angenommen, eine Krankenversicherung verpasst den 25. Geburtstag eines ziemlich mittellosen Studenten und berechnet ihn noch beitragsfrei als familienversichert; mit der Verspätung eines Jahres fällt ihr das auf und verlangt die Beiträge als Nachzahlung.
Gibt es da irgendwelche Härtefallregelungen, oder Selbst-Schuld-Regelungen? Oder muss der ziemlich mittellose Student das in ein paar größeren Raten nachzahlen?
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass auch in einem solchen Fall die Familienversicherung endet und dann die studentische Pflichtversicherung rückwirkend eintritt und das der Beitrag dann nachgezahlt werden muss. Die Familienversicherung endet kraft Gesetz, und zwar auch dann, wenn die Kasse, aus welchen Gründen auch immer dieses Ende erst verspätet feststellt.
Natürlich kann man mit der Kasse eine Vereinbarung treffen bezüglich der Zahlungsweise.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kasse die 12 Monatsbeiträge sofort und in einer Summe haben möchte. Die Beiträge sind nicht verjährt und mir ist kein Gesetz oder Vorschrift bekannt, wonach die Kasse keinen Anspruch auf die Beiträge hätte.
Nur als Anmerkung - der Studentenbeitrag beträgt derzeit ca. 107,00 € mtl. - wie sieht es aus mit Bafög ?.
Gruss
Czauderna
Hallo,
dann käme ggf. die Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zum Zuge, was dann finanziell erheblich günstiger wäre als die Pflichtversicherung als Student. Er sollte sich deshalb mal mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um das zu klären.
Gruss
Czauderna