erstmal die Sachlage:
Mein Freund(22) hat seine Mutter verloren. Sein Vater lebt in einem anderen Bundesland. Wir wohnen zusammen. Er hat bislang noch keine Ausbildungsstelle, bekommt z.Zt. ALG II. Jetzt haben wir Ihm bei der Berufsbildenen Schule angemeldet, damit er die letzte Klasse nochmal machen kann und seinen Realschulabschluß machen kann. So, bislang hat er ja noch keine Halbwaisenrente bekommen, da er ja nicht in der „Ausbildung“ war. Nun meine Fragen:
-Schule gehört doch auch zur Ausbildung, oder?
-Muss man irgentwann Schulgeld bezahlen, oder gilt das nur für private Schulen?
-Sein Vater ist Privat-Krankenversichert. Muss mein Freund sich dann von dem wenigen Geld (Kindergeld und Halbwaisenrente), was er hat privat bei einer Krankenversicherung anmelden? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten.
wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, dann erhält er aufgrund des Schulbesuchs Halbwaisenrente. Der Anspruch besteht längstens bis zum 27. Lebensjahr, so lange er sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Die Waisenrente musst beantragt werden. Dafür am besten einen Termin bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren (findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de). Wichtig: Versicherungsunterlagen der Verstorbenen mitnehmen (zumindest deren Namen und Geburtsdatum), Abstammungsurkunde, eigenen Personalausweis und eigene Rentenversicherungsnummer, Schulbescheinigung…
Ob er dort Schulgeld bezahlen muss, kann so einfach nicht beantwortet werden. Das hängt von der Schule ab. Am besten mal dort direkt nachfragen.
So, zur Krankenversicherung: Irgendwie muss er ja bisher auch schon versichert gewesen sein?! Wenn er bisher in einer gesetzlichen Kasse versichert war, so wird diese einfach bei Stellung des Rentenantrages angegeben. Der RV-Träger leitet dieses Formular dann an die Krankenkasse weiter. Diese prüft dann, ob er in der sog. „Krankenversicherung der Rentner“ pflichtversichert werden kann. Die Beiträge werden dann direkt von der Waisenrente einbehalten.
Kann er so nicht versichert werden, wird euch die Krankenkasse Bescheid geben. Das kann jedoch hier nicht eerklärt werden, da der Beitrag sonst den Rahmen sprengen würde.