Hallo,
mein Kind ist seit Geburt bei mir gesetzlich krankenversichert ( ich bin in einen Angestelltenverhältniss sprich normaler Arbeitnehmer )nun habe ich im April den Vater meiner Tochter geheiratet.
Er ist seit 4 Jahren selbsständig und die Krankenkasse ( KKH Allianz ) fordert jetzt von mir einen Einkommensnachweis meines Mannes & Einkommenssteuerbescheide von 2009 & 2010 weil sie der Meinung sind, wenn mein Mann genug verdient muß er unsere Tochter über sich mit privat krankenversichern.
Da viele Rechnungen seiner Firma nicht beglichen werden & ich mitten in einer kieferorthopädischen Behandlung mit meiner Tochter bin, möchte ich gerne wissen ob man mich zwingen kann, dass mein Mann meine Tochter über sich versichert oder ob es Mittel gibt, dass sie bei mir gesetzlich versichert bleiben darf ???
Bitte höflichst um ihre Mithilfe, danke !
Hallo Annett,
die KKH Allianz ist eine gesetzliche (!) Krankenkasse.
Weiter kann ich aufgrund der Fragestellung nicht antworten. Individuelle Rechtsfragen zu beantworten ist hier nicht erlaubt (vgl. FAQ 1129).
Viele Grüße
oscar.
Hallo,
das ist gesetzlich so vorgegeben das die Frau und die Kinder dort versichert sind bei dem der Verdienst höher liegt!!
Das aber eine priv. solche drastischen Maßnahmen ergreift wusste ich bislang auch nicht…
so lange die gesetzl. KV nichts sagt ignorieren Sie es einfach was die private auch immer will!!
wenn Sie sich dann im Jahreswechsel einen anderen guten Krankenversicherer suchen möchten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________
SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38
Hallo Anett Weise,
der Versicherer ist nicht nur der Meinung, da, sondern dazu verpflichtet. Es ist gesetzlich so geregelt, daß wenn ein Elternteil privat versichert ist und MEHR verdient als der gesetzlich versicherte Ehepartner auch die Kinder mitversichern muss (deshalb die Einkommensnachweise). Im Normalfall kostet die private Versicherung eines Kindes zwischen 30 und 150 Euro und zusätzlich ist die Absicherung im Normalfall besser als bei der Gesetzlichen.
Die Antwort ist also einfach, JA, man kann Sie dazu zwingen Ihr Kind privat zu versichern falls Ihr Ehemann offiziell mehr verdient als Sie. Genau in dieser Antwort liegt gleichzeitig auch die Lösung des Problems, da fast jeder Selbständige Mittel und Wege findet seine Steuererklärung entsprechend gering zu halten. (Verlustrückstellungen etc.). Damit können Sie Ihre Tochter weiter kostenlos familienversichern. Sollte alles nicht helfen, gibt es immer noch die Möglichkeit Ihre Tochter „freiwillig“ gesetzlich zu versichern (Kosten etwa 120 €/Monat). Damit hat man dann auch keine Probleme bezüglich der bereits begonnenen KFO-Behandlung. (Ansonsten werden z.B. die erwarteten „Restkosten“ auf 2 Jahre als Aufschlag angenommen. Bsp.: 3000 € Restkosten = 125 € monatlicher Aufschlag für 2 Jahre).
Ich hoffe geholfen zu haben, wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich natürlich zur Verfügung.
Beste Grüße
Dominique Plich
Hallo,
die Verpflichtung der Übersendung dieser Auskünfte ergibt sich aus den Mitwirkungspflichten des Sozialgesetzbuches. Bedeutet: Sie müssen antworten.
Grund der Anfrage ist die Überprüfung der beitragsfreien Familienversicherung.
Dabei ist unter bestimmten Umständen diese nicht mehr gegeben. Das bedeutet dann aber nicht, das das Kind PKV versichert werden muss, sondern nur, das es einen Beitrag zu zahlen hat. Dieses kann auch in der GKV erfolgen.
