Krankenversicherung in Übergangszeit

Hallo,

ich frage mich, wie die Krankenversicherung geregelt ist, wenn man zuerst Angestellter war, dann kurz arbeitslos, um dann eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen?

Wenn sich diese Verhältnisse in kurzer zeitlichen Abfolge ändern, dann ist es doch gar nicht möglich alles mit der Krankenkasse geklärt zu haben - ist man dann einen gewissen Zeitraum über weiterversichert?

Was ist wenn konkret in dieser Zeit ein Arztbesuch oder Operation anfällt? Werden die Kosten trotz fehlender Beitragszahlung übernommen?

Gruß & Dank

msl

Hallo,
seit 1.4.07 gibt es eine Pflicht zur (Kranken-)Versicherung. Somit ist krankenversicherungsschutz in jedem Fall gegeben. Alles andere wird sich dann schon finden.
Gruß Joerg Koenig