Hallo,
wie läuft es ab, wenn die Frau berufstätig ist, gesetzlich krankenversichert ist und dann in Elternzeit geht. Ihr Ehemann wird in der Zeit, wo die Frau in Elternzeit ist, gekündigt (kriegt kein Arbeitslosengeld, da weniger als 12 Monate gearbeitet, und will kein Hartz 4 beantragen). Vorher waren die beiden getrennt krankenversichert (bei zwei verschiedenen Krankenversicherungen). Wie ist diese Familie dann krankenversichert? Kann sich der Mann über die Frau „mit krankenversichern“? Oder wie läuft es ab? Danke für die Hilfe.
Hallo,
leider bin ich im Leistungsrecht zuhause.
Hallo,
der Mann wird beitragsfrei bei der Frau familienversichert, vorausgesetzt er erfüllt alle Vorausetzungen lt. §10 SGB V.
Viele Grüße
Seidel Finanzcheck
Kooperationspartner der DM-Finanz GmbH
Zehmener Str. 9
04564 Böhlen
Hallo, wenn der Ehemann kein eigenes Einkommen hat, kann er selbstverständlich in die Familienhilfe der Frau, die mit dem Elterngeld das Einkommen der Familie trägt. Am besten persönlich bei der KK der Fr4au abklären.
Gruß
ayro
er ist dann bei seiner Frau mitversichert. (Familienkv)
Hallo,
bei der Frage kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.
LG Schneemaus
Hallo, die Frau ist in Elternzeit beitragsfrei krankenversichert (wenn sie vorher pflichtversichert war), das Kind auch.
Wenn der Mann kein Einkommen hat, ist er ebenfalls beitragsfrei familienversichert. Einfache meldung, ggf. mit Fragebogen bei der Kasse der Frau reicht.
(Man fragt sich natürlich, wovon die alle leben, wenn er kein Hartz IV beantragen will.)
Gruss
Barmer
Hallo Anna877,
dann kann man den Ehemann bei der Ehefrau kostenfrei mit familienversichern. Ist kein Problem! Einfach bei der Krankenkasse der Frau einen Familienfragebogen anfordern, Kopie der Heiratsurkunde mit beilegen, ausfüllen und zurück schicken (oder vor Ort machen je nach Krankenkasse).
Alles Gute.
Grüsse aus Bayern!
Solange Ihr Ehemann nicht mehr als 400,00 Euro monatlich verdient, wird er auf Antrag bei der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihnen kostenfrei mitversichert. Nachdem Sie selbst in der Elternzeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, bin ich mir in diesen Fall nicht so sicher,bitte Fragen Sie zur Sicherheit noch einen anderen Kollegen. Sollte er Anspruch auf sogenanntes Hartz 4 haben, so übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Krankenversicherung.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
J. Leopold
Das ist nicht mein Fachgebiet.
Ich würde bei der Krankenkasse fragen.
Hier aber ein Artikel dazu.
5 Krankenversicherung
Sie bleiben auch als BezieherIn von Elterngeld und als Elternteil in der „Elternzeit“ in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie unmittelbar vorher Pflichtmitglied waren.
Als Pflichtersicherte beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sind:
- Eltern in Elternzeit
- Bezieher von Elterngeld ohne Elternzeit (während des gesamten Zeitraums des Bezugs von Elterngeld, also auch bei „Verdoppelung“ des Auszahlungszeitraumes).
Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist und während der Mutterschutzfristen oder der Elternzeit endet, sind Sie bei Bezug von Elterngeld als Pflichtversicherte weiterhin gesetzlich krankenversichert solange Sie Elterngeld beziehen.
Waren Sie bislang nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, begründet der Bezug von Elterngeld keinen Anspruch auf eine Pflichtversicherung.
Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen z.B. bereits vor dem Elterngeldbezug Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren. Unberührt bleibt daher z.B. die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt aufgrund einer Teilzeitarbeit (über 400 Euro monatlich). Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sind Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben.
Freiwillig versicherte Mitglieder müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen, gegebenenfalls den Mindestbeitrag. War ein Ehepartner als Arbeitnehmer bisher freiwilliges Mitglied, befindet sich nun in Elternzeit und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen, kann er in die Familienmitversicherung aufgenommen werden.
Viele Grüße
Lukas
Die Frau wird während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert -sofern weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis besteht-, der Mann hat, wenn er kein eigenes Einkommen hat, Anspruch auf Familienversicherung bei seiner Frau.
mfg
Ihr Mann sollte sich auf jeden Fall bei der ARGE melden. Falscher Stolz bringt sonst nur Nachteile und kann man sich heutzutage auch nicht mehr leisten. Dort wäre er dann automatisch krankenversichert.
Sollte die Hemmschwelle doch zu hoch sein, kann er selbstverständlich auch bei Ihnen mitversichert werden. Er wäre dann sozusagen der Hausmann.
die frau kann in elternzeit versichert bleiben ohne beitrag und der mann familienversichert es sei denn er ist arbeitslos gemeldet, dann wäre er eh selbst versichert
Die Ehefrau ist während der Elternzeit weiterhin über den Arbeitgeber krankenversichert.
Der Ehemann kann sich kostenfrei mit familienversichern.