Krankenversicherung kontra Haftpflicht bei Gewerbe

Hi,

wie lange kann die Krankenversicherung eines Unfallopfers warten, ehe sie meine Haftpflicht (Gewerbebetrieb) belangt. Unfall geschah Anfang März 2001, erste Mitteilung (offiziell) erst heute. Vorher bekam ich nie ein Schreiben über den Unfall. Außerdem habe ich inzwischen eine Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer. Die Trennung von der alten Versicherung erfolgte nicht friedlich. Eine Meldung an die Versicherung damals von mir aus erfolgte auch nicht, da ich ja keine offiziellen Informationen erhielt. Besser ist wohl hier einen Anwalt zu nehmen, da es um sechsstellige Summen geht. Welcher Fachbereich des Anwaltes ist empfehlenswert? Bin nun echt am Grübeln.

Gruß
André

Hi Andre`

wie lange kann die Krankenversicherung eines Unfallopfers
warten, ehe sie meine Haftpflicht (Gewerbebetrieb) belangt.

Bis sie weiss wie hoch der Schaden ist.

Unfall geschah Anfang März 2001, erste Mitteilung (offiziell)
erst heute. Vorher bekam ich nie ein Schreiben über den
Unfall. Außerdem habe ich inzwischen eine

Du bist für Unfälle in deinem Betieb „Meldepflichtig“ gegenüber deiner HAFTPFLICHT UND der Berufsgenossenschaft.

Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer. Die
Trennung von der alten Versicherung erfolgte nicht friedlich.
Eine Meldung an die Versicherung damals von mir aus erfolgte
auch nicht, da ich ja keine offiziellen Informationen erhielt.

Es tritt im Normalfall die Versicherung ein, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles deckungsverpflichtet war. (Also die Alte)
Ob die sich jetzt querstellen wegen nihct gemeldet … ???

Besser ist wohl hier einen Anwalt zu nehmen, da es um
sechsstellige Summen geht. Welcher Fachbereich des Anwaltes
ist empfehlenswert?

Versicherungsrecht/Betriebshaftpflicht

„Bin nun echt am Grübeln.“

Liebe Selbständige,
begreift ihr nie, daß ihr euch immer vorher kundig machen müßt und alle Verträge, die ihr unterschreibt, und alle Briefe von Berufsgenosssenschaften und Krankenkassen sorgfältig zu lesen habt, auch wenn´s nur die 2384.Informationsblattsammlung ist?
Erst recht die Vertragsbedingungen von Versicherungen?
Und wenn das Kind in den Brunnen fällt (Unfall) ruft doch dann wenigsten gleich bei Anwalt, krankenkasse, Versicherung etc. an und fragt was ihr tun müsst, damit euch keine Versäumnisse angelastet werden können!

Entschuldigung Andre´,

war mehr für die interessierten Existenzgründer hier gedacht.

gruss winkel

Kleine Ergänzung
Der Unfall geschah wegen angeblich nichtgestreuter Wege (was natürlich nicht wahr ist) in einem betreuten Grundstück. Dieser Mensch brach sich beim Fall bedauerlicherweise ein paar Knochen. Wer fernab der Wege wandelt…

Außerdem:

Liebe Selbständige, begreift ihr nie…

Bitte, laß diese Äußerungen in dem Zusammenhang. Deine Meinung kannst du gern kundtun, vor allem denk dran, das es Leute gibt, die das vor einem Posting hier durchaus durchgekaut haben und nur den Tip haben wollen, der im Posting gefragt wird.

Bitte, ich konnte mir das jetzt nicht verkneifen, nimm mir das nicht übel.

Gruß
André

Haftpflicht bei Gew…(off topic)
hallo winkel,
ich finde deinen Beitrag sehr gut. Warum? Meine Tochter ist auch Geschädigte von einem Grundstücksbewohner, der in diesem Fall den Zuweg zum Hauseingang nicht streute, keine Aussenbeleuchtung generel anhat (kostet Strom) und sich nun querstellt mit allen möglichen Argumenten, in der Spitze gipfelnd, er hätte ja nicht drum gebeten, dass ihm ein an uns ausgehändigtes Päckchen zu normaler Uhrzeit(19:00)überbracht werde. Und die körperlichen Schäden ergeben sich leider manchmal erst nach Monaten in ihrer ganzen Tragweite.

Nur weil die Leute nicht weiterdenken. Meine Tochter wird durch diesen Sturz möglicherweise berufsunfähig - und das mit 19. Das Verfahren läuft seit 1 1/2 Jahren und wenn ich lese, dass sich jemand aus der Haftung nehmen will, läuft mir die Galle hoch. Dafür gibt es ja Haftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherungen.
Das musste einfach sein
Danke chris