Hallo!
Eine Frau wurde am 04.05.06 am Amtsgericht geschieden, ab wann
muß sie sich selber krankenversichern?
Sie muss nicht. Sie ist nicht mehr über den Mann Familienversichert mit Rechtskraft der Scheidung, kann aber nach meinem Kenntnisstand in den ersten drei Monaten nach der Scheidung der GKV ihres Mannes ohne Probleme als freiwilliges Mitglied beitreten.
Da sie nur einen Minijob hat, bleibt ja nicht mehr viel über.
Nein, deswegen ist man da ja auch normalerweise versicherungsfrei. Wenn man also gern krankenversichert sein möchte, bleibt nur der Weg der freiwilligen Versicherung.
Der Ex-Mann möchte, wenn die Frau sich versichert das sie die
Kinder auf ihre Karte nimmt, damit er sich privat versichern
kann.
Ich denke, es sollte kein Problem sein, wenn die Kinder bei der Mutter Familienversichert sind. Wobei ich mich frage, ob das nicht ein wenig ungerecht ist der Solidargemeinschft gegenüber, wo doch der Ex-Mann anscheinend als besserverdiener die Kinder auch in die PKV einschließen könnte. Immerhin ist die Familienversicherung ja kostenlos…aber da weiß vielleicht jemand mehr als ich auf anhieb sagen kann.
Gibt es da für die Frau Nachteile???
Eigentlich nicht, die Familienversicherung ist ja genau so konzipiert, dass die Kinder von Versicherten Beitragsfrei versichert sind.
Was ist wenn die Frau mal heiratet, sind die Kinder dann über
den neuen Ehemann (der ja nicht der Vater ist)
mitversichert???
Nein, denn der neue Ehemann ist ja nicht der Vater der Kinder. Das kann sich in den Moment ändern, in dem er die Kinder als Kinder annimmt, bzw. schon dann, wenn dieser Vorgang kurz bevor steht und der andere Elternteil der Annahme als Kind bereits zugestimmt hat.
Über jede Antwort würde ich mich freuen.
Ich empfehle zu diesen Fragen, einfach mal in die §§ 5 ff. SGB V zu schauen, für die Familienversicherung insbesondere in § 10 SGB V.
Florian.