Eine Übersicht wo es zu versichern ist, finden Sie hier: http://www.online-pkv.de/files/kv_info_kinder_wo_ver…
Mehr Infos dazu auch in meinem Beitrag hier: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/mein-kind-muss-…
Gruß
Sven Hennig
Hallo,
die Prüfung der KKH-Allianz ist soweit nicht zu beanstanden. Im Gegenteil. Aber machen Sie sich bitte keine Sorgen:
Ihre Tochter kann kostenlos familienversichert in der KKH-Allianz bleiben, wenn das Einkommen Ihres Mannes geringer als Ihr Einkommen ist ODER nicht regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2009: monatlich 4.050 EUR, 2010: monatlich 4.62,50 EUR, 2011: monatlich 4.125 EUR).
Rechtsgrundlage: §10 (3) SBG V.
Wenn die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann können Sie Ihre Tochter freiwillig (beitragspflichtig!, Kosten rund 140 EUR monatl.)in der KKH-Allianz oder privat versichern. Wegen der laufenden KFO-Behandlung wäre ein Wechsel in die PKV natürlich unsinnig.
Tipp am Rande: Bei jeder Veränderung im persönlichen Bereich immer die Auswirkungen auf bestehende Versicherungen überprüfen (lassen).
Beste Grüße
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
Vielen,lieben Dank !
Hallo anett
leider hat die Kasse Recht.
Wenn Dein Mann über ein gewisses Eikommen verfügt muss das Kind über ihn versichert werden.
Allerdings muss es nicht mit den gleichen Zarifen versichert werden. So ist z.B 1-Bettzimmer bei einem Kind nicht nur unnötig sondern (meine meinung) Sadismus!
Ein Kind braucht Kameraden im Zimmer.
Die Unregelmäßigkeit der Zahlungen bei Deinem Mann interessiert die Kasse nicht. Aber die Private wird motzen. Ihr solltet also darauf achten, dass die Beiträge pünklich bezahlt werden.
Rauswerfen können sie Deine Tochter nicht. Aber sie in den Basistarif schieben. Und der ist weniger empfehlenswert.
Wenn Du willst kannst Du mir schreiben bei welcher Versicherung Dein Mann ist. Ich frage mein schlaues Vergleichsprogramm und suche Dir eine möglichst günstige und trotzdem gute Tarifkombination aus.
Schreibe an meine E-Mailadresse: [email protected]
Hupftiegel
Super Antwort, vielen Dank !
Eine Frage hätte ich noch, es müssen auch 100% beide Einkommenssteuerbescheide 2009 & 2010 vorglegt werden, eine Bekannte meint der vom letzten Jahr reicht ?
Danke !
Hallo Frau Weise,
die Krankenkasse hat das recht diesen Nachweiss zu fordern. In der Tat verhält es sich so das geprüft wird wie hoch der Verdienst Ihres Mannes ist - verdient ihr Mann mehr als sie und liegt über der Jahresentgeldgrenze ( zur Zeit liegt diese im Monat bei 4995,-€ ca.)
muß Ihre Tochter entweder mit einem eigenen Beitrag in der KKH versichert werden oder mit privat bei Ihrem Mann.
In diesem Fall wäre zu prüfen ob sie Ihre Tochter nicht mit in der privaten Krankenversicherung versichern sollen.
Die KKH hat die Möglichkeit rückwirkend für beide Jahre die Beiträge zu fordern und das kann teuer werden.
Sollten Sie noch Fragen haben können sie mich gerne auch anrufen.
Viele Grüße
Esther Riehl-Müller
Hallo Annett,
wenn der Vater mehr Geld verdient als Sie und über eine bestimmte Grenze kommt, dann kann die gesetzliche Krankenkasse einen eigenen Beitrag für das gemeinsame Kind fordern.
Die Aussage der Allianz ist falsch. Die PKV kennt den Begriff der Familienversicherung nicht.
Wenn Kinder wirklich krank sind und daher besser in der PKV aufgehoben wären, dann lehnen private Krankenversicherungen solche kranken Kinder grundsätzlich ab, wenn das Kind zuvor über die Mutter gesetzlich versichert war.
Veröffentlichen Sie mal das Schreiben der Allianz! Die Eltern kranker Kinder würden sich über eine solche Aussage freuen!
Jetzt habe ich Ihren Brief ein 2.Mal gelesen!
