ich bin seit 16 Jahren selbstständig und habe vor über 10 Jahren zur Existenzabsicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Im Febr. 2005 wurde ich erstmals krank und musste die Versicherung in Anspruch nehmen. Nach Prüfung wurde von der Versicherung auch bis 31.10.05 (5 Monate) gezahlt. Im November 05 teilte mir die Versicherung mit, dass Sie mit den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen meines bisherigen Facharztes nicht mehr einverstanden wäre und verlangte unter Androhung der Leistungseinstellung einen Arztwechsel.
Bedingt durch eine akute Krankheitsbildänderung mit schwerer OP in einem Krankenhaus sowie paralleler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den hier behandelnden Facharzt hat die Versicherung bis heute die Zahlung eingestellt.
Im übrigen hat die Versicherung mich mehrfach, auf eigene Kosten, von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen (zuletzt am 27.10.) mit dem Ergebnis, dass auch die eigenen Gutachter das Krankheitsbild als sehr langwierig eingestuft haben.
Das Problem ist zudem, dass meine Krankenvollversicherung die zusätzlichen Kosten für einen zweiten Facharzt nicht übernehmen will.
Wer kann mir einen Rat geben, was ich für Möglichkeiten habe, dagegen etwas zu unternehmen und ob es vergleichbare Fälle gibt bzw. Rechtssprechung vorliegt?
Danke für Ihren Rat im voraus!