Krankenversicherung Kleingewerbe

Hallo, habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet, um im Internet zu handeln bzw. auch, um meine Kenntnisse im Bürobereich anzubieten. „Hauptberuflich“ bin ich mit € 600,00 brutto beschäftigt,- gleichzeitig habe ich auch noch einen € 400,00 - Job. Zwei meiner Kinder sind bei mir familienversichert. Mein Umsatz wird durchschnittlich € 1500,00 betragen. Kann mir jemand sagen, inwieweit ich mich um eine Krankenversicherung kümmern muss!? Muss ich mich schon privat versichern? Gibt es die Möglichkeit, bei der bestehenden gesetzlichen Versicherung den Beitrag aufzustocken!? Vielen Dank!

Guten Tag,
welche Wochenarbeitszeit im Hautberuf?
Umsatz 1.500€ in welcher Zeitperiode(monatlich, jährlich)-und ca. daraus welcher Nettoerlöß?
Danke.

Gruß

Harald Wesely

Hatte ganz vergessen zu schreiben, dass der Umsatz monatlich sein wird,- ohne Gegenzug der Kosten (die relativ gering ausfallen,- bis auf Fahrkarten, Toner, bisschen Materialeinkauf). Die Arbeitszeit beim Job beträgt 16 Wochenstunden.

Guten Tag Sandra,
bislang war es ja klar, Hauptberuf und Nebenberuf, versichert über den Hauptberuf.
Es gibt nun die Vorschrift das Jemand nicht über den Umweg einer Beschäftigung in die gesetzliche Kasse kommen kann-also wer hauptberuflich selbständig tätig ist.
Wenn im Angestelltenberuf mindestens 18 Stunden wöchentlich gearbeitet wird wird grundsätzlich davon ausgegangen das die Beschäftigung überwiegt und damit Krankenversicherungspflicht besteht.
In Ihrem Falle aber wird das Einkommen 600€ mit der Selbständigkeit mit ca. 1500€ gegenübergestellt.
Auf den ersten Blick könnte das überwiegen mit der Folge das keine Versicherungspflicht mehr aus der Beschäftigung gegeben ist.
Das wiederrum heißt alles Einkommen wird zusammengezählt und daraus dann freiwillige Beiträge mit vollem Beitragssatz berechnet.
Der Anteil aus der Beschäftigung wird dann mit ausgezahlt.
Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrer gesetzlichen Kasse in Verbindung zu setzen und sagen was Sie planen.
Ggf. brauchen Sie es dann ja nicht umzusetzen.

Gruß

Harald Wesely

Ihre Frage zur Aufnahme einer Selbstständigkeit
Sehr geehrte Frau Esspunkt,

wissen Sie ganz genau, dass das durchschnittlich gewerbliche Einkommen 1.500,00 Euro sein werden oder sind es Planzahlen die Sie erreichen sollen/müssen. Vom Umsatz gehen monatlich die Umsatzsteuern ab, Ihre Kosten für Ware, Telefon, Raummiete, Buchhaltungskosten, Bankgebühren usw. usw. Was bleibt Ihnen dann noch unter dem Strich? Wovon wollen, bzw. können Sie dann im ersten ¼ Jahr eine private Krankenversicherung zahlen? Sie haben 600,00 Euro Brutto und dann noch zusätzlich 400,00 Brutto/Netto aus einem Job, um das nötigste zum Leben zu decken. Ihnen ist bekannt, dass Sie evtl. noch eine Aufstockung für Miete und Lebensunterhalt, mit zwei Kindern, bekommen, wenn Sie einen Antrag bei der Behörde stellen. Schieben Sie erst einmal das Geschäft an und schauen Sie ob Ihre Ziele erreichbar sind und sprechen Sie dann mit einem Steuerberater, um dann alles korrekt und sauber nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Weg zu bringen. Meine Lebens- und Berufserfahrung hat mir immer gezeigt, Planung, Zielsetzungen ist das eine und positive Ergebnisse umzusetzen ist das andere. Für eine Selbstständigkeit bedarf es nicht nur an Ideen, sonder Mut und Risikobereitschaft sind ebenfalls gefragt. Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen etwas, das Projekt richtig auf den Weg zu bringen.

Hallo Sandra,
du bist als Angestellte pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn die Anstellung Dein Hauptberuf ist, ändert sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung nichts.
Im Hauptberuf Angestellt bist Du trotz Deiner zusätzlichen Selbständigkeit

  • wenn Du keine eigenen Angestellten hast
  • wenn Deine Anstellung mindestens 20 h in der Woche Arbeitszeit aufweist und Du damit mindestens 1312,50 € brutto verdienst.

