Moin moin,
wo und wie ist ein Kind krankenversichert, wenn der Vater Polizeibeamter ist und über das Land krankenversichert ist? Die Mutter ist normalsterbliche Angestellte und gesetzlich krankenversichert.
Vielen Dank und Grüße
e
Moin moin,
wo und wie ist ein Kind krankenversichert, wenn der Vater Polizeibeamter ist und über das Land krankenversichert ist? Die Mutter ist normalsterbliche Angestellte und gesetzlich krankenversichert.
Vielen Dank und Grüße
e
Hallo,
dies kann die „Beihilfestelle“ prüfen.
Wäre mMn. die erste Anlaufstelle. Wenn die Nein sagen, dann halt zur Mutti!
Die Mutter ist normalsterbliche Angestellte
Sterben Beamte anders? ))
VG René
Hallo,
dies kann die „Beihilfestelle“ prüfen.
Wäre mMn. die erste Anlaufstelle. Wenn die Nein sagen, dann
halt zur Mutti!
=> macht Sinn!
Die Mutter ist normalsterbliche Angestellte
Sterben Beamte anders?
))
=> ich hörte davon
Danke und
VG
e
wo und wie ist ein Kind krankenversichert, wenn der Vater
Polizeibeamter ist und über das Land krankenversichert ist?
Der Vater hat freie Heilfürsroge, das Kind einen Beihilfeanspruch.
Die Mutter ist normalsterbliche Angestellte und gesetzlich krankenversichert.
Können sich die Eltern aussuchen, entweder beitragsfreie Familineversicherung in der GKV oder Restkostentarif in der PKV (Behilfeanspruch vermutlich 80 %).
Hallo,
in § 10 SGB V ist geregelt, wann eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich ist.
Wenn ein Elternteil in der GKV und ein Elternteil nicht in der GKV versichert ist (z.B. PKV oder Heilfürsorge), ist das Einkommen der Eltern maßgebend. Wenn der GKV-Elternteil mehr als der andere Elternteil verdient, ist die kostenlose Versicherung möglich.
Wenn nicht, ist zu prüfen, ob der andere Elternteil durchschnittlich mehr als 4100 brutto (bzw. 3750 Euro) monatlich verdient.
Am besten bei der gesetzlichen Krankenkasse nach einem Antrag für die Familienversicherung fragen.
Wenn es kein gemeinsames Kind ist (z.B. Stiefkind), gelten Sonderregelungen.
Gruß
RHW
Moin,
Wenn der GKV-Elternteil mehr
als der andere Elternteil verdient, ist die kostenlose
Versicherung möglich.
Wenn nicht, ist zu prüfen, ob der andere Elternteil
durchschnittlich mehr als 4100 brutto (bzw. 3750 Euro)
monatlich verdient.
=> und wenn der Elternteil in der GKV weniger verdient als der Elternteil, der Heilfürsorge erhält und der Elternteil in der Heilfürsorge weniger als 4.100 Euro brutto bzw. 3.750 Euro mtl. verdient?
VG
e
Können sich die Eltern aussuchen, entweder beitragsfreie
Familineversicherung in der GKV oder Restkostentarif in der
PKV (Behilfeanspruch vermutlich 80 %).
=> also freie Wahl und somit sinnvoll zu prüfen, was mehr Sinn macht?
VG
e
Hallo,
dann kann das Kind kostenlos versichert werden. Man sollte aber diese Voraussetzungen IMMER sehr genau im Auge behalten werden.
Der Beitrag für ein Kind in der GKV, das nicht kostenlos versichert werden kann, würde 138 Euro monatlich betragen.
Gruß
RHW
=> also freie Wahl und somit sinnvoll zu prüfen, was mehr Sinn macht?
In meiner Praxis war das bisher immer so. RHW hat eine Gesetzesquelle zitiert, also bei der GKV der Mutter nachfragen, die geben konkrete Auskunft. Je nach Beihilffevorschrift, kann es von der Leistungsseite her besser sein, den Weg Beihilfe plus restkostentarif zu wählen, der kostet allerdiungs einen Beitrag, die Familienversicherung, wenn sie denn möglich ist, nicht.
Sorry, eine Treppe kehrt man von OBEN nach unten…
Hallo,
warum söllte jemand in der GKV anfragen, ob er dort versichert sein kann, wenn die die Wahl zur PKV Vorrang hätte?
Ich werde mein Kind nie GKV versichern, wenn ich die Möglichkeit einer PKV habe!
Daher wäre die Anfrage bei der „Beihilfestelle“ Erste Wahl und nix anderes!
VG René
Danke an alle!
Hallo,
man kann JEDES Kind (bei Behinderung ausgenommen) in Deutschland privat versichern.
Wenn Geld keine Rolle spielt, hat man viele Probleme nicht, die für andere eine Rolle spielen.
