vielen dank !
Hallo und gern geschehen,
theoretisch kann man auch versuchen die Sache in die Länge zu ziehen. Die Heirat ist ja quasi eine „neue Situation“, die alles verändert hat (z.B. die Zeit die für die Arbeit verwendet wird). Auf die Schnelle habe ich keine Grundlage dafür im Gesetz gefunden, die Versicherung wird jedoch auf jeden Fall, bei einem Verbleib in der Familienversicherung, einen jährlichen Nachweis fordern.
Die Erfahrung zeigt dazu, daß die Bereitschaft zur Mithilfe in diesem Bereich sehr gering ist und die Versicherer schon froh sind, wenn Sie überhaupt Antworten bekommen.
Wenn jedoch die Allianz irgendwo im Kleingedrucken sowas stehen hat, wie „zwei Jahre vor Versicherungsbeginn“, dann kann sie auch darauf bestehen, so unsinnig dies auch sein mag.
Zeit schinden kann man z.B. mit dem „Steuerberater“, der noch mehr Zeit braucht. Oder besser (wenn es korrekt ist) mit einer eidestattlichen Versicherung, daß das Einkommen Ihres Mannes geringer als Ihres ist.
Viele Versicherer geben sich damit zufrieden, aber wehe wenn dies nicht mehr stimmt (das wäre dann Betrug)
Ebenfalls möglich wäre eine Umfirmierung in eine GmbH mit Ihrem Mann als angestelltem Geschäftsführer.
(Das Gehalt ist leichter nachzuweisen als unregelmäßige Rechnungsbegleichungen in der reinen Selbständigkeit)
Beste Grüße
Dominique Plich
Hallo,
so ganz verstehe ich Dein Problem nicht.
Wenn Dein Mann / der Kindsvater bei der KKH Allianz versichert ist, dann ist das Kind doch in jedem Fall gesetzlich familienversichert…und somit kostenfrei.
Entweder über Dich oder Deinen Mann…könnt Ihr wählen.
das einzige Problem tritt auf, wenn Dein Mann ein höheres zu versteuerndes Einkommen als Du hat, welches über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und zusätzlich auch noch PRIVAT versichert ist.
dann muss das Kind entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden.
ist dem so wie ich es beschrieben habe?
Oder welches Detail fehlt noch?
Gruß,
Nils
Hab mich bestimmt falsch ausgedrückt, mein Mann ist privat & ich bei der KKH versichert, danke für die Antwort.
LG
Hallo,
Ihr Kind kann weiter über Sie gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn das monatliche Bruttoeinkommen Ihres Ehemannes unter etwa 4200 EUR liegt. Wenn das Einkommen höher ist, haben Sie die Möglichkeit Ihr KInd entweder privat zu versichern oder freiwillig gesetzlich zu versichern. In der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung beträgt de monatliche Beirag ca. 150,00 EUR.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
mfg
Marianne Bürger
Hallo!
Das Kind kann natürlich gsetzlich versichert bleiben - nur der Status ändert sich dann von „familienversichert“ in „freiwillig versichert“ und es ist dann auch in der GKV ein eigener Beitrag zu entrichten, sofern die Voraussetzungen zur beitragsfreien Familienversicherung nicht erfüllt werden.
Viele Grüße!
Hallo Annett,
zur Vermählung die Besten wünsche.
An die Kasse einen freundlichen Brief schreiben die sollen nicht so neugierig sein.
Seit/ab April dürfen sie danach fragen was der Gatte verdient 2009 und 2010 geht der Kasse nix an da nicht verheiratet. Im Rahmen der Prüfung der Familienversicherung ab April vordern Sie einen Familienfragebogen an Bzw drucken sich den von der HP aus.Das Kind wird dort versichert wo es das Gesetz vorschreibt SGBV § 10
Gruß
Vielen Dank !
Stimmt 2009 & 2010 gehen denen ja garnichts an, darf ich bitte noch fragen was HP heißt ?
Vielen Dank & schönen Feiertag noch…
HP= HOME PAGE auf der Internetseite der Kasse.