Hallo,
bei der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb von 6 Monaten addiert, so dass der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung leistet.
Einzelheiten: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen direkt im Anschluss an die Entgeltfortzahlung Krankengeld (wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche gemeldet wird).
Bei einer privaten Krankenversicherung sind die Leistungen vom abgeschlossenen Vertrag bzw. Tarif abhängig. Viele Versicherungen zahlen immer erst ab 43. Tag. Meines Wissens gibt es aber auch Versicherungen, die direkt nach Ende der Entgeltfortzahlung leisten.
Gruß
RHW