Krankenversicherung - Mindesteinkommen

Hallo liebe Experten,

ich bin es mal wieder - ich war die mit der Schwangerschaft und ohne Krankenversicherung etc.
Ich habe wahrscheinlich Glück und die GKV nimmt mich wieder auf - hab natürlich von meinem Zustand nichts erzählt. Kann auch nichts passieren, weil ich bisher nur bei pro familia beim Arzt war und die ja nichts weitergeben zu meiner Schwangerschaft.

Jetzt meine Frage:

Es gibt dieses Mindesteinkommen von 1811,25 Euro, das vorgeschrieben ist, das ich aber um Längen nicht erreiche. Ich käme eher an das Bruttoeinkommen von 805,00 Euro. Das wird aber nur bei nebenberuflicher Tätigkeit akzeptiert. Nun arbeite ich ja hauptberuflich selbständig, verdiene aber halt trotzdem nur so wenig. Was kann ich da denn jetzt machen, bzw. welche Voraussetzungen muß man erfüllen, damit ich nicht diesen hohen Beitrag zahlen muß? Das würde mich echt pleite machen, die private ist viel günstiger, geht aber ja leider nicht wegen der Schwangerschaft. Ist ja schon ein bißchen unfair, wenn man 900,00 Euro verdient und dafür 260,00 Euro für die Krankenkasse abdrückt. Existenzgründung und so geht bei mir auch nicht, weil es kein richtiges Festgehalt gibt, was man bei mir anrechnen könnte, vor allem auch, weil ich lange im Ausland gearbeitet habe.

Wenn ich mir von jemandem ausstellen lasse, dass ich ein kostenloses Praktikum bei ihm mache, wie ist das dann? Oder wenn ich sage, dass ich mich ansonsten auf eine IHK-Prüfung vorbereite - was wirklich stimmt - geht es dann besser? Und wenn ich z.B. irgendwo ein Praktikum mache ohne Gehalt, müßte man mich dann nicht theoretisch doch anstellen und wenigstens meine Beiträge etc zahlen? Oder wie sieht das aus bei einem unentgeltlichen Praktikum?

Vielleicht könnt Ihr mir ja wieder helfen, wäre echt supernett! 260,00 Euro schaff ich echt nicht, vor allem dann mit Kind!

Gruß,
M.

Liebes muenchen,

ich bin kein Experte, aber bist du sicher, dass du das richtig verstanden hast? Oder verstehe ich dein Posting falsch?

260 Euro Beitrag in der GKV bei geringem Einkommen?

Ich war lange freiwillig in der GKV und mein letzter Beitrag (ca. 2 Jahre her) lag bei 130 Euro (und das war der volle Satz, da ich keinen Arbeitgeber hatte, der die Hälfte gezahlt hat) von einem bestimmten Sockeleinkommen (sobald’s mehr wurde ging’s prozentual)

Kann sich da wirklich so viel geändert haben? Ich mein, ich fand 130 Euro von 600-700 Euro Einkommen echt hart. Und unfair sowieso.

Aber warten wir ab, was die Experten schreiben…

Gruß,
foo

Hallo,
also es gibt eine gesetzliche Krankenkasse, die dich als
Selbständige aufnimmt ???
Nun ja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Zunächst ist es der gesetzlichen Kasse total egal ob du
schwanger bist oder krank, solange du dich nicht mit Krankengeldschutz
versichern willst - ergo war das „Verschweigen“ deiner Schwangerschaft
überflüssig.
Jetzt kommen wir zur Beitragshöhe !
Wenn dich schon die Krankenkasse als Selbständige aufnimmt, dann
geht das nur unter Berücksichtigung des (fiktiven) Einkommens
von 1811,00 € - ansonsten stimmt der Aufnahmestatus nicht.
Was dir so vorschwebt (Krankenkasse und möglichst gar keinen Beitrag)
kannst du erst nach Beginn der Mitgliedschaft in der Krankenkasse
angehen. Da musst du nämlich für die Zukunft deine selbständige Tätig-
keit aufgeben und erwerbslos sein - dann greifen die 809,00 €
als (fiktives) Einkommen.
Ich denke, du hast absolut grosses Glück gehabt, dass dich eine
Kasse aufnehmen will - setz das nicht durch unkluges Verhalten
aufs Spiel.
Gruss

Günter Czauderna

Hallo!

Danke für Deine Antwort.
Ja, es nimmt mich eine auf. Ist das verboten? Das hatte ich jetzt nciht so ganz verstanden. Auch ganz groß auf deren Homepage zu finden:

http://www.schwenninger-bkk.de/

Würde ich theoretisch wissen, daß ich schwanger bin und es verschweigen, könnten sie sehr wohl nachträglich die Kosten für Schwangerschaft und Geburt zurückfordern-deshalb ist denen das vielleicht egal-mir aber nicht :wink:

Im Anschreiben steht nicht, daß ich erwerbslos sein muß, um unter diese Grenze zu kommen, dort steht:

„Bei einem Bruttoeinkommen unter 805,00 Euro beträgt der Beitrag 103,04 plus 15,70“

Da steht also nichts von Erwerbslosigkeit.

Außerdem:

„Nebenberuflich selbständig ist, wessen Einkommen die genannte Grenze übersteigt, die anderen Voraussetzungen jedoch erfüllt. Des weiteren dürfen die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit nicht die haupteinnahmen zum Lebensunterhalt sein“.

Deshalb auch die Frage zu dem Praktikum etc. Und wie das ist, wenn ich ansonsten unterstützt werde durch Familie o.ä.

Ich denke, du hast absolut grosses Glück gehabt, dass dich
eine
Kasse aufnehmen will - setz das nicht durch unkluges Verhalten
aufs Spiel.

KLar habe ich da Glück. Allerdings geht es auch um meine Existenz. Wenn ich dann das Kind habe,kann ich von den 700-800 Euro nicht noch 260,00 Euro für die GKV ausgeben und dann mit Kind irgendwie überleben plus Miete etc. Darum geht es. Ich will ja niemanden über den Tisch ziehen. Ich weiß auch nicht, was daran unklug sein soll, wenn man sich informiert…

Trotzdem vielen Dank!

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo muenchen,
die Schwenniger ist genau so eine gesetzliche Kasse wie mein
Arbeitgeber und muss sich genau so an die gesetzlichen Bestimmungen
halten wie wir das auch tun müssen.
Wenn zu uns jemand kommt und will freiwillig versichert werden,
egal als was, dann nehmen wir den nur dann auf, wenn er uns eine
Kündigungsbestätigung unter Angabe des § 175 SGB V. eine anderen
gesetzlichen Krankenkasse vorlegt. Die Mitgliedschaft beginnt dann
nahtlos mit dem Tag, der auf das in der Kündigungsbestätigung genannte
Datum folgt.
Wie aus deinen Angaben hervorgeht, kannst du eine solche Kündigungsbestätigung nicht vorlegen, ergo …!!!
Deshalb meine Aussage über das Glück das du hast wenn es tatsächlich
zu der Mitgliedschaft kommt.
Gruss
Günter Czauderna