Krankenversicherung gesetzlich

Hallo,
zunächst: ICH WEISS, dass eine ähnliche Frage 3 Threads weiter unten gestellt wurde, aber der Fragesteller hat irgendwie die Fragen an ihn noch nicht beantwortet und solange kann ihm ja noch keiner was konkretes sagen.

Deshalb hier meine Frage:
Student A ist mit seinem Studium fertig und bewirbt sich jetzt auf eine Arbeitsstelle. Derzeit hat er eine REHA über die Rentenversicherungssanstalt in Berlin beantragt (und das deswegen, weil er während seines Studiums am Studienort einen kleineren Job hatte), der Antrag läuft noch und ist noch nicht beschieden, da gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt wurde.

Nun die Frage: Student A hat sich beim Hochschularbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Arbeitslosengeld hat er natürlich keinen Anspruch drauf. Hartz IV will er nach Möglichkeit NICHT in Anspruch nehmen, bzw. würde es nicht bekommen, weil seine Eltern zuviel verdienen bzw. er jetzt mit seiner Freundin zusammenlebt die ein kleines Einkommen hat.
Student A lebt derzeit von der Unterstützung seiner Eltern sowie einem kleinen Lebensunterhalt seiner Freundin.
WIE IST Student A KRANKENVERSICHERT. Da er jetzt 27 Jahre alt wird, war er bisher bei der Barmer studentisch krankenversichert. Einen neue Arbeitgeber kann er sich mit einem Einstellungstermin wahrscheinlich erst zum 01.06.2011 suchen, weil direkt nach Arbeitsbeginn eine Reha für den neuen Arbeitgeber wohl unzumutbar wäre - und auch unfair!

WIE wäre er in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern OHNE eigenes Einkommen? WAS muss er da WO beantragen.

DANKE

Grüße
Marie

WIE wäre er in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern OHNE eigenes Einkommen?

Als freiwilliges Mitglied, sofern er nicht verheiratet ist. Beitrag so um die 130 € pro Monat.

WAS muss er da WO beantragen.

Er sollte schnellstens Kontakt zur KK aufnehmen, denn Beiträge müssen auch rückwirkend bezahlt werden.

Hallo,
danke.

Als freiwilliges Mitglied, sofern er nicht verheiratet ist.
Beitrag so um die 130 € pro Monat.

Das heißt die Eltern des Studenten sind dann in der Verpflichtung diese 130 pro Monat zu zahlen (er hat ja kein Einkommen z.Zt.)?

Er sollte schnellstens Kontakt zur KK aufnehmen, denn
Beiträge müssen auch rückwirkend bezahlt werden.

  • Ah - ja, DASS ist ja interessant, wußte ich auch noch nicht, wieso denn rückwirkend?

Grüße
Marie

Er ist weiterhin bei seiner bisherigen GKV versichert und schuldet dieser den freiwilligen Mindestbeitrag von ca. 130 EUR plus 10 EUR. Auch wenn er sich da nicht ausdrücklich gemeldet hat. Wenn er noch immatrikuliert ist, würde ich versuchen, solange wie möglich, den Studentenbeitrag zu zahlen.

Wenn die Reha genehmigt wird, könnte es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung ihm Unterhaltsgeld für die Dauer der Reha zahlt. Dann wäre er darüber auch krankenversichert, d.h. die DR zahlt Beiträge an die Kasse. (Mit Reha für Studenten hatte ich noch nie zu tun.)

Bei einem 27-jährigen Sohn mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen die Eltern nicht mehr zahlen.

Hallo,
danke für die Antwort.

Er ist weiterhin bei seiner bisherigen GKV versichert und
schuldet dieser den freiwilligen Mindestbeitrag von ca. 130
EUR plus 10 EUR. Auch wenn er sich da nicht ausdrücklich
gemeldet hat. Wenn er noch immatrikuliert ist, würde ich
versuchen, solange wie möglich, den Studentenbeitrag zu
zahlen.

