Liebe All,

ist der Zuschuss zur KV abhängig vom Vermögen, also in dem Fall dem selbst bewohnten Haus? Oder auf welcher Basis wird der bewilligt?

genau, Basisbehandlung, Krankenhaus

Servus,

was für eine „minimale Rente“ gibt es denn, von der Du schreibst?

Und wie hat die Rentnerin es geschafft, aus der Krankenversicherung rauszukommen und nur die Zusatzleistungen zu behalten?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich ging bisher davon aus, dass es sich um eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Ist das so? Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch, unabhängig von Vermögen etc. Aber: 7,3 % der Rente…das dürfte nicht viel sein (-
Gruß J.K.

Hallo,
Ja. Ganz oder teilweise Kündigung war möglich. Es musste ggf. lediglich die Kündigungsfrist eingehalten werden. Es gab ja noch keine Pflicht zur Krankenversicherung.
LG Jörg

ch glaube auch, dass man ab 55 Jahren die KV nicht mehr eigenmächtig wechseln kann. Zumindest hat meine Mutter als selbstständige das Problem :persevere:

Hallo,

ich kenne mich in diesem Fachgebiet nicht all zugut aus, aber es gibt m.E. schon ein paar Möglichkeiten, wie sie krankenversichert werden könnte:

  1. sie versichert sich freiwillig (was aber u.U. schwierig wegen der minimalen Rente sein könnte)
  2. ich weiß es nicht genau, aber evtl. ist sie über den Rentenbund versichert?
    (da müsste mal nachgefragt werden)
  3. wenn es ihre Familie möchte, und es von der Krankenkasse her geht, kann sie ja in der Familienversicherung ihrer Kinder, ö.ä., einsteigen, und evtl. monatlich etwas ihrer Familie dazu geben.
    (dies halte ich für auch am besten in Bezug auf ihre geringe Rente)

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Mit freundlichen Gruß

Orakel

Hallo,
so, wie geschildert besteht keine Chance auf eine Versicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

Servus,

es ist nützlich, wenn sie sich mal einen Rentenbescheid anschaut: Sie ist als Altersrentnerin krankenversicherungspflichtig; die Krankenversicherungsbeiträge werden von der Rentenversicherung bei Auszahlung der Rente abgeführt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Joerg,

wenn die vermeintlich einzige bestehende KV eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung ist, ist es annähernd sicher, dass die Rentnerin vor Beginn der Altersrente während ihrer selbständigen Tätigkeit überhaupt nicht krankenversichert war. Dann wäre ihre letzte KV die GKV, bei der sie während der nichtselbständigen Tätigkeit versichert war, aus der sie die Altersrente bezieht.

Dazu würde es auch passen, dass bei Beantragung der Altersrente hinsichtlich KV nichts stattgefunden hat, woran sie sich jetzt noch erinnerte: Die KV-Beiträge wurden vermutlich vom ersten Rentenbescheid an an die „alte“ KV abgeführt.

Schöne Grüße

MM

Hi,
der Frager schreibt…

dann gehe ich davon aus, dass früher eine PKV bestand. Bei der KV für Krankenhaus kann es sich sowohl um einen Vertrag für „Zusatzleistungen“, ein Krankenhaustagegeld als auch um einen Vertrag handeln, der die Basisleistungen für stationäre Krankenhausbehandlung abdeckt.
Lieben Gruß
Jörg