Krankenversicherung gekündigt -Pflichtversicherung

Hallo,
aufgrund von Nichtzahlung der Krankenkassenbeiträge hat meine Krankenversicherung mir gekündigt und die Karte zurückverlangt.
So, Karte zurückgeschickt. Angerufen und eine Ratenzahlung vereinbart.
Als die ersten Schreiben bzgl. der Beitragsrückstände kamen, habe ich direkt angerufen. Leider keinerlei Kooperatation.

So, nun kommen vermutlich wieder Anfeindungen, blöde Sprüche etc.
Diese verbitte ich mir, weil ich wirklich eine dringende Frage habe und diese nicht einfach mal aus Langeweile Stelle…

Ist es nun möglich, mich woanders gesetzlich zu versichern, wenn ich mit offenen Karten spiele oder lehnt mich definitiv sofort jede Versicherung strikt ab?

In Deutschland besteht die Versicherungspflicht, aber was, wenn mich aufgrund der Kündigung von der alten Versicherung keine andere KK haben will?

Bei der Privaten Versicherung würde sich doch die Katze in den Schwanz beißen -hatte ich zuvor kaum 180 Euro für die gesetzliche KK -die ich ZUM GLÜCK endlich habe, habe ich aber wohl kaum weit über 300 Euro…

Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße

Hallo Iske keine Angst dakommen keine Dummen Sprüche
100000 de befinden sich in einer ähnlichen Notlage.

zuständig ist die letzte Kasse.
Dort die Versicherung für nicht Versicherte beantragen.
sollte die Kasse Späne machen und Sie nicht wollen auf eine schriftliche Ablehnung bestehen, dann kriegen wir die Kasse drann.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Danke für Ihre Antwort.
Dass ich die Karte zurückschicken soll und auch zuvor zugesagte Leistungen ab sofort nicht mehr übernommen werden -das Schreiben habe ich.
Man wird aber doch nicht bei einer KK wiederaufgenommen, die einem zuvor gekündigt hat.

Ich habe erst Hartz4 bezogen und das Sozialamt hat die KV bezahlt. Nun bekomme ich nach der Hochzeit kein Hartz4 mehr und ich war fünf Monate nicht krankenversichert.

Als ich dann zur Barmer gegangen bin, wollten die knapp 800 Euro sofort haben. Für die Zeit, in der das Sozialamt nicht gezahlt hat. Diese 800 Euro konnte ich nicht sofort zahlen, die monatlichen Beiträge kommen noch dazu.
Bei der Barmer werde ich von einem Mitarbeiter zum anderen geschickt und jeder erzählt mir, dass sie mich nur wiederaufnehmen, wenn ich umgehend die gesamte ausstehende Summe bezahle.

Ehrlich gesagt will ich von der Barmer nur noch weg.

du kannst deine jetzige versicherung kündigen mit 2 monate kündigungsfrist (die fporderungen bleiben jedoch bestehen). die neue kasse bekommt dann automatisch von der alten ein schreiben, dass du dort beitragsrückstände hast. somit darf die neue kasse dir keine krankenkarte ausstellen. du darfst nur im notfall zum arzt

Okay, aber es besteht doch eine KV Pflicht oder nicht?
Wie funktioniert das dann, wenn mir niemand eine Karte ausstellen wird?
Die Rückstände zahle ich ja bereits an die Barmer ab…

richtig die neue kasse MUSS dich auch nehmen aber karte kriegst du erst nach abzahlung bzw. bei regelmäßiger ratenzahlung. (das ist kulanz)
notfallmäßig kannst du gehen mit einem notfallschein, also akute grippe oder unfall oder zahnschmerzne ist kein problem. nur keine vorsorgeuntersuchungen!!

Hallo Iske

eine Kündigung gibt es nicht mehr da wir die Versicherungspflicht haben.
Zeigen Sie bei der Barmer AN: dass Sie aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht einen Aufnahmeantrag stellen.
Versicherungspflicht
Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 1.4.2007
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom 1.4.2007 an alle im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

Rundschreiben der Kassen 20.03.2007

Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten
nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 01.04.2007
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Nicht abwimmeln lassen, bei anderen Kassen würde es noch schwerer werden.Also erst alles klären und dann wechseln.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,
die Versicherungspflicht ist aber nicht so zu deuten, dass jeder versichert sein muss oder jede gesetzliche Kasse einen aufnehmen (versichern )muss. In deinem Fall müsste zunächst einmal geklärt werden, als was du versichert warst bzw. werden willst; als Arbeitnehmer (Beitragszahlung über AG !!) oder Stellenloser, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Student usw. Ist das klar, so wäre abzuklären, inwieweit eine gesetzliche KK dich überhaupt aufnehmen (versichern) kann bzw. darf. Es gibt in dieser Hinsicht gewisse gesetzliche Vorgaben bzw. Voraussetzungen. Dies alles am besten in einem Beratungsgespräch mit deiner bisherigen KK oder einer anderen gesetzlichen KK abklären. Die Beitragsrückstände wirst du leider auch noch entrichten müssen, da ja während dieser Zeit Versicherungsschutz bestanbden hat.

