Krankenversicherung im Pflegefall

Hallo zusammen,

nehmen wir an es gibt eine Familie (Mann+Frau+2 Kinder (3+1 Jahre)).
Sie Lehrerin beihilfeberechtigt privat versichert. Er selbstständig u. privat versichert.
Was geschieht wenn er während der Arbeitsphase (40 Jahre) pflegebedürfig wird. Er hat lediglich die Pflegepflicht aber keine Pflegezusatzvers.).
Die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung muss er normal weiterzahlen, oder?
Bzw. muss er sich auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung verlassen, dass diese u. a. die Beiträge der privaten Krankenversicherung mitabdeckt, oder?
Bzw. hätte er im Pflegefall die Möglichkeit bei seiner Frau in einen Beihilfetarif zu rutschen und sich über sie krankenversichern zu können??
Ich vermute zudem, dass wenn er ins Rentenalter kommt auch keine Möglichkeit hat aus seine PKV auszusteigen um evtl. bei seiner Frau in einen Beihilfetarif zu wechseln, oder?
Er muss wohl in der PKV bleiben, ausser ist wird vor seinem 55 Lebensalter pflichtversichert (AN unter der JAEG), oder?

Hoffe das waren nicht zu viele Fragen auf einmal.

Vielen Dank vorab
Pitufino

Hallo,

Hallo zusammen,

nehmen wir an es gibt eine Familie (Mann+Frau+2 Kinder (3+1
Jahre)).
Sie Lehrerin beihilfeberechtigt privat versichert. Er
selbstständig u. privat versichert.
Was geschieht wenn er während der Arbeitsphase (40 Jahre)
pflegebedürfig wird. Er hat lediglich die Pflegepflicht aber
keine Pflegezusatzvers.).
Die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung muss er
normal weiterzahlen, oder?

Es kommt hier auf die jährlichen Einkünfte an, denn der Ehemann hat die Möglichkeit auch Beihilfe über die Ehefrau zu erhalten.

Dazu benötige ich allerdings eine Info über das entsprechende Beihilferecht.

Bzw. muss er sich auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung
verlassen, dass diese u. a. die Beiträge der privaten
Krankenversicherung mitabdeckt, oder?
Bzw. hätte er im Pflegefall die Möglichkeit bei seiner Frau in
einen Beihilfetarif zu rutschen und sich über sie
krankenversichern zu können??

siehe oben

Ich vermute zudem, dass wenn er ins Rentenalter kommt auch
keine Möglichkeit hat aus seine PKV auszusteigen um evtl. bei
seiner Frau in einen Beihilfetarif zu wechseln, oder?
Er muss wohl in der PKV bleiben, ausser ist wird vor seinem 55
Lebensalter pflichtversichert (AN unter der JAEG), oder?

Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Entscheidend ist das Beihilferecht der Ehefrau und das jährliche Einkommen des Ehemannes.

Hoffe das waren nicht zu viele Fragen auf einmal.

Vielen Dank vorab
Pitufino

Gruß Merger

keine Pflegezusatzvers.).

Das kann er vielleicht noch ändern.

Die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung muss er normal weiterzahlen, oder?

Grundsätzlich ja. Aber es gibt PKV-Tarife, bei denen entfällt die Beitragszahlung im Pflegefall.

Bzw. muss er sich auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung verlassen, dass diese u. a. die Beiträge der privaten Krankenversicherung mitabdeckt, oder?

Wenn die BUV richtig dimensioniert ist, sollte sie das können.

Bzw. hätte er im Pflegefall die Möglichkeit bei seiner Frau in einen Beihilfetarif zu rutschen

Wenn das Einkommen entsprechend niedrig ist, ja.

Ich vermute zudem, dass wenn er ins Rentenalter kommt auch
keine Möglichkeit hat aus seine PKV auszusteigen um evtl. bei

nicht aus der PKV, nur aus seinem Tarif.

Er muss wohl in der PKV bleiben, ausser ist wird vor seinem 55 Lebensalter pflichtversichert (AN unter der JAEG), oder?

So ist es.

Hallo, wenn seine Einkünfte unter die Grenze des jeweiligen Bundeslandes fallen, kann er über seine Frau berücksichtigungsfähig werden und muss nur noch 30% PKV zahlen.

Im Rentenalter gilt im Prinzip das gleiche, wenn seine Rente o.ä. zu hoch ist, muss er ggf. die PKV wieder erhöhen.

In die GKV kommt er nur noch, wenn er vor 55 einen versicherungspflichtigen Job annimmt.

Also eigentlich alles ganz einfach.

Gruss

Barmer

Hallo, wenn seine Einkünfte unter die Grenze des jeweiligen
Bundeslandes fallen, kann er über seine Frau
berücksichtigungsfähig werden und muss nur noch 30% PKV
zahlen.

Ausnahme Bundesland Hessen oder Bremen, da sind die Beihilfesätze etwas anders. Außerdem ist das Einkommen des Vorvorjahres maßgebend.

Im Rentenalter gilt im Prinzip das gleiche, wenn seine Rente
o.ä. zu hoch ist, muss er ggf. die PKV wieder erhöhen.

In die GKV kommt er nur noch, wenn er vor 55 einen
versicherungspflichtigen Job annimmt.

Also eigentlich alles ganz einfach.

Gruss

Barmer

Gruß Merger

Außerdem ist das Einkommen des Vorvorjahres maßgebend.

Wo gilt das ? Diese Regelung würde keinen Sinn machen, denn wenn ich Mitte 2012 in Rente ginge, könnte ich erst 2015 Beihilfe in Anspruch nehmen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Hallo Nordlicht,

dies gilt entsprechend der Beihilfebestimmungen in allen Bundesländern.

Beispiel: Beihilferecht - Schleswig-Holstein 18.000 € * - maßgebend ist das Vorvorjahr

* = Die Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner wird wie folgt ermittelt: Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz wird um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug bei Einkünften aus Land und Forstwirtschaft vermindert.

Dies bedeutet, wenn der Ehegatte in 2010 ein Einkommen unter 18.000 € hatte, erhält er in 2012 Beihilfe.

Gruß Merger

PS: wenn Bedarf besteht, kann ich dir die entsprechenden Unterlagen per Email zukommen lassen.

Hallo Merger,

ich schreib Dir eine PN.

Gruß

Nordlicht