Ist das nicht der Fall wird der Einzelfall überprüft, das macht deine Krankenversicherung, die hat dafür ein Formular. Eigentlich geht bei den Fragen darum, zu klären auf welcher Tätigkeit der zeitliche und wirtschaftliche Schwerpunkt liegt.
Verglichen wird beim Geld die Höhe des monatlichen Angestelltenbruttos mit dem durchschnittlichen monatlichen Gewinn (also es zählt Umsatz minus Betriebsausgaben).

Kommt die Krankenversicherung bei einer Prüfung zu der Ansicht, dass Du hauptberuflich Selbständig bist, entfällt Deine Pflichtversicherung als Angestellte. Du kannst Dich dann entweder privat versichern oder aber freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Bei letzterem mit der Folge: Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 340 € im Monat (die Kinder können dabei weiter beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben) der Arbeitgeber muß seinen Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten nicht mehr zahlen…
Es wird also bei hauptberuflicher Selbständigkeit teurer werden…
Viel Erfolg wünscht
Birgitt Torbrügge
Unternehmensberaterin

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Hallo Sandra,

auch wenn man selbständig ist, muss man sich nicht privat versichern.

Allerdings solltest Du Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen und denen deine Selbständigkeit mitteilen.

Unter Umständen wirdst du bei der GKV als freiwillig versicherte eingestuft.
Dies muss deine Krankenkasse entscheiden.

Also die Kinder bleiben dann bei dir in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert

Gruß Merger

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In diesem Fall würde ich direkt bei der Versicherung nachfragen, ob und zu welchen Bedingungen eine freiwillige Mitgliedschaft möglich ist.

Sorry bin ich überfragt.

Hallo, Sandra,

selbstverständlich kannst Du freiwillig in der Kasse bleiben. Nur mußt Du aus allen Einkommen Beitrag zahlen, und das der Kasse entsprechend mitteilen.
Aufgrund der kostenlosen Mitversicherung der Kinder wird das die sinnvollste Lösung sein.

Solange das Einkommen aus Angestelltentätigkeit höher ist, geht das auch nicht anders. Sobald das Selbständigen-Einkommen überwiegt, könnest Du im Prinzip auch in die PKV gehen.Solltest Du später richtig gut verdienen, könnte das ein Thema werden.

Weitere nützliche Infos findet man unter
www.pkv-netz.com/aktuell.htm

Liebe Grüße

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

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Hallo!

Ich kenne mich nicht mit dem Thema aus. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Fragen beantworten werden können.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Sandra,

natürlich können Sie in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) verbleiben, es erhöht sich dann natürlich der monatlich zu zahlende Beitrag.

MfG -Leo!

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Hallo,

inwieweit ich mich um eine Krankenversicherung
kümmern muss!? Muss ich mich schon privat versichern?

Sie sollten das Gespräch mit Ihrer Kasse suchen und eine sogenannte Statusfeststellung beantragen. hierbei wird festgestellt ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Nur wenn Sie den Status freiwillig haben , dürfen Sie sich privat versichern, dabei beachten Sie aber das Sie dann für die Kinder eine Versicherung benötigen, möglicherweise über den Vater.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

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Vielen Dank für Ihre Antwort!

Danke für die Antwort!

hallo

du bist über den 600 euro brutto job pflicht versichert. deine zukünftigen einnahmen aus einer selsbständigen Tätigkeit unterliegen ebensfalls dem beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung d.h von den einnahmen sind entsprechende beiträge an die gkv zu bezahlen. derzeit inkl. pflegevers. ca. 18%.

durch die familienvers. der kinder sind diese beitragsfei mit versichert. ein wechsel in die private macht daher keinen sinn, weil du dort für jeden von euch 3 einen eignen beitrag zahlen musst.

durch private zusatzversicherungen kannst du den versicherungsschutz erhöhen, wie z.b zahnzusatz- wahlärztliche leistungen im krankenhaus etc. auch hier sind für jeden einzelne beiträge zu zahlen je nach alter und gesundheitszustand.

wieso willst du den beitrag aufstocken?:smile:)

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Also mal eins vorweg: PKV ist KEIN muss! Auch wenn nach Existenzgründung zig Makler auf die zukommen werden, lass dir keine Angst machen. Dein erster Ansprechpartner ist deine jetzige GKV.
Unter Umständen, je nach Umsatz/Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit, könnte sich dein GKV-Beiträge erhöhen. Sprich die ruhig mal an.

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