Krankenversicherung in der Elternzeit als Student

Fragestellung: Wie Krankenversichert während Elternzeit?

Folgende Problematik.

Studentin, 30 Jahre, verheiratet:

Werdegang:

Abitur
Ausbildung
Job 100% (öffentlicher Dienst)
Reduzierung auf 50% Stelle (gleicher Arbeitgeber) und Aufnahme eines Vollzeit-Studiums mit 26 Jahren
Zeitgleich Wechsel in die studentische Krankenversicherung
Mit 30 Kind bekommen, das Studium soll weitergeführt werden, die Arbeitsstelle für ein Jahr Elternzeit unterbrochen werden. Das Elterngeld wird ca. 800 Euro betragen.

Wie kann sich die Studentin während der Elternezeit Krankenversichern.
Eine Familenversicherung beim Ehemann scheidet aus, da das Einkommen der Studentin mit etwa 800 Euro zu hoch ist.
Gibt es im Werdegang Gründe, welche dafür sprechen, dass die Studentin weiterhin in der studentischen KV bleiben kann.

Welche Möglichkeiten bleiben? Freiwillige Versicherung in der GKV? Private KV?

Was wäre, wenn die Stundentin, welche sich derzeit im Mutterschutz befindet, nach dem Mutterschutz von ihrem Arbeitgeber bei der Krankenversicherung als reguläre Arbeitnehmerin gemeldet würde und dann eine Woche später mit ihrer Elternzeit anfangen würde. Das Studium wird nach Beendigung der Elternzeit sehr wahrscheinlich abgeschlossen sein.

Danke

Hallo,
wenn zu Beginn der Schutzfrist eine studentische Pflichtversicherung bestand und deshalb bisher der Studentenbeitrag gezahlt wurde, dann
besteht diese Versicherungpflicht und somit auch Beitragspflicht während des Elterngeldbezuges auch weiter.

Gruß

Czauderna

Danke schonmal für die Antwort.

Heisst dass, die Krankenkasse muss die Studentin weiterhin als Studentin versichern, oder kann sie von der Studentin den vollen Beitragssatz als freiwillig Versicherte verlangen?

Was wäre, wenn der Arbeitgeber die Studentin für eine kurze Zeit zwischen Mutterschutz und Elterngeld als reguläre Arbeitnehmerin bei der Krankenkasse anmelden würde? Dann würde doch die Studentin in der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert sein?

Hallo,
ja, der Studentenbeitrag muss weitergezahlt werden (jedenfalls ist das bei uns so) -
Ja - bestand bei Beginn der Schutzfrist eine Versicherungsverhältnis als Arbeitnehmerin wäre die Zeit des Elterngeldbezuges beitragsfrei.
Gruß
Czauderna