Hallo, bin Hausfrau, Ehefrau und Mutter und möchte ein Kleinunternehmen anmelden. Vorraussichtliche, wünschenswerte, anfängliche, monatliche Einnahmen ca. 100 EUR. Bin bei meinem Ehemann gesetzlich mitversichert. Muß ich mich jetzt selbst bei der Krankenkasse versichern oder gilt das nur über einen bestimmten, monatlichen Umsatz? Wie sieht es mit Sozialversicherung aus? Wer hat Ahnung?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du familienversichert bleiben, wenn die selbständige Tätigkeit von geringer wirtschaftlicher Bedeutung ist und Du mit dem Einkommen nicht die Einkommensgrenze überschreitest. Nicht hauptberuflich selbständig ist Derejenige, der nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich für die Selbständigkeit aufbringt. Demnach solltest Du weiterhin familienversichert bleiben können.
Trotzdem solltest Du deiner Krankenkasse die Tätigkeit nicht verheimlichen, sondern zur Kenntnis geben. Zur Dokumentation werden dann dort die o.g. Punkte festgehalten.
Gruß
Karsten
Hallo,
ich bin leider kein Beitragsexperte, jedoch glaube ich, ds hier die Familienversicherung weiter greift.
Hallo hugendubel,
gleich einmal vorweg - ich bin hier der falsche Ansprechpartner und kann auch nur Halbwissen weitergeben.
schau doch bitte einmal hier rein:
http://gewerbe-anmeldung.com/kleingewerbe_krankenver…
demnach liegst Du mit den 100,- EUR deutlich unter der Grenze und könntest weiterhin in der Familienversicherung Deines gesetzlich versicherten Mannes mitversichert sein.
hallo,
nein, erst wenn der gewinn vor steuern ca 350,-EUR pro monat beträgt…dann mal bei der krankenkasse melden.
denn dann verliert man den familienversicherungsschutz.
gewinn vor steuern: einnahmen ./. ausgaben…ganz wichtig
gruß,
nils
Die Familienversicherung kann für dich bestehen bleiben bei einem Gewinn bis 365 Euro pro Monat. Siehe auch
http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/bei-der-…
Ob du rentenversicherungspflichtig bist, weiss ich nicht.
möchte ein
Kleinunternehmen anmelden. Vorraussichtliche, wünschenswerte,
anfängliche, monatliche Einnahmen ca. 100 EUR. Bin bei meinem
Ehemann gesetzlich mitversichert. Muß ich mich jetzt selbst
bei der Krankenkasse versichern oder gilt das nur über einen
bestimmten, monatlichen Umsatz? Wie sieht es mit
Sozialversicherung aus? Wer hat Ahnung?
Hallo,
also bei 100 Euro sollte man noch nichts befürchten müssen. Hier kann die Familienversicherung weiter genutzt werden. Bis zu einem monatlichen Gewinn von 365 Euro kann ein Nebengewerbe betrieben werden, ohne dass sich der Selbstständige auch selbst versichern muss. Das wird genauer auch noch einmal unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/selbstaendig-n… erläutert. Wichtig dabei: Die Rede ist von Gewinn, nicht vom Umsatz. Das heißt, der Umsatz kann durchaus höher, als die 365 Euro liegen. Davon werden ja noch die Betriebsausgaben usw. abgezogen. Der dann verbleibende Betrag ist der Gewinn, der zu berücksichtigen ist. Allerdings muss man diese Einnahmen auch regelmäßig bei der Krankenkasse belegen, hierfür ist es ratsam, sich direkt mit der Kasse in Verbindung zu setzen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Hallo Hugendubel,
die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhalten, so lange kein Arbeitsentgelt (aus einer Beschäftigung) oder Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit) erzielt wird, das 1/7 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, § 10 SGB V. Dies sind derzeit 2.555,00 € : 7 = 365,00 €. Dieser Wert wird üblicherweise zum Jahreswechsel angepasst. Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitseinkommens ist dabei der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit, § 15 Abs. 1 SGB IV. Maßgebend ist also die einkommensteuerrechtliche Bewertung.
Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht verbietet das Sozialversicherungsrecht den Abzug von Verlusten aus einer Einkommensart von Gewinnen aus der anderen. Ein Abzug etwa von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit ist also unzulassig.
Eine Überschreitung der maßgebenden Grenze führt zu einem Ende der Familienversicherung und damit – im Fall einer freiwilligen Krankenversicherung – zu einer Beitragsbemessung nach Mindesteinkommen. Das liegt bei vielen Anfängern wesentlich höher als das tatsächliche Einkommen.
Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 400,00 € monatlich) kommt zudem unter bestimmten Umständen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Tragen. Hierbei werden bestimmte Berufsgruppen kraft Gesetzes versicherungspflichtig (z.B. Lehrer). Andere werden es, wenn sie überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind (arbeitnehmerähnliche Selbstständige), § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI.
In einem solchen Fall rate ich zu einem professionell durchgeführten Statusprüfungsverfahren.
Achtung: Wer länger als zwei Jahre lang keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, verliert in der Regel den Anspruch auf Renten wegen Erwerbsminderung!
Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und wünsche bei der selbstständigen Tätigkeit viel Erfolg!
Hallo,
also mitversicherte Ehepartner oder sonstige Familienangehörige sind in der kostenlosen Familienversicherung des Ehegatten (Elternteils) solange mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen haben, dass die Geringfügigkeitsgrenze von z.Zt. 400,- Euro monatlich übersteigt. Wie es aussieht wenn man ein Unternehmen gründet das kann ich nicht sagen, hier eventuell bei einer gesetzlichen Krankenkasse mal nachfragen. Im allgemeinen wird man höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass jemand der sich selbständig macht weit mehr als 100,- Euro im Monat verdient, denn die Angabe 100,- Euro ist sehr unrealistisch.
Hallo,
besser spät als nie
Man kann bei einem Gewinn von bis zu 400,00 EUR bei dem Ehegatten weiterhin familienversichert bleiben. Bitte den Wert aber bei der Krankenkasse vorsichtshalber nochmal erfragen ob sich da was geändert hat an der Höhe.
LG
h69