Krankenversicherung in Deutschland während Ausland

Krankenversicherung in Deutschland während Auslandsjahr.

Hallo,
Ich bin ein Ausländischer Student in Deutschland. Aber jetzt bin ich für ein Jahr in England für mein Auslandsstudium. Ich hab in England eine Krankenversicherung, die automatisch von der Uni für mich abgeschlossen wurde. Die Kosten wurden mit Studium gebühren zusammengerechnet und ich hab schon bezahlt. Ich hab aber in Deutschland auch eine Krankenversicherung bei AOK. Jetzt bin ich zwei Mal versichert. Ich möchte die AOK Krankenversicherung kündigen und nach einem Jahr, wenn ich in Deutschland zurück bin noch mal aufnehmen. Die AOK sagt das geht nicht! Ich kann doch nicht umsonst für ein Jahr lang zahlen.
meine Einfache Frage ist Jetzt : Kann ich die AOK Krankenversicherung kündigen und wenn ich wieder in Deutschland bin noch mal eine Versicherung abschließen, bei AOK oder irgendeiner anderen Versicherung. Hat die Kündigung für ein Jahr irgendeine Konsequenzen für meine Rente, Visum oder Arbeitserlaubnis …?

Bitte um Hilfe! Danke im Voraus.

Hallo,

wenn in England eine Absicherung über den National Health Service (NHS) besteht, kann man der AOK einen entsprechenden Nachweis vorlegen und die Versicherung wird rückwirkend beendet (wenn ein Studententarif von ca. 64 Euro in Deutschland vorliegt).

Wenn die Versicherung in England eine rein private Versicherung ist, gibt es diese Möglichkeit nicht.

Ich vermute, dass in Deutschland weiterhin eine Einschreibung besteht und der Studententarif von ca. 64 Euro gezahlt wird. Wenn in Deutschland keine Einschreibung mehr vorliegt, dann endet auch automatisch die Versicherung bei der deutschen Krankenkasse. Eine erneute Versicherung ist dann aber erst ab dem Semester möglich, für das man wieder in Deutschland eingeschrieben ist. Voraussetzung ist, dass das 30. Lebensjahr und das 14. Fachsemester dann noch nicht erreicht sind.

Wenn noch Unklarheiten bestehen, am besten näöhere Angaben machen.

Gruß

RHW

Hallo, vielen danke für die Antwort. Ich bin noch in Deutschland immatrikuliert und hier habe ich auch National health insurence. Ich hab wieder die Krankenkasse angerufen, die sagen aber „das ist egal, sie müssen die Anwartschaft zahlen“. bitte um hilfe!

Hallo,

am besten persönlich bei der Krankenkasse vorbeigehen und Stornierung der Mitgliedschaft bitten. Nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V sind Studenten nur dann versicherungspflichtig, wenn sie keinen Leistungsanspruch in einem anderen EU-Staat haben. Am besten Nachweise über den Leistungsansprüche über den NHS mitnehmen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Auf jeden Fall auf schriftlichem Bescheid bestehen. Ggf. Gespräch mit Abteilungsleiter suchen.

Gruß

RHW