Ist Ihr Mann nun bei der Krankenkasse KKH Allianz oder privat bei der Allianz versichert???
pe sturm
Hallo,
die Anfrage der Krankenkasse ist berechtigt, aber zunächst einmal muss Ihr Mann ja mehr verdienen als Sie.
Wenn das nicht der Fall ist, kann Ihre Tochter auf jeden Fall bei Ihnen gesetzlich versichert bleiben.
Falls Ihr Mann doch mehr verdient, aber nicht über der Beitragsbemessungsgrenze für Angestellte liegt, kann das Kind ebenfalls weiter bei Ihnen versichert bleiben.
Liegt das Einkommen Ihres Mannes allerdings darüber, muss Ihre Tochter bei ihm versichert werden.
Wenn also die Geschäfte schlecht laufen und das nicht erst jetzt, dürfte es kein Problem sein, Ihre Tochter bei Ihnen versichert zu lassen.
Herzliche Grüße
J. Schnitzler
Hallo,
hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Das Einkommen des Ehemanns (Private Krankenversicherung/PKV) übersteigt mit 5500,- Euro sowohl die Jahresarbeitsentgeldgrenze als auch das Einkommen seiner Frau (3000,- Euro), dann müssen die Kinder entweder in der gesetzlichen Krankenkasse mit eigenem Beitrag, oder ebenfalls über die Private Krankenversicherung mitversichert werden, weil sie keinen Anspruch auf Familienversicherung bei der Frau haben. Sobald das Einkommen des privatversicherten Ehepartners unter die Jahresarbeitsentgeldgrenze fällt, oder die Einkünfte des gesetzlich Versicherten höher sind als die des privat Versicherten, besteht wieder Anspruch auf Familienversicherung.
Keine Panik !
Wenn der Ehepartner mehr verdient und über der JAEG (ca. 49000 EUR Gewinn pro Jahr wären erforderlich) endet die beitragsfreie Familienversicherung. Das Kind kann aber mit eigenem Beitrag in der Kasse bleiben (ca. 135 EUR ).
Das ist auch sehr zu empfehlen, denn die PKV wird nicht unbedingt in die laufende KFO einsteigen wollen.
Gruss
Barmer
Hallo,
es ist richtig und gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihre Krankenkasse einen Einkommensnachweis einfordert.
Verdient Ihr Mann weniger als 4.125,- pro Monat (49.500,- im Jahr) können Sie Ihre Tochter beitragsfrei mit bei Ihrer Krankenkasse versichern.
Den Verdienstnachweis kann der Steuerberater Ihres Mannes anfertigen.
Viele Grüße
Jochen Seidel
Hallo,
das Kind muß nur über den vater versichert werden, wenn dieser durch seine Selbständigkeit über der Beitragsbemessunggrenze verdient. Diese liegt in 2011 bei ca. 3700 €. Wenn Ihr Mann weniger verdient kann das Kind weiterhin über sie gesetzlich familienversichert bleiben. Wenn Ihr Mann darüber verdient und Sie als Angestellte nicht noch mehr als ihr Mann verdienen MUSS das Kind dem Vater zugeordnet werden. Das heißt, das das Kind freiwillig (gegen Beitrag) in der GKV (Gesetzliche)verbleiben kann oder privat versichert wird. Wahrscheinlich wäre eine private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche, jedoch sehe ich Schwierigkeiten bezüglich der begonnenen Kieferorthop. Behandlung in die PKV ohne Probleme reinzukommen.
Einige Kollegen werfen wohl die BBG und die JaeG durcheinander?
Meines Wissens gilt die BBG…
Vielen Dank !
Mein Mann ist privat & ich gesetzlich bei der KKH Allianz versichert.
LG
es ist richtig, dass Ihre Krankenkasse nach dem Einkommen des Vaters fragt. Familienversicherungsanspruch für das Kind besteht ab der Heirat nur, wenn das Einkommen des privat versicherten Ehegatten unter der Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 4125 €) liegt. Der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid sollte ausreichen.
mfg
Vielen Dank !
Einige Kollegen werfen wohl die BBG und die JaeG
durcheinander?Meines Wissens gilt die BBG…