VG
ayro

Teilweise verstehe ich die Anfrage nicht. Eine KK kann nicht kündigen aufgrund der Versicherungspflicht. Sie haben weiterhin Versicherungsschutz für nicht aufschiebbare Behandlungen Operationen und Schmerzustände. Die volle Leistung erhalten Sie wieder, wenn sämtliche Beitragsrückstände (Teilzahlung)´von Ihnen bezahlt wurden, oder eine andere Regelung getroffen wird. Hier dazu ein aussagekräftiger Link, für den Link oder entsprechende Weiter-Verlinkung bin ich nicht verantwortlich.

http://www.abrechnungswissen.de/news-single.php?id=8

MfG - Leo

Hallo,

gesetzliche Krankenversicherungen dürfen nicht mehr kündigen, wenn jemand seine Beiträge nicht zahlt, da es in Deutschland eine Pflichtversicherung gibt, damit niemand ohne Versicherungs dasteht und dann dem Staat zur Last fällt.

Ein Wechsel von einer Krankenkasse zur nächsten ist nicht möglich, weil die neue Krankenkasse immer die Kündigungsbestätigung von der Vorkasse benötigt, um eine neue Mitgliedschaft zu eröffnen. Eine andere Krankenkasse kann dann die Mitgliedschaft auch nicht ablehnen.

Viele Krankenkassen schicken so ein Standard-Weiterversicherungsschreiben raus, wenn eine Abmeldung vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt kommt, so dass viele denken, dass es ausreicht, wenn man die Karte einfach zurückschickt. So einfach ist das aber leider nicht, zumindest laut Gesetz.

Hallo … bei Nichtzahlung kündigt eine Krankenkasse nicht (gesetzliche Krankenversicherung), sondern teilt Ihnen mit, dass die Leistungen ruhen… nur sofort notwendige Leistungen müssen trotzdem erbracht werden.

Ein Kassenwechsel ist möglich, das Leistungsruhen „wandert“ allerdings mit zur neuen Kassen.

Ein Tipp für die Zukunft: wenn man hier eine Frage stellt sollte man die Befragten nicht schon angreifen, bevor sie geantwortet haben („blöde Sprüche“ „verbitte ich mir“). Sonst kann es leicht passieren, dass man keine Antworten mehr bekommt.

Gruß, Christian

Hallo,

aufgrund von Rückständen kann keine Kasse die Mitgliedschaft kündigen. Der Leistungsanspruch ruht lediglich.
Ein Wechsel ist möglich. Dann unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist.
Sofern aber beim Wechsel immer noch Rückstände vorhanden sind, muß die neue Kasse die Ruhendstellung der Leistungsansprüche übernehmen.

Hallo IsKe1988,

wieso sollte es denn dumme Kommentare zu deiner Frage geben ?
Eine Krankenversicherung ist existentiell wichtig.
Da dem so ist, gilt :
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Bedeutet du kannst gar nicht ohne Krankenversicherung sein.
Deine letzte Kasse muss dich wieder aufnehmen.

Und zwar muss dies so sein, eine andere Kasse darf dich gar nicht aufnehmen!
Dies ist gesetzlich verboten. Ene andere Kasse würde sich strafbar machen.

Also für Dich gilt: An die letzte Versicherung wenden, und evtl. um eine Ratenzahlung bitten. Andere Möglichkeit besteht nicht!

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

wie du selber festgestellt hast gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Du hast also keine Kündigung erhalten sondern bist nur Leistungsfrei gestellt worden.

Eine andere Kasse oder PKV wird Dich wohl nicht versichern. Solltest Du die Beiträge nicht bezahlen können empfehle ich Dir den Gang zum Sozialamt.

Gruß
Thomas

Eine gesetzliche Krankenkasse kann seinen Mitgliedern nicht kündigen und keine Krankenkasse darf einen Versicherten ablehnen.

Das einzige was die Krankenkasse machen darf ist die Leistungen zu streichen (eine Grundversorgung ist dennoch sicher zu stellen).