Wenn ich weiß, das das Kind kostenlos versichert werden kann, kann ich mir die passenden Zusatzversicherungen suchen.
Wenn ich das Kind nur privat versichere, bekomme ich sehr wahrscheinlichdeutlich mehr für das gleiche Geld.
Beispiel aus einem anderen Bereich:
Schüler, die überlegen, mit welchem Beruf sie in 10 Jahren 10.000 Euro monatlich verdienen können, kehren auch die Treppe von oben nach unten. Ich halte diese Vorgehensweise aber nicht für sinnvoll und realistisch. Aber vielleicht Ansichtssache.
Gruß
RHW
Tippfehler
Sorry:
Es sollte heißen:
Wenn ich das Kind privat und kostenlos gesetzlich versichere, bekomme ich vermutlich mehr für das gleiche Geld.
Sorry:
Es sollte heißen:
Wenn ich das Kind privat und kostenlos gesetzlich versichere,
bekomme ich vermutlich mehr für das gleiche Geld.
Moin,
meine Überlegung geht auch dahin, dass wenn ich das Kind nun privat versichere und es dann eines Tages ebend nicht 10.000 Euro mtl. vedient, müsste es ja in eine gesetzliche KK. Und da frage ich mich, ob das dann so einfach von statten geht.
Ich hatte immer angenommen, dass bei meiner Fallkonstellation die Entscheidung quasi automatisch erfolgt. Man also keine Wahlmöglichkeit hat.
VG
e
Hallo,
Man also keine Wahlmöglichkeit hat.
In der Konstellation hat man die Wahlmöglichkeit.
Allerding ist dies wahrlich Ansichtssache (wie RHW es schon schrieb) was man nun wählt.
Beihilfetarife sind sehr Leistungsstark und würde halt von mir zuerst gewählt werden. Aber halt Ansichtssache!
meine Überlegung geht auch dahin, dass wenn ich das Kind nun
privat versichere und es dann eines Tages ebend nicht 10.000
Euro mtl. vedient, müsste es ja in eine gesetzliche KK. Und da
frage ich mich, ob das dann so einfach von statten geht.
Ja, sobald Kind nen versicherungspflichtigen Job hat(oder schon in der Leere äh, Lehre!)ist es nach heutiger Sicht in der GKV zu versichern!
Na ja, da ist ja aber sicher noch 15-16 Jahre Platz zum überlegen!
Wenn dann die Versicherungspflichtgrenze bei 11.000,-€ liegt,
ist die Frage auch automatisch beantwortet!
VG René
Hallo,
nach jetziger Gesetzeslage kommt das Kind bei Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung automatisch in die GKV. Bei Beginn eines Studiums an einer anerkannten deutschen Hochschule besteht eine (einmalige) Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Bei einer Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro und weniger als (jetzt) ca. 4000 Euro brutto besteht auch eine Versicherungspflicht in der GKV.
Bei anderen Tatbeständen gibt es keine Beitrittsmöglichkeit zur GKV: z.B. schulische Ausbildung, Selbständigkeit, Studium im Ausland, Beamtentätigkeit, Arbeitslosigkeit
Die Rückkehrmöglichkeiten aus der PKV in die GKV sind in den letzten 20 Jahren immer weiter eingeschränkt worden. Bei einer Gesetzesänderung gibt es keinen Vertrauensschutz auf eine Rückkehrmöglichkeit.
Aus Sicht der GKV gibt es auch die Möglichkeit, das Kind in der kostenlosen Familienversicherung der GKV anzumelden (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) und alle Leistungen über eine PKV bzw. Beihilfe zu beziehen. Nach den Regelungen des SGB V ist das für die GKV ohne weiteres möglich. Ggf. bei der Beihilfe und der PKV erkundigen, ob es von der Seite Probleme geben kann.
Die kostenlose (ggf. nicht genutzte) GKV hat Vorteile, wenn z.B. eine Halbwaisenrente beantragt wird oder später die Schule beendet wird und keine Versicherungspflicht in der GKV eintritt.
Evtl. könnte es bei der Beihilfe Schwierigkeiten geben, wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung in der GKV vorliegen, aber dort nicht beantragt wurde. Ich kenne mich in den Beihilferegelungen nicht gut genug aus, um das beurteilen zu können.
Gruß
RHW
man kann JEDES Kind (bei Behinderung ausgenommen) in
Deutschland privat versichern.
Hallo,
mit der Gesundheitsreform ist es den Krankenkassen gesetzlich untersagt, ein Kind wegen z.B. Behinderungen abzuweisen. Es besteht Versicherungspflicht.
Möglicherweise ist der Beitrag höher. Außerdem gibt es einen ‚Basistarif‘, mit dem ein ‚Minimum‘ abgedeckt ist. Kasse fragen, Angebote einholen.
Abweisen bei Kindern ist Geschichte.
Gruß,
H. Walther