Wenn man ALG 2 bezogen hatte, dann bekommt man ja die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt und ist somit auch Krankenversichert. Wird man nun von einem Vermittler ins Ausland geschickt um dort Probearbeit zu machen und kommt es noch nicht zum Vertrag und es passiert vorher was, über wen ist man dann krankenversichert wenn das Amt einen abgemeldet hat. Als Grenzgänger muss man sich eigentlich bei Vertragsabschluss einen Versicherungsträger im Ausland suchen, aber wenn in dieser Zwischenzeit (zwischen Vermittlung des Arbeitsverhältnisses und dem Zustandekommen) im Ausland etwas passiert, bei wem kann man die Krankenhausrechnungen geltend machen?
Hallo,
wenn es sich um einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit (im Ausland) handelt, sollte man sich ggf. hier erkundigen, welche gesetzliche Unfallversicherung greift: http://www.dguv.de/inhalt/index.jsp
Sonst sehe ich zwei Möglichkeiten:
- über den ausländischen Arbeitgeber erkundigen, bei welcher ausl. Krankenkasse ggf. eine Krankenversicherung besteht bzw. bestehen würde (klären, wann der Versicherungsschutz begonnen hat oder hätte)
oder - freiwillige WEiterversicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse gegen eigene Beitragszahlung (ca. 140 Euro monatlich)
oder - Familienversicherung über den GKV-Ehegatten
Ggf. schnellst möglich erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Bei Problemen mit Auslandsbezug:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAuslan…
Gruß
RHW