Hallo,
ich bin in Tschechien krankenversichert und habe einen Anspruch auf Altersrente in Deutschland.
Nun habe ich gehört, dass ich nur dann die Altersrente beziehen kann, wenn ich in Deutschland krankenversichert bin.
Stimmt das? Oder reicht eine Bescheinigung der tschechischen Krankenversicherung (dass ich versichert bin) aus?
Vielen Dank
Pavel