Ich hab keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, wusste es aber auch sonst nicht unterzubringen:
Wenn das ALG ausläuft und die Arge einen bei der Krankenkasse abmeldet - muss man dann noch mal selber kündigen oder ist man automatisch raus? Nicht dass nachher jemand noch Geld haben will… Wo steht was dazu?
Ich hab keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, wusste es aber
auch sonst nicht unterzubringen:
Versicherungen sind ein Brett weiter oben.
Wenn das ALG ausläuft und die Arge einen bei der Krankenkasse
abmeldet - muss man dann noch mal selber kündigen oder ist man
automatisch raus? Nicht dass nachher jemand noch Geld haben
will… Wo steht was dazu?
Für Hilfe sehr dankbar!
Haben wir nicht eine Pflicht zur Krankenversicherung? Kündigen kann man also nur, wenn man eine andere hat. Oder geht es um eine private KV?
Hallo,
mit der Abmeldung durch die ARGE endet dieser Versicherungsverlauf,
keinesfalls aber die Pflicht zur Versicherung.
Das bedeutet - macht man der Krankenkasse keine Angaben über die
Verhältnisse ab dem Folgetag dann beginnt ab diesem Tag eine
Art „Zwangsversicherung“ also eine Versicherung von Amts wegen.
Wie der Vorschreiber schon ausführte - aufgrund einer Kündigung ist
lediglich ein direkter Wechsel in eine andere GKV-Kasse oder ggf. auch
in die PKV möglich.
Gruß
Czauderna
Danke für die Antworten… wenn man ja aber nun kein Geld verdient und kein Geld für die KK hat? Dürfte doch inzwischen vielen Menschen so gehen. Wenigstens nimmt es ja immer mehr zu, dass Leute keine Krankenversicherung haben. Wie ist das dann möglich?
Hallo,
das Gegenteil ist der Fall - aufgrund der Gesetzesänderung ab dem 01.04.2007
nimmt die Zahl der Nichtkrankenversicherten in Deutschland immer mehr ab. Wenn man für seine Kranken und Pfleversicherung kein Geld hat
dann ist man meist Sozialhilfeberechtigt. In diesem Falle übernimmt das Sozialamt die Beiträge.
In allen andren Fällen bleibt der Betreffende Beitragsschuldner.
Eine Wahl, also ein Verzicht auf eine Krankenversicherung hat er nicht mehr.
Ab dem 01.01.2009 gilt dies übrigens auch für ehemals PKV-Versicherte.
Einen Ausschluss aus der Kasse wegen Beitragsrückstand gibt es nicht mehr, dafür tritt dann ein Leistungsversagen (Notfälle ausgenommen)
ein.
Gruß
Czauderna
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