Student A ist noch immatrikuliert, überlegt danach einen anderen
Studiengang zu belegen bis er einen Job hat…
Warum 130 EURO PLUS 10 EURO

Wenn die Reha genehmigt wird, könnte es sein, dass die
Deutsche Rentenversicherung ihm Unterhaltsgeld für die Dauer
der Reha zahlt. Dann wäre er darüber auch krankenversichert,
d.h. die DR zahlt Beiträge an die Kasse. (Mit Reha für
Studenten hatte ich noch nie zu tun.)

Ach, DASS wäre ja wirklich klasse. Das obwohl er vorher kein
großes Einkommen hatte, er hatte nur einen Studi-Job mit ca. 450-550 EURO/Monat plus dem Unterhalt von seinen Eltern, die auch die
Miete für die Studi-Bude bezahlt haben…
WIE könnte man den argumentieren bzw. beantragten um dieses
Unterhaltsgeld zu bekommen - wäre wirklich super?!
Reha für Studis - gibts auch wahrscheinlich nur, wenn der Studi neben
dem Studium einen festen Job hat mit mehr als den üblichen 410,00 EURO/MOnat oder? Aber weil das Studium an einem anderen Ort weiter weg war, konnte
er den Job leider jetzt nicht mehr ausführen.

DANKE Dir sehr, vllt. kannst Du mir noch weiterhelfen?

Grüße
Marie

Hallo,
danke nochmals an DICH.

Dein „Name“ erinnert mich übrigens an die Krankenkasse des
Studenten A…

Bei einem 27-jährigen Sohn mit abgeschlossener
Berufsausbildung müssen die Eltern nicht mehr zahlen.

Äh - BERUFS-Ausbildung, er hat ja keinen Beruf und „nur“ das
Studium, wovon sollte er sonst leben. Hartz-IV-Behörde meinte
telefonisch, dass er keinen Anspruch hat, weil er mit seiner
Freundin zusammen in EINER Wohnung als Lebenspartnerin wohnt, die
Lebenspartnerin sei ihm gegenüber unterhaltspflichtig und wenn
die nicht genug verdiene (sie hat netto ca. 1.250,00 EURO) für
BEIDE, müssten eben die Eltern zahlen…

DANKE nochmals und vllt. auch hier noch eine Antwort?

Grüße
Marie

Ein Studium sollte aber reichen, um einen Job zu finden.

Also ich bin KV-Spezi und nicht Unterhaltsfachmann, aber m.E. wäre ALG II fällig, wenn ihr Einkommen nicht für beide reicht. Die Auskunft mit den Eltern war wohl eher die gesunde Praxismeinung.

Dann würde ich mich erstmal ruhig verhalten und weiter meine 55 bzw. 62 EUR Studentenbeitrag zahlen. Die 130 EUR sind der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Freiwillig versichert ist man auch als Student, wenn man das erste Studium beendet hat, über 30 oder über 14 Semester kommt. Die 10 EUR sind für die Pflegeversicherung.

Reha und Unterhaltsgeld sind leider nicht mein Spezialgebiet.

1 Like

Hallo,
danke Dir wirklich SEHR für die Antworten,
dafür von mir Sternchen.

Dann würde ich mich erstmal ruhig verhalten und weiter meine
55 bzw. 62 EUR Studentenbeitrag zahlen.

O.k.

Die 130 EUR sind der

Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Freiwillig
versichert ist man auch als Student, wenn man das erste
Studium beendet hat, über 30 oder über 14 Semester kommt. Die
10 EUR sind für die Pflegeversicherung.

O. k.

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,
auch an dieser Stelle an Dich ein DICKES Danke.

Ein Studium sollte aber reichen, um einen Job zu finden.

Ja - Student A hofft auch das ein Studium reicht, zumal er mit
M. A. Magister geendet hat, es ging ihm mit dem „Zweitstudium“ nur darum,
die Zeit bis zum Antritt bzw. Dauer der Reha zu überbrücken…

Also ich bin KV-Spezi und nicht Unterhaltsfachmann, aber m.E.
wäre ALG II fällig, wenn ihr Einkommen nicht für beide reicht.
Die Auskunft mit den Eltern war wohl eher die gesunde
Praxismeinung.

Ja - das hatte er eigentlich auch gedacht…

DANKE

Grüße
Marie