Hallo, ich beende in den kommenden Monaten mein Studium. Immoment bin ich bin bei der DAK als Student versichert selbst und nicht mehr in der Familienversicherung. Wenn ich fertig bin melde ich mich Jobsuchen beim Arbeitsamt. Was passiert dann mit meiner KV? Jobsuchend hat ja keinen Einfluß darauf. Gibt es da Übergangsfristen? Die KK habe ich zwar schon angschrieben, erhalte aber keine Antwort. Danke
Hallo,
du kannst dich nur freiwillig weiterversichern. Der Beitrag liegt dann so um die 150 Euro im Monat. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Es sei denn du bekommst eine Arbeit über 400 Euro im Monat, dann zahl der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
Einfach mal anrufen bei der KK…!!
soweit ich informiert bin zahlt dann das AA die KV aber das kann sich auch anders verhalten…
ansonsten auch dort anrufen…!!
Gruß
Hallo, solange man noch als Student eingeschrieben ist, würde ich mich ruhig verhalten und weiter die studentische Pflichtversicherung bezahlen. Nicht alle Hochschulen exmatrikulieren mit dem Examen automatisch.
Danach wäre eine freiwillige Weiterversicherung bei der Kasse für ca. 145 EUR möglich und auch notwendig.
Anspruch auf ALG I wird wohl keiner bestehen, damit wäre auch eine KV verbunden. Bei Bedürftigkeit besteht auch Anspruch auf ALG II , landläufig als Hartz IV bezeichnet. Auch dann wäre die Krankenversicherung inclusive.
Ob das in Frage kommt, muss man selbst enrscheiden.
Viel Glück
Barmer
Danke für Eure Antworten. Woher soll man den die 150Euro nehmen wenn man nicht arbeitet und noch suchd? Ich wohne bei meinen Eltern, große Reserven haben wir nicht…
Danke, gibt es den zeitliche Fristen wann man wass Melden muss?
Du kannst dich bei deiner jetzigen KV als freiwilliges Mitglied weiterversichern und abwarten, wo dein Weg hingeht?
MfG
Waldemar
Hallo gerrit86,
ich würde die GKV einfach einmal anrufen, meines Wissens nach müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. (circa 147,-EUR mtl.)
Da Sie bisher keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben, werden Sie höchstens eine Leistung nach dem ALGII erhalten können (HartzIV). Auch empfehle ich einen Anruf bei der Agentur für Arbeit, damit Sie genau wissen, wann Sie sich dort zu melden haben, um nicht „ohne Geld“ dazustehen.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo
würde mal zu einem Telefonat raten.
Da Sie auch als " Arbeitsuchender " kv versichert sein müssen, käme ALG 1 in Betracht ( entällt sicher wg. der fehlenden Beitragszeiten ) ALG 2 bzw. Hartz IV ( Bedürftigkeit muss geprüft werden ) - FReiwillige Mitgliedschaft für Personen ohne Einkommen erhalten einen vergünstigten GKV Beitrag . Das wäre Ihr Stichwort beim Telefonat
gruß
Hallo
vorab bis zu deinem 25 Lebensjahr kannst du zurück in die Familienversicherung beitrgasfrei -
danach gibt es folgende Möglichkeiten:
1.solange du immatrikuliert bist zahlst du weiter wie im Studium
2. Ex-Immatrikulatiert - dann automatisch freiwillg versichert in GKV unterer Satz bedeutet ca. 150,-€ beitrga im Monat
3. Du kannst über einen 405,-€ Job monatl. versicher sein
4. Du bleibts eingeschrieben in der Uni - zahlst die 200,-€ ( hier in Hessen) Studiegebühr und bleibst als Student versichert bist du einen Job hast
Mehr möglichkeiten gibt es hier nicht - die GKV wird erst tätig wenn du Ihnen die Ex-Immatrikulation einreichst oder sie schriebt dich an um eine neue Studibescheinigung zu erhalten - fürher passiert da nichts - ich hoffe das hilft dir weiter
Lg
Esther Riehl Müller
Ja das ist bitter, das stimmt. Aber dann bleibt nur ein 400 Euro-Job um die Beiträge zu zahlen. Soll ja nur für den Übergang sein.
Danke für Eure Antworten. Woher soll man den die 150Euro
nehmen wenn man nicht arbeitet und noch suchd? Ich wohne bei
meinen Eltern, große Reserven haben wir nicht…
Ja, aber auch den muss man erstmal finden. Bei mir in der Region sind die nicht so reichlich gesäht…
Als ehemaliger Student haben sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auch nicht auf kostenlose Krankenversicherung.
Bitte entsprechend kostenpflichtig, einkommensabhängiger Beitrag, selbst versichern.
Nach der Exmatrikulation sollte man sich melden, eine übliche Frist in der GKV sind 3 Monate, so lange sollte nichts passieren, außer einer Nachzahlung.
Gruss
Barmer
Wenn du beim AvA gemeldet bist, wirst Du vorerst mal Hartz IV bekommen. Dazu gehört auch die Bezahlung der KV-Gebühren.
Hupftiegel
Die Versicherung läuft in jedem Fall weiter. Die Kasse wird sich wegen der Beitragshöhe noch melden. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten Sie nochmal Kontakt mit denen aufnehmen.
Hallo,
bei Bedürftigkeit besteht ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter (ggf. erst ab sdem 25.Geburtstag).
Sonst wird für die freiwillige Kranjenversicherung ein Monatsbeitrag von 149 Euro fällig (§ 240 SGB V). Wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto aufnimmt, werden die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Verdienst berechnet und einbehalten (der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge).
Gruß
RHW
Wenn du dich arbeitssuchend meldest, hast du ja de facto auch Anspruch auf AlG 2. Dann wärst du auch krankenversichert. Sollte das wegen „mangelnder Bedürftigkeit“ nicht so sein, musst du den freiwilligen Mindestbeitrag (ca 150 €) selbst zahlen.
Wenn das Studium beendet ist, müssen Sie sich freiwillig weiterversichern. Sollten Sie für die Übergangszeit ALG II geziehen, kommt das Amt für die Krankenversicherung auf.
hallo,
du kannst dich nur freiwillig versichern, da du die altersgrenze für eine familienversicherung sicherlich schon überschritten hast.
eine freiwillige versicherung kostet einen mindestbeitrag…den nennt dir die kk.
ob das arbeitsamt hier was von übernimmt? kann ich nicht beantworten.
gruß und toi toi bei der jobsuche