Krankenversicherung höchstsatz

Hallo
angenommen ein Selbstständiger ( 1Mann Betrieb) ist noch bei der Aok freiwillig Familienversichert.Da die Geschäfte gut liefen ist er nun mit seinen Beitragen aufgestockt worden.Irgendwo hat er aber gelesen das der Höchstsatz etwa um 480 Euro liegen soll ( ohne Pflegeversicherung),die Beiträge sind aber etwas höher.Wo genau kann er herausfinden wie hoch der Höchstsatz ist.Es gibt da so eine Grenze die wohl nicht überschritten werden darf,selbst wenn man wirklich viel verdient.
Desweiteren hat sich der Selbstständige überlegt in eine andere günstigere gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied beizutreten.Lohnt sich das denn, es geht ja das Gerücht das ab nächsten Jahr alle Beiträge gleich wären?
Über Antworten sehr dankbar…

Guten Tag Vera,
ein Gerücht ist das eigentlich nicht. Wenn der sogenannte Gesundheitsfonds in 2009 an den Start geht, dann wird das so sein.
Bis auf die Ausnahmeregelung, dass einzelne Kassen im Bedarfsfall
gerinfügig vom Einheitsbeitragssatz wieder abweichen dürfen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fonds in allerletzter Minute abgebürstet wird, ist nicht allzu groß. Zumal ein Versuch, ihn in vorletzter Minute abzubürsten, erst kürzlich gescheitert ist.

Und so wird das Ding nicht nur gerüchteweise kommen. Wie sich
das Ganze bei einzelnen Kassen bezüglich der Abweichung vom
Einheitsbeitragssatz entwickeln wird, ist reine Spekulation.

Unter dem Strich soll durch den Einheitssatz ja gerade das Hin- und Herhoppeln zwischen den Kassen unterbunden werden.
Und so der richtige Renner war das Wechseln in der Vergangenheit
ja auch nicht. Denn durch den ohnehin seit Jahren bestehenden
Ausgleichsfonds wurden die günstiger aufgestellten bzw. sparsamer
wirtschaftenden Kassen und damit deren Mitglieder regelmäßig in das
gemeinsame Boot geholt und über einen gemeinsamen Kamm geschoren.

Die Begriffe ändern sich, die Kosten nehmen nicht ab, das System bleibt.

Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo
angenommen ein Selbstständiger ( 1Mann Betrieb) ist noch bei
der Aok freiwillig Familienversichert.Da die Geschäfte gut
liefen ist er nun mit seinen Beitragen aufgestockt
worden.Irgendwo hat er aber gelesen das der Höchstsatz etwa um
480 Euro liegen soll ( ohne Pflegeversicherung),die Beiträge
sind aber etwas höher.Wo genau kann er herausfinden wie hoch
der Höchstsatz ist.Es gibt da so eine Grenze die wohl nicht
überschritten werden darf,selbst wenn man wirklich viel
verdient.

Auf jeden Fall würde ich bei der AOK wegen der Berechnung nachhaken. Weiterhin ist zu sagen, dass der Höchstbeitrag natürlich von Kasse zu Kasse aufgrund der unterschiedlichen Beitragssätze differiert. Die AOK gehört nun mal nicht gerade zu den günstigeren Kassen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei jährlich € 43.200 oder mtl. € 3.600. Danach wird der Beitrag berechnet. Auch wenn der tatsächliche Verdienst darüber liegen sollte, wird der Beitrag anhand dieser Höchsteinkommen berechnet. Das schafft natürlich auch gerade für einen Selbständigen das Problem, dass er für den Fall des Verdienstausfalles (Tagegeldabsicherung, insofern er diese bei der gesetzlichen Krankenvers. mitversichert hat) auch nur nach diesem max. Einkommen bemessen wird und es dadurch zu einer echten existentiellen Versorgungslücke kommt. Hat er den Verdienstausfall überhaupt nicht abgesichert, dann ist Handeln angesagt, denn er muss ja auch in der Lage sein, im Krankheitsfall seine Kosten (auch die Krankenversicherung) und alles andere tragen zu können. Hier empfiehlt sich aber wirklich eine private Lösung anzustreben.

