Ich (deutsch) und meine Freundin (Venezuela) haben zusammen die letzten 4 Jahre in España gelebt.
Aufgrund eines Jobs leben wir nun zusammen in Deutschland.
Meine Freundin ist nun schon im 7.Monat schwanger. . .
Das Kind wird mit absoluter Sicherheit hier in Deutschland geboren werden.
Die anfallenden Frauenarzt-rechnungen habe ich bis jetzt selbst bezahlt. Nur wird eine Geburt sicherlich um einiges teurer… :-/
Da ja bekanntlich HIER in Germany eine KV-pflicht herrscht meine Frage:
Wer versichert Sie in ihrem schwangeren Zustand ?
Wie versichere ich dann das Neugeborene??
An wen kann ich mich wenden ?
Die Anfrage an diversen KV wollte sie niemand versichern, da wir auch keine Vorversicherung, Schwanger usw nachweisen koennen…
1.) die einfachste Möglichkeit ist eine Ehe. Dann würde rein versicherungstechnisch folgendes geschehen: Sie würden bei der letzten Krankenkasse versichert werden bei der sie jemals in Deutschland versichert waren. Wenn das eine gesetzliche Krankenversicherung war, dann können Sie sich dort freiwillig versichern (Kosten wenn das Einkommen unter 890 € liegt, ca. 150 €) Vorteil: die Ehefrau und das Baby sind kostenfrei mitversichert.
Das ist natürlich eine Entscheidung (Hochzeit) die jeder für sich treffen muss.
2.) Ihre Freundin kann sich nur bei einer privaten Versicherung zu dem Basistrarif versichern. Hier müssten sie bei den Experten für private Krankenversicherung oder direkt bei einer privaten Versicherung DKV, Debeka, Allianz, LVM ect. anfragen.
3.) Leistungsbezieher von Hartz IV werden pflichtversichert. Entweder gesetzlich (wie Punkt 1 oder privat wie Punkt 2.
Wenn alles für sie beide nicht in Frage kommt, kann man natürlich weiter alles privat bezahlen. Evtl. kann da ein Hebamme weiterhelfen. Hier gibt es dann z.B. Hausgeburten. Das wird günstiger sein als z.B. eine ambulante Entbindung im Krankenhaus.
Die Versicherung des Babys kann entweder unter Punkt 1 oder Punkt 3 erfolgen. Wenn das Baby privat versichert wird kostet es natürlich auch extr.
Ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiter helfen. Wenn Sie weitere Fragen haben zögern Sie nicht mich erneut zu kontaktieren.
Also ich muss dazu sagen, dass ich in der schweiz arbeite u in Deutschland meinen Wohnsitz habe.
Was ist denn da mit der KV pflicht ? Es ist doch gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder versichert werden muss???
Eine Ehe ist „erstmal“ nicht geplant. Haben ersteinmal genug zutun … :-/
Ich habe einige KV an der Hand aber benötige noch einige Infos und die kompletten Kontaktdaten!!! Bitte direkt an [email protected] senden und ich kümmere mich nächste Woche drum !!!
Versichert werden muss, ist richtig. Aber das kann sowohl gesetzlich als auch privat sein.
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, vermute ich das sie in der Schweiz versichert sind. Dann lassen Sie sich von Ihrer schweizer Versicherung einen Krankenschein geben, mit dem Sie zu einer gesetzlichen Krankenvesicherung in Deutschland gehen können und dann in Deutschland über das Sozialversicherungs Abkommen mit der Schweiz behandeln lassen können. Das gilt aber nur für Sie und wenn Sie ihr Baby über ihre schweizer Krankenversicherung mit versichern können dann auch für Ihr Baby. (Muss dann aber ein zusätzlicher Krankenschein beantragt werden). Wie ist Ihre Freundin denn im Moment versichert? Ich vermute gar nicht, deshalb haben sie dann auch die bisherigen Rechnungen selbst bezahlt. Ihre Freundin kann sich dann wirklich nur privat zu einer Basisversicherung versichern lassen.
Hallo,
das Gesetz mit der KV-Pflicht hört sich zwar erst mal gut an; es scheitert jedoch an den Vorgaben für die praktische Umsetzung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen können deine Freundin selbst dann nicht versichern, wenn sie wollen würden.
Offen gesagt, ist ja auch nachvollziehbar, dass sich das keine Versichertengemeinschaft freiwillig antun will, Jemanden zu versichern, bei dem klar ist, dass kurz nach Versicherungsbeginn hohe Kosten entstehen werden. Schließlich handelt es sich um einde Solidargemeinschaft, die gemeinsam in einen Topf bezahlen und bei Bedarf finanziell füreinander da sind. Jedoch wird dann vom Einzelnen erwartet, dass er auf von Anfang an mitbezahlt.
Gesetzliche Versicherungen müssten sie versichern, wenn sie eine Vollbeschäftigung ausüben würde. Das wird wohl jetzt nicht mehr klappen.
Nur private Versicherungen kämen in Frage. Die dürften zwar, wollen aber aus den o.g. Gründen nicht.
Mit dem Gesetz im Rücken kannst Du das zwar einklagen, aber kannst Du dir die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten dafür leisten und hast so viel Zeit?
Das Kind, wenn Du es als Vater anerkennst, kannst Du nach (!) der Geburt auf jeden Fall bei Dir in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Ab Geburt werden dann die Kosten fürs Kind übernommen.
Die einzige echte und verbindliche Chance ist, dass Du Deine Freundin sofort heiratest. Dann kann Du sie ab Heirat bei Dir in der gesetzlichen Versicherung kostenlos mitversichern. Das Kind kommt dann nachher dazu.
Hallo,
Jede gesetzliche Krankenkasse (AOK, Barmer, usw.) werden Dich und deine Freundin/Kind versichern.
liegt dein Einkommen über 50.000€?
Falls ja kannst du dich privat versichern und dein Kind auch. Deine Ehefrau muss erst in die gesetzliche Krankenversicherung und kann danach Auch in die private wechseln.
Keine Private krankenversicherung wird eine schwangere Frau aufnehmen.
Mir ist keine priv. KV bekannt, die eine Schwangere versichert.
Ob eine gesetzl. Kasse dies tut entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich keine gesetzl. Vers. vermittle.
Ggf. fragt ihr mal bei einer Kasse nach.
Das Neugeborene kann üblicherweise bei der priv. KV eines Elternteils ab Geburt mitvers. werden. Bei den Gesetzlichen m. E. auch, aber auch dazu empf. sich eine Anfrage an eine Kasse.
Ich arbeite in der Schweiz u bin auch dort versichert…Mein Wohnsitz habe ich in Germany.
Aber eine private KV versichert sie hier in Deutschland nicht, da sie schwanger ist (soweit ich informiert wurde)
Also in Deutschland kann das Kind innerhalb von 4 oder 8 Wochen nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung beim Papa in die PKV.
Wegen der Mutter würde ich bei der AOK fragen und dort eventuell auch das Kind versichern, wenn die Schweizer PKV andere Regelungen hat als in Deutschland.
so long
pe sturm
Privat Versichert in der Schweiz, da in der Schweiz
berufstatig, aber in Deutschland wohnhaft