Krankenversicherung, geringfügig Beschäftigte

Eine ursprüngliche „normale“ Arbeitnehmerin möchte nach ihrem Erziehungsurlaub wieder in ihrem alten Job arbeiten, allerdings nur auf 400,-- EUR Basis (geringfügig Beschäftigte).
Arbeitnehmer müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Arbeitgeber bezahlen lediglich eine Pauschale von 30 Prozent (13% KV, 15% RV, 2% Lohnsteuer), oder?
Ist die geringfügig Beschäftigte durch den Beitrag vom Arbeitgeber komplett gesetzlich krankenversichert? Und ihr Kind auch?
Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass der Mann selbstständig ist und wenig verdient (unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze).
An welche Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die 13%? Die die die geringfügig Beschäftigte auswählt?
Eine abschließende Frage noch: Wo ist die Frau während des Erziehungsurlaubs versichert und wer zahlt evtl. Beiträge in dieser Zeit?

Erstmal hallo,

ein Gruß vorweg hat doch was, oder? :wink:

Arbeitnehmer müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen
weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Arbeitgeber bezahlen lediglich eine Pauschale von 30 Prozent
(13% KV, 15% RV, 2% Lohnsteuer), oder?

Richtig.

Ist die geringfügig Beschäftigte durch den Beitrag vom
Arbeitgeber komplett gesetzlich krankenversichert? Und ihr
Kind auch?

Nein. Die Zahlung des Pauschalbeitrages durch den Arbeitgeber löst keine Krankenversicherung aus.

Übrigens: Personen, die nicht in Elternzeit o.ä. sind, und nur einen 400 Euro-Job verrichten, sind entweder über den Ehepartner familienversichert oder müssen sich selber absichern, d.h. z.B. freiwillig versichern. Der Minijob und die Entrichtung der Pauschalbeiträge löst keinen Krankenversicherungsschutz aus!

Um der Frage nach dem Sinn vorzugreifen: Würde man dies nicht machen, könnte ein Arbeitgeber sich seinen ganzen Betrieb ja mit 400 Euro-Jobbern „vollstopfen“ und würde dadurch die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung umgehen. U.a. deswegen hat man diese Regelung eingeführt.

Mehr ist auf der Seite www.minijobzentrale.de zu finden.

Wie’s mit der Krankenversicherung während der Elternzeit aussieht, siehe weiter unten zur „abschließenden Frage“.

Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass der Mann
selbstständig ist und wenig verdient (unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Ist dies von Bedeutung? M.E. nicht.

An welche Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die 13%?
Die die die geringfügig Beschäftigte auswählt?

Die 13% gehen an keine Krankenkasse, sondern werden pauschal abgeführt. Die Krankenversicherung wird ja bereits seit Jahren bezuschusst. Dies erfolgt u.a. aus diesen Pauschalbeiträgen aus Mini-Jobs.

Die Beiträge gehen an die Minijob-Zentrale, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Die Knappschaft als Krankenkasse hat aber nichts von diesen Beiträgen! Das ist ein Irrglaube, den man immer wieder vernimmt. Die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge „nur“ ein, quasi im Auftrag des Staates.

Eine abschließende Frage noch: Wo ist die Frau während des
Erziehungsurlaubs versichert und wer zahlt evtl. Beiträge in
dieser Zeit?

Während der Elternzeit, so heißt das jetzt, bleibt die gesetzliche Krankenversicherung beitragsfrei bestehen, wenn vorher Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Sollte allerdings eine Beschäftigung aufgenommen werden, die über 400 Euro hinaus geht, besteht wieder Versicherungspflicht und es sind ganz normal Beiträge zu zahlen.

Gruß … auch das macht sich nicht so schlecht, oder?

Robert

Servus, grüzi und hallo,

erstmal vielen herzlichen Dank für die Antwort.

Erstmal hallo,

ein Gruß vorweg hat doch was, oder? :wink:

Arbeitnehmer müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen
weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Arbeitgeber bezahlen lediglich eine Pauschale von 30 Prozent
(13% KV, 15% RV, 2% Lohnsteuer), oder?

Richtig.

