Krankenversicherung im Rentenalter

Mein Vater (Jahrgang 1948) ist seit er 63 Jahre ist vorzeitig Rentner mit den entsprechenden Abschlägen geworden. Da er zuvor 11 Jahre selbständig war, war und ist er weiterhin privat versichert. Er erreicht nun am 28.02.2013 seine Regelaltersgrenze und kann dann dazuverdienen ohne dass seine Rente gekürzt wird. Nun die Frage: Sollte er ab dem 01.03.2013 wieder sozialversicherungspflichtig arbeiten, kann er dann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln ? Falls ja, ist er dann nach Beendigung der Tätigkeit immer noch ges. krankenversichert oder muss er dann wieder in die Private zurück ? Oder muss er eine bestimmte Teit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein um dann in der gesetzl. RV zu bleiben ?

Hallo,
tut mir leid aber da kann ich keine Antwort geben.
Gruß Troll

M.E. muss Ihr Vater in der privaten KV bleiben; es gibt keine Möglichkeit, in die GKV zurückzuwechseln.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo

Leider kann der Vater gar nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, er hat das 55.LJ überschritten.

Wenn es um die Höhe der Versicherungsbeiträge geht, die echt zu einem Problem werden können, ist hier intensiver Beratungsbedarf vorhanden. Wenn der Vater erst seit der Selbständigkeit in der PKV ist werden auch noch nicht viele Altersrückstellungen da sein, hier liegt eine weitere Problematik.

Ob der Wechsel in den Basitarif die Lösung ist kann ich nicht sagen, dazu muß man wissen bei welchem Unternehmen ist und wie sein KV - Tarif aufgebaut ist.

Viele Grüße

Zahao

HALLO kODIAK 100,
bin dazu leider nicht der richtige Ansprechpartner
Sorry
Gruß guy 1947

Hallo,
man kann nur bis zum 55. Geburtstag in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Hier hilft nur eine Tarifoptimierung.

fair123

Hallo Kodiak,

ab dem 55. Lebensjahr führt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht (!) zu einer (Pflicht-) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht auch keinerlei Wahlmöglichkeit.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

die letzten 15 Jahre werden zugrunde gelegt und wo man da am längsten versichert war dort wird man auch als Rentner versichert…

diese Regelung kann aber ggf. mitlerweile anders lauten… alles ohne Gewähr…

MfG Thomas WOlter

Hallo kodiak100,

Personen die über 55 Jahre alt sind, egal ob selbständig oder als Angestellter besteht keine Möglichkeit mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Auch über 55-jährige, die arbeitslos werden oder unter die Pflichtversicherungsgrenze wieder fallen haben keine Möglichkeit zum Wechsel!

Die privaten Krankenversicherung bietet hierzu den sogenannten Basistarif an. Dieser ist von den Leistungen und Beiträgen ähnlich wie bei der GKV. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung ob eventuell ein Wechsel zu einem günstigern Tarif oder in den Basis Tarif möglich ist.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

meines Wissens zahlt der Vater Sozialabgaben wenn er über 400,-€ verdient, also auch Krankenversicherung.
Hier wird durch die KV festgestellt wie hoch sein Einkommen ist und ob er dann gesetzlich oder privat versichert wird. Das wird von Fall zu Fall und von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt, fast wie auf einem Basar.
Wenn er dann wieder „nur“ Rentner ist muss er auch wieder in die private KV, da man in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90% gesetzlich pflicht versichert gewesen sein muss um in die sogenannte KV der Rentner zu kommen.
Die Privaten müssen jeden aufnehmen auch bei Erkrankungen. Dann kommt man in den Basistarif der privaten KV. Der kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung recht günstig sein.
Die Leistungen sind nahezu gleich den der gesetzlichen KV

Gruß
Franjo