Krankenversicherung in Erziehungszeit

Hallo an alle,
ich habe eine kurze Frage an all die, die sich mit KV auskennen. Meine Freundin und ich erwarten ein Kind. Wir sind beide Studenten. Im ersten Jahr wird meine Freundin zuhause bleiben und ich werde mein Diplom machen. Im zweiten Jahr werde ich zuhause bleiben damit meine Freundin ihr Studium beenden kann. Es geht nun um dieses zweite Jahr. Bei meiner Freundin wird sich nichts ändern. Aber ich bin weder Student, noch arbeitssuchend, sondern „Hausfrau“ (mir fehlt hier ein passenderer Begriff). Ich werde in dieser Zeit Erziehungsgeld beziehen.
Weiß vielleicht jemand wie es mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aussieht? Denn eine freiwillige Versicherung in dem Jahr (ich glaube der Beitrag liegt bei ca 120 euro) werde ich mir aller Voraussicht nach nicht leisten können. Kann ich mich an irgendein Amt wenden, was mich in der Erziehungszeit unterstützt und die Kosten ganz oder teilweise übernimmt?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten:smile:

Hallo,
wenn Du noch keine 30 bist und noch keine 14. Fachsemester hast,
was hindert dich in diesem Jahr noch eingeschrieben zu sein.
Dann bist du weiterhin als Student bei deiner Krankenkasse pflicht-
versichert - ich rede hier nur von der Krankenversicherung - was
dich studientechnisch kostet, weiss ich nicht.
Alternative = heiraten und in die Familienversicherung gehen !
Gruss
Czauderna

Hallo,
werde ja dann schon mein Diplom haben. Müßte mich dann in ein anderes Fach einschreiben, also ein Zweitstudium beginnen und das kostet…momentan um die 600 euro pro Semester und mit den neuen Gebühren halt 500 euro. Das wird also nicht gehen. Klar, die Heirat ist eine Lösung…aber vielleicht gibts ja noch eine andere?? Würde ungern wegen meiner Krankenversicherung heiraten :smile:
grüße
punktum

noch eine andere?? Würde ungern wegen meiner
Krankenversicherung heiraten :smile:

Was hälst Du davon, wegen des Kindes zu heiraten ? Lediger Vater zu sein, kann ziemlich unangenehm werden.

Wieso?
Hi Nordlicht,

bin zwar verheiratet aber interessiert mich.
Würde ich freuen über ein paar Infos. Hab nur mal gehört. daß man dann praktisch sein eigenes Kind adoptieren muss wenn man dann doch irgendwann heiratet.

Grüße

Laber

Hallo,
werde ja dann schon mein Diplom haben. Müßte mich dann in ein
anderes Fach einschreiben, also ein Zweitstudium beginnen und
das kostet…momentan um die 600 euro pro Semester und mit
den neuen Gebühren halt 500 euro.

Ich hab mich nach meiner Dipokmarbeit auch noch ein Semester eingeschrieben, das ging an meiner Uni problemlos.

hi michael,
das mit dem adoptieren kann ich ja gar nicht glauben. wenn die mutter einverstanden ist kann man die vaterschaft beantragen…d.h. mit pass und mutter zur Beistandschaft und man bekommt ne urkunde, also vaterschaft mit sorgerecht, unterhaltspflicht und allem drum und dran. hab mit denen telefoniert und hört sich alles sehr unkompliziert an, wenn mutter und vater sich einig sind. anders sieht das ganze mit solchen leidigen sachen wie krankenversicherung aus:smile:

hallo cassie,
vielleicht ging das mal ganz gut mit dem weiter eingeschrieben sein. hier führen sie aber ab nächstem oder übernächstem semester studiengebühren von 500 euro ein, was zusammen mit dem semesterbeitrag ca 650 euro pro semester macht. ist also nur unerheblich billiger als freiwillig versichert sein…

Hi Michael,

vereinfacht gesagt hast Du im Extremfall nur rechte (Zahlen) aber keine Pflichten. Die ledige Mutter kann sogar verhinern, dass Du als Vater beim Standesamt eingetragen wirst und diesen Joker erst dann ziehen, wenn es ihr nützlich erscheint.