Ist die geringfügig Beschäftigte durch den Beitrag vom
Arbeitgeber komplett gesetzlich krankenversichert? Und ihr
Kind auch?

Nein. Die Zahlung des Pauschalbeitrages durch den Arbeitgeber
löst keine Krankenversicherung aus.

Übrigens: Personen, die nicht in Elternzeit o.ä. sind, und nur
einen 400 Euro-Job verrichten, sind entweder über den
Ehepartner familienversichert oder müssen sich selber
absichern, d.h. z.B. freiwillig versichern. Der Minijob und
die Entrichtung der Pauschalbeiträge löst keinen
Krankenversicherungsschutz aus!

eine letzte Frage:
angenommen die Frau arbeitet nach der Elternzeit auf 400,-- EUR Basis. Über den Ehepartner ist sie und ihr Kind nicht versichert (da er selbstständig ist). Also muss sie sich freiwillig versichern.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung?
Was kostet das ungefähr bzw. muss man für Frau und Kind separat zahlen?

Um der Frage nach dem Sinn vorzugreifen: Würde man dies nicht
machen, könnte ein Arbeitgeber sich seinen ganzen Betrieb ja
mit 400 Euro-Jobbern „vollstopfen“ und würde dadurch die
Beitragszahlungen zur Sozialversicherung umgehen. U.a.
deswegen hat man diese Regelung eingeführt.

Mehr ist auf der Seite www.minijobzentrale.de zu finden.

Wie’s mit der Krankenversicherung während der Elternzeit
aussieht, siehe weiter unten zur „abschließenden Frage“.

Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass der Mann
selbstständig ist und wenig verdient (unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Ist dies von Bedeutung? M.E. nicht.

An welche Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die 13%?
Die die die geringfügig Beschäftigte auswählt?

Die 13% gehen an keine Krankenkasse, sondern werden pauschal
abgeführt. Die Krankenversicherung wird ja bereits seit Jahren
bezuschusst. Dies erfolgt u.a. aus diesen Pauschalbeiträgen
aus Mini-Jobs.

Die Beiträge gehen an die Minijob-Zentrale, die bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt
ist. Die Knappschaft als Krankenkasse hat aber nichts von
diesen Beiträgen! Das ist ein Irrglaube, den man immer wieder
vernimmt. Die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge „nur“ ein,
quasi im Auftrag des Staates.

Eine abschließende Frage noch: Wo ist die Frau während des
Erziehungsurlaubs versichert und wer zahlt evtl. Beiträge in
dieser Zeit?

Während der Elternzeit, so heißt das jetzt, bleibt die
gesetzliche Krankenversicherung beitragsfrei bestehen, wenn
vorher Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung bestanden hat. Sollte allerdings eine
Beschäftigung aufgenommen werden, die über 400 Euro hinaus
geht, besteht wieder Versicherungspflicht und es sind ganz
normal Beiträge zu zahlen.

Gruß … auch das macht sich nicht so schlecht, oder?

Robert

Servus, grüzi und hallo,

Servus,

na geht doch, wirkt doch gleich viel freundlicher. :smile:

erstmal vielen herzlichen Dank für die Antwort.

Gern geschehen.

eine letzte Frage:
angenommen die Frau arbeitet nach der Elternzeit auf 400,–
EUR Basis. Über den Ehepartner ist sie und ihr Kind nicht
versichert (da er selbstständig ist). Also muss sie sich
freiwillig versichern.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung?
Was kostet das ungefähr bzw. muss man für Frau und Kind
separat zahlen?

Die Frau und ihr Kind können sich natürlich auch über den Mann privat versichern. Das kostet bei einer Privatversicherung extra … wie viel kann ich leider nicht sagen, da ich von privaten Versicherungstarifen keine Ahnung habe.

Versichert sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so ist ihr Kind über sie kostenfrei familienversichert. Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Mann - der ja nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist - mehr verdient als seine Frau - das dürfte ja dann der Fall sein - und sein Gesamteinkommen mehr als derzeit 3.675 Euro im Monat beträgt. Ist dies gegeben, ist die Familienversicherung ausgeschlossen und der Mann muss sein Kind über seine private Versicherung versichern.

Wie hoch der Beitrag für die freiwillige Versicherung ist, hängt vom Einzelfall ab. Allerdings soll „die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds berücksichtigen“ (§ 240 Absatz 1 SGB V). Die 400 Euro aus dem Minijob zählen hierfür, aber auch z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinnahmen.

Es gibt aber einen Mindestbeitrag. Für den Kalendertag beträgt das mindestens für die Beitragsberechnung anzusetzende Einkommen den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Im Jahr 2009 beträgt die Bezugsgröße 2.520 Euro. Der 90. Teil ergibt 28 Euro, multipliziert mit 30 ergibt dies für den Monat 840 Euro. Hiervon rechnet man 15,5 % als Beitragssatz und kommt auf einen Mindestbeitrag von 130,20 Euro monatlich. Unter diesem Betrag geht’s also nicht. Dazu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag von 1,95 %, was also mindestens 16,38 Euro ergibt.

Die Frau sollte sich bei weiteren Fragen auf jeden Fall an ihre Krankenkasse wenden. Dort erfolgt ganz bestimmt eine eingehende Beratung. Und auf diese kann sie sich auch verlassen … was in diesem Forum ja nicht der Fall ist … :wink:

Gruß … das müssen wir noch üben … :wink:)

Robert

Hallo,

„Die Frau sollte sich bei weiteren Fragen auf jeden Fall an ihre Krankenkasse wenden. Dort erfolgt ganz bestimmt eine eingehende Beratung. Und auf diese kann sie sich auch verlassen … was in diesem Forum ja nicht der Fall ist … :wink:

na ja, das wage ich mal,zumindest teilweise ,zu bezweifeln; denn
wenn das mit den Beratungen bei den Krankenkasse immer optimal laufen würde dann wären solche Foren wie dieses hier erst gar nicht nötig.
Und ein Grossteil der hier schreibenden KV-Experten hat doch schon
Ahnung von der Materie - du doch sicher auch ??.
Das schreibe ich als Kassen-Mitarbeiter.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

na ja, das wage ich mal,zumindest teilweise ,zu bezweifeln;
denn
wenn das mit den Beratungen bei den Krankenkasse immer optimal
laufen würde dann wären solche Foren wie dieses hier erst gar
nicht nötig.
Und ein Grossteil der hier schreibenden KV-Experten hat doch
schon
Ahnung von der Materie - du doch sicher auch ??.
Das schreibe ich als Kassen-Mitarbeiter.

Ich wage mal zu behaupten, dass ich Ahnung von der Materie habe … :wink:

Ich gebe Dir teilweise Recht, sicher wird es bei manchen, die Fragen in diesem Forum stellen der Fall sein, dass sie von Ihrer Krankenkasse keine optimale Beratung bekommen haben. Bei sehr vielen denke ich aber auch, dass sie sich einfacher damit tun, hier im Forum eine Frage zu stellen als sich an ihre Krankenkasse zu wenden. Geht vielleicht auch schneller!? Das ist überhaupt nicht böse gemeint!

Mir ist es aber schon wichtig zu betonen, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt. Gerade bei komplexen Themen - und dazu zählt meines Erachtens auch die Materie Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern, Familienversicherung „im Detail“ - gebe ich dann doch lieber mit auf den Weg, sich an die Krankenkasse direkt zu wenden. Antworten hier können ja durchaus als Grundlage für dieses Gespräch dienen.

Ich versuche mich daher allgemein zu halten, denn - das weißt Du als Mitarbeiter einer Krankenkasse auch - es ist sehr schwierig ohne Kenntnisse aller Einzelheiten eine „vernünftige“ Aussage zu treffen.

Abschließend: Ich habe die Hoffnung, dass die Mitarbeiter der Krankenkassen - gerade nach Einführung des Gesundheitsfonds - erkennen, dass der Service mehr und mehr in den Vordergrund tritt, wobei Service für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist … was aber wohl nicht für alle Krankenkassen gilt …

Gruß
Czauderna

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

womit wir einer Meinung sind !!!

Gruß

Czauderna