meine Frau ist schwanger, vor. September gibts Nachwuchs. Bis Ende letzten Jahres hatte sie ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und war somit freiwillig versichert. Ab 02.01.06 wechselte Sie in Teilzeit und liegt nun knapp unter der BMG.
Da die Beitragsfreiheit der gesetzl. Krankenkasse in der Elternzeit (ab September)von der Art der Versicherung (also freiwillig, oder pflichtig) unterschieden wird, würde mich interessieren, ob es ausreicht wenn sie jetzt aktuell unter der BMG liegt und bleibt, oder ob sie schon im letzten Jahr hätte pflichtversichert sein müssen… Es könnte ja sein, dass die Krankenkassen das vergangene Jahr als Grundlage heranziehen, das wäre unschön.
Im ARD Ratgeber gab man vor kurzem den Tip, vor Geburt noch n Teilzeit zu wechseln, was vermuten lässt, dass es kurzfristig geht.
Wann wird man eigentlich von freiwillig auf pflichtversichert umgestellt? das endgültige Jahreseinkommen steht ja wegen Boni usw. meistens erst m Jahresende fest, kann man auh unterjährig bei Einkommensverzicht (wie Teilzeit) wieder pflichtversichert werden?
Ich bin übrigens privat,sonst hätten wir das Problem nicht
Hallo,
entscheident ist die Versicherung zu Beginn der Schutzfrist,
heisst also in diesem Falle, wenn zu Beginn der Schutzfrist Krankenversicherungspflicht vorliegt gibt es auch während der
Elternzeit bei ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis die
Beitragsfreiheit. Hinsichtlich der kostenfreien Mitversicherung
des neuen Erdenbürgers kommt auf den Versichertenstatus des Vaters
an.
Gruss
Günter Czauderna
Wie verhält es sich denn wenn meine Frau anhand der monatlichen Gehälter unter der BMG liegt, aber durch einen heute noch nicht feststehenden Bonus am Jahresende über der BMG liegt?
Werden dan nachträglich Zahlungen an die KK fällig? Dann würde Sie wahrscheinlich auf Teile des Bonus verzichten…
Kann sich der Status pflichtvers. und freiwillig denn überhaupt innerhalb des Jahres ändern oder nur am Jahresende wenn feststeht wieviel man insgesamt verdient hat?
Hallo,
der Übergang von Pflicht- zur Nichtversicherungspflicht
geschieht beim gleichen Arbeitgeber immer erst zum Ende des
Kalenderjahres,und auch nur dann, wenn auch die Grenze des kommenden
Jahres überschritten wird. Da kann in diesem Falle nicht passieren,
da zumindest die neue Grenze (2007) nicht übrschritten wird.
Gruss
Günter Czauderna
von pflicht in freiwillig hast Du mir gut erklärt. Aber wie ist es andersrum. Da meine Frau in 2005 freiwillig war und nun aber teilzeit arbeitet haben wir gedacht, sie ist nun in 2006 wieder pflichtversichert, da sie unter der BMG liegt. Ist es so oder ist sie trotz Einkommen
Hallo,
pflichtig wird man sofort, wenn festgestellt wird, das die
Grenze unterschritten wird, d.h., wenn z.B. durch Verringerung der
Arbeitszeit zum. 1.2.2006 die Grenze unterschritten wird, tritt
Versicherungspflicht auch zum 01.02.2006 ein.
Gruss
Günter Czauderna