Mag sein, dass es sich in den letzten Jahren etwas gebessert hat. Bei mir ist die Thematik „Kinderzeugen“ einige Jahre her. In einer guten Position bist Du aber als lediger Vater nur dann, wenn die Mutter es möchte.

Gruß

„Schwarzseher“ Nordlicht

das mit dem adoptieren kann ich ja gar nicht glauben.

Ist aber so.

wenn die mutter einverstanden ist kann man die vaterschaft
beantragen

Genau das ist der Punkt: wenn die Mutter einverstanden ist. Und wenn nicht ? Deiner Unterhaltspflicht kannst Du nicht entgehen, die Mutter kann Dich auch nach Jahren der Vaterschaft bezichtigen und *schwupps* darfst Du Unterhalt zahlen.

mutter und vater sich einig sind.

Genau das ist der springende Punkt.

das mit dem adoptieren kann ich ja gar nicht glauben.

Ist aber so.

Sorry, ist aber falsch :smile: s.u.

wenn die mutter einverstanden ist kann man die vaterschaft
beantragen

Genau das ist der Punkt: wenn die Mutter einverstanden
ist. Und wenn nicht ? Deiner Unterhaltspflicht kannst Du nicht
entgehen, die Mutter kann Dich auch nach Jahren der
Vaterschaft bezichtigen und *schwupps* darfst Du Unterhalt
zahlen.

mutter und vater sich einig sind.

Genau das ist der springende Punkt.

ICh hab den Fall… meine Tochter ist nicht leiblich von mir, sondern von meinem „Vorgänger“.
Bei meinem Sohn stehe ich in der Geburtsurkunde als Vater drin, bei meiner Tochter halt ein anderer. Ich hab also beim meinem Sohn die Vaterschaft anerkannt, das kann mir keiner nehmen.

Die Situation hier ist jetzt folgende: Wenn die Mutter keinen Vater benennt, oder du dich nicht bei der Geburt zur Vaterschaft bekennst, dann stehtst du auch nicht in der Geburtsurkunde drin. Wenn du da aber drinstehst, und du heiratest die Mutter, dann brauchst du dein Kind nicht zu adoptieren.
Ich hole mal ein wenig weiter aus: Was passiert beim Adoptieren? Der eigentliche Vater wird aus der Geburtsurkunde gestrichen, und du wirst eingetragen. Daher ist es für das Kind auch nicht offen ersichtlich, dass es adoptiert wurde.

In diesem Fall hat die Adoption bei Anerkennen der Vaterschaft jedoch nix zu suchen :smile:

Nix für Ungut
Jürgen

Bei meinem Sohn stehe ich in der Geburtsurkunde als Vater
drin, bei meiner Tochter halt ein anderer. Ich hab also beim
meinem Sohn die Vaterschaft anerkannt, das kann mir keiner
nehmen.

Hängt davon ab, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wurde. Ich kenne eine Familie, bei der die Ehefrau mit ihrem Liebhaber ein Kind zeugte, der Ehemann die Vaterschaft aber nicht anfocht. Da machte der Liebhaber, rein vatermäßig, eine lange Nase (er wollte die Vaterschaft anerkennen, durfte aber nicht !)

Merke: Shit happens …

Ne, auch mit ehelich oder unehelich hat das nix zu tun :smile:
Sondern einfach damit, ob schon ein anderer in der Vaterschaftsurkunde drinsteht :smile:
Wenn ich jetzt einfach in die Vaterschaftsurkunde meiner Tochter reinwill, geht das nur über Gerichte, mit Vaterschaftstest, usw. :smile:
DAher ist das schon vollkommen, korrekt, was in deinem Fall passiert ist.

Aber ich glaub das hat nix mehr mit dem eigentlich Thema zu tun :smile:

Gruß
Jürgen

PS: Versuch mal, in die Vaterschaftsurkunde meines Sohnes reinzukommen, ist auch nicht einfach :smile: