Baby gesetzlich oder privat?

Hallo!

Ein Paar (unverheiratet) erwartet ein Kind. Mama ist privat versichert (Beamtin), Papa gesetzlich (Angestellter). Mama wird 11 Monate daheim bleiben, dann Papa drei, anschließend geht Papa 100% arbeiten, Mama zwischen 50 und 70%. Papa verdient unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, aber mehr brutto als Mama und wird, sobald möglich, in die PKV wechseln wollen (frühestens 2013/2014). Mama bleibt wohl auf unabsehbare Zeit in der PKV.

Wie wird das Kind am sinnvollsten krankenversichert? Klar, privat ist spitze, sagt der Makler. Aber es kostet eben auch monatlich zusätzlich zu Mamas PKV, auch wenn sie nur vom Elterngeld lebt. Macht es eher Sinn, das Kind erst in die GKV zu stecken und dann in die PKV zu nehmen, wenn Papa auch wechselt? Kommt dann eine Gesundheitsprüfung, was die Kosten evt. enorm erhöhen könnte? Macht es u.U. Sinn, dass Papa erst mal noch ein paar Jahre in der GKV bleibt - evt. kommen ja noch mehr Kinder und dann kommt irgendwann so etwas wie Studium beim Kind… Oder ist das eh zu weit vorausgedacht und zu wenig planbar?

Beste Grüße,
sonne

Moin,

ich hatte vor Kurzem eine recht ähnliche Frage gestellt. Vielleicht helfen die Antworten etwas weiter:

/t/krankenversicherung-kind/6175200/12

VG
e

Hallo,
wenn das Kind beitragsfrei in der Familienversicherung des Papa`s aufgenommen wird und die Überlegung besteht, das dieser sich evtl. später privat versichert: Kind in die gesetzl. Kasse und gleichzeitig Anwartschaftsversicherung für das Kind in der PKV - bei einem Wechsel des Vaters in die PKV bzw. Fortfall Familienhilfeanspruch bestünde dann Aufnahmeverpflichtung für die betreffende PKV.
Gruß J.K.

Hallo Sonne, meiner Ansicht nach sollte das Kind privat krankenversichert werden. Nach der Geburt des Kindes besteht 2 oder 3 Monate (bin ich mir gerade nicht sicher) rückwirkend „Annahmezwang“ durch die private KV, unabhängig davon, ob das Kind gesund ist oder nicht. Sollte der Vater später in die PKV wechseln, muss auch das Kind eine Gesundheitsprüfung machen. Ist alles gut, dann ist das sicherlich kein Problem, wenn allerdings Krankheiten vorliegen kann das schnell teuer werden oder es ist dann womöglich gar keine private KV für das Kind mehr möglich. Dann lieber jetzt auf Nummer sicher gehen - zumal der Beitrag durch die Beihilfe für Beamte und deren Kinder recht überschaubar ist. Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!

Wie wird das Kind am sinnvollsten krankenversichert? Klar,
privat ist spitze, sagt der Makler. Aber es kostet eben auch
monatlich zusätzlich zu Mamas PKV,

Bei einem Beihilfeanspruch von 80 % sollte der Beitrag für den Restkostentarif zu verschmerzen sein. Die PKV der Mutter hat, rechtzeitige Anmeldung des Kindes vorausegesetzt, Aufnahmezwang für das Kind. Der Makler wird also nicht gebraucht.

Hallo,

Nach der Geburt des Kindes besteht 2
oder 3 Monate (bin ich mir gerade nicht sicher) rückwirkend
„Annahmezwang“ durch die private KV, unabhängig davon, ob das
Kind gesund ist oder nicht.

Die Frist ist 2 Monate. Der Versicherungsschutz darf nicht umfassender als der eines bereits versicherten Elternteils sein.
LG J.K.

Hallo,

während der Elternzeit der Mutter kann das Kind kostenlos in der Familienversicherung des Vaters versichert werden. Wenn die (steuerlichen) Einkünfte der Mutter nach der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, ist auch danach die kostenlose Versicherung möglich (bis der Vater in die PKV wechselt UND ein höheres Einkommen als die Mutter hat).
Die Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes und ist unabhängig vom Willen. Für die Durchführung der Versicherung sind schriftliche Angaben bei der Krankenkasse erforderlich. Diese können aber auch noch Jahre später gemacht werden. Mit der PKV sollte auf jeden Fall schriftlich geklärt werden, ob diese „Doppelversicherung“ (mit oder ohne GKV-Antrag) eine Obliegenheitsverletzung ist und welche Auswirkungen daraus resultieren.

§ 10 Absatz 3 SGB V

Wenn die Voraussetzungen für die kostenlose Familien…In der PKV werden nur notwendige Leistungen erstattet:§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:frowning:2) Übersteigt ei…http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672…

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

http://www.handelsblatt.com/themen/_p=909,qtxo=PKV+V…

Die Entscheidung GKV - PKV erfordert sehr ausführliche Beratungen durch PKV- und GKV-Experten (ggf. auch durch andere gesetzliche Krankenkassen). Die Entscheidung ist ähnlich gravierend wie ein Hauskauf.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Hallo!

Danke für die ausführliche Antwort und die vielen Links!

Mir stellt sich aber noch die Frage, wie es aussieht, wenn der Vater dann irgendwann auch in die PKV geht und das Kind damit zwangsläufig auch wechseln muss. Gehen wir mal davon aus, dass das im Kindesalter von etwa 4 bis 5 Jahren passieren könnte. Findet dann eine genauso detaillierte Gesundheitsprüfung statt wie beim Eintritt eines Erwachsenen? Ist der Abschluss einer Anwartschaft - wie weiter unten vorgeschlagen - tatsächlich möglich?

Mit besten Grüßen und einem Sternchen,

sonne

Hallo,

wenn der Vater in die PKV wechselt und das Kind mindestens ein Jahr ununterbrochen in der GKV versichert war, kann das Kind auch als Mitglied in der GKV bleiben (§ 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB V). Der monatliche Beitrag beträgt atuell (2010) 138 Euro.

Die Gesundheitsfragen für Kinder sind i.d.R. die gleichen wie für Erwachsene: Welche Erkrankungen/Beschwerden bestanden in den letzten X Jahren?

Mit der Anwartschaft in der PKV kenne ich mich nicht so genau aus. Bei 46 verschiedenen PKV-Unternehmen wird es aber wahrscheinlich auch sehr unterschiedliche Regelungen geben.

Der Unterschied zwischen einer großen oder einer kleinen Anwartschaft könnte evtl. auch eine Rolle spielen.

GrußRHW