Desweiteren hat sich der Selbstständige überlegt in eine
andere günstigere gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges
Mitglied beizutreten.Lohnt sich das denn, es geht ja das
Gerücht das ab nächsten Jahr alle Beiträge gleich wären?
Über Antworten sehr dankbar…

Nachstehend offizielle Stellungnahme einer gesetzlichen Kasse --> Fazit Wechsel lohnt nach wie vor!

Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben. Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR).Den Kassen, in diesem Fall der AOK Rheinland-Pfalz mit einem Beitragssatz von 15,5 %, ist es damit untersagt zu behaupten, „dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, ohne auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen (…) hinzuweisen“. Denn damit werde, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, „ein für die Wahlentscheidung des Versicherten zugunsten oder zuungunsten einer Krankenkasse wesentlicher Umstand verschwiegen“. Aktuell wird in den Medien ein Beitragssatz von 15,5% für 2009 diskutiert - berechnet vom Institut für Gesundheitsökonomik IfG). „Eine seriöse Berechnung des einheitlichen Beitragssatzes ist derzeit wohl nicht möglich“, sagt Frank Neumann, Vorstandsvor-sitzender der XXX, die mit 12,5 % zu den günstigsten bundesweiten An-bietern gehört. „Aber eine gesunde Kasse wie die XXX behält ihren Preis, daran ändert auch der Einheitsbeitragssatz nichts. Wird der Einheitssatz auf 15,5 % festgesetzt, zahlt die XXX ihren Ver-sicherten voraussichtlich eine Prämie. Beträgt der Einheitssatz 13,9 %, werden wir - anders als die großen Kassen - keine Zusatzbeiträge erheben.“ Dass der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse auch nach Einführung des Gesundheitsfonds Vorteile bringt, darauf verweisen auch die Verbraucherschützer. Der Gesundheitsexperte der Ver-braucherzentrale Nordrhein-West-falen Wolfgang Schuldzinski sagte im ZDF: „Wechseln Sie noch dieses Jahr in die für Sie günstigste Kasse. Ein Wechsel lohnt sich immer, ganz gleich, was der Fonds 2009 bringt.“

Ich hoffe, dass hilft weiter.

Gruß
Bernd


KK-Namen entfernt
CM

Hallo,
nur eine Bemerkung zu diesem Urteil bzw. zu deinem Beitrag.
Inhaltlich ist das sicher nicht falsch aber es ist mit Vorsicht
zu geniessen.
Ja, es wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % nur für die
Krankenversicherung ab 01.01.2009 (Einführung Gesundheitsfond) diskutiert.
Es steht aber nach den derzeitigen Erkenntnissen genau so fest das
ein Beitragssatz unter 14% keinerlei Chancen hat.
Es wäre für alle Beitragszahler schön wenn es nicht so wäre und
sich noch ändern würde, aber derzeit sinngemäß zu schreiben - man würde bei einem solchen Beitragssatz an die Versicherten sogar eine Prämie
zahlen ist genau so zu werten wie Aussagen von Politikern im Wahlkampf.
Gruß
Czauderna

Ja, es wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % nur für
die
Krankenversicherung ab 01.01.2009 (Einführung Gesundheitsfond)
diskutiert.

Hallo,
dazu kommt aber noch der Sonderbeitrag von 0,9% (Pflegevers. sowieso) oder nicht!?
Was mich in der Vergangenheit am meisten gestört hat, dass die GKVn unbehelligt von entsprechenden Beiträgssätzen berichten durften aber die 0,9% überhaupt nicht erwähnten! Das Paradoxe war/ist, dass der Sonderbeitrag sich bei Arbeitnehmern sogar doppelt negativ bemerkbar machte, da er ohne AG-Zuschuß zu tragen war/ist! Kurz gesagt, eine „Mogelpackung der Außendarstellung“!

Gruß cooler