Krankenversicherung/Minijob/Scheidung

Eine Frau wurde am 04.05.06 am Amtsgericht geschieden, ab wann muß sie sich selber krankenversichern?

Da sie nur einen Minijob hat, bleibt ja nicht mehr viel über.

Der Ex-Mann möchte, wenn die Frau sich versichert das sie die Kinder auf ihre Karte nimmt, damit er sich privat versichern kann.

Gibt es da für die Frau Nachteile???

Was ist wenn die Frau mal heiratet, sind die Kinder dann über den neuen Ehemann (der ja nicht der Vater ist) mitversichert???

Über jede Antwort würde ich mich freuen.

Gruß

K.M.

Hallo!

Eine Frau wurde am 04.05.06 am Amtsgericht geschieden, ab wann
muß sie sich selber krankenversichern?

Sie muss nicht. Sie ist nicht mehr über den Mann Familienversichert mit Rechtskraft der Scheidung, kann aber nach meinem Kenntnisstand in den ersten drei Monaten nach der Scheidung der GKV ihres Mannes ohne Probleme als freiwilliges Mitglied beitreten.

Da sie nur einen Minijob hat, bleibt ja nicht mehr viel über.

Nein, deswegen ist man da ja auch normalerweise versicherungsfrei. Wenn man also gern krankenversichert sein möchte, bleibt nur der Weg der freiwilligen Versicherung.

Der Ex-Mann möchte, wenn die Frau sich versichert das sie die
Kinder auf ihre Karte nimmt, damit er sich privat versichern
kann.

Ich denke, es sollte kein Problem sein, wenn die Kinder bei der Mutter Familienversichert sind. Wobei ich mich frage, ob das nicht ein wenig ungerecht ist der Solidargemeinschft gegenüber, wo doch der Ex-Mann anscheinend als besserverdiener die Kinder auch in die PKV einschließen könnte. Immerhin ist die Familienversicherung ja kostenlos…aber da weiß vielleicht jemand mehr als ich auf anhieb sagen kann.

Gibt es da für die Frau Nachteile???

Eigentlich nicht, die Familienversicherung ist ja genau so konzipiert, dass die Kinder von Versicherten Beitragsfrei versichert sind.

Was ist wenn die Frau mal heiratet, sind die Kinder dann über
den neuen Ehemann (der ja nicht der Vater ist)
mitversichert???

Nein, denn der neue Ehemann ist ja nicht der Vater der Kinder. Das kann sich in den Moment ändern, in dem er die Kinder als Kinder annimmt, bzw. schon dann, wenn dieser Vorgang kurz bevor steht und der andere Elternteil der Annahme als Kind bereits zugestimmt hat.

Über jede Antwort würde ich mich freuen.

Ich empfehle zu diesen Fragen, einfach mal in die §§ 5 ff. SGB V zu schauen, für die Familienversicherung insbesondere in § 10 SGB V.

Florian.

Eine Frau wurde am 04.05.06 am Amtsgericht geschieden, ab wann
muß sie sich selber krankenversichern?

Ab dem 4.5.06.

Da sie nur einen Minijob hat, bleibt ja nicht mehr viel über.

Dafür kann die Krankenkasse nichts.

Gibt es da für die Frau Nachteile???

Wüßte keine.

Was ist wenn die Frau mal heiratet, sind die Kinder dann über
den neuen Ehemann (der ja nicht der Vater ist)
mitversichert???

Normalerweise nicht.

Hallo,
mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskraft erlangt, endet auch die
Familienversicherung. Die geschiedene Ehefrau hat ein Beitrittsrect zur
Krankenkasse des Ex-Ehemannes. Dieses Wahlrecht kann sie innerhalb von
drei Monaten ausüben. Der Beginn der Mitgliedschaft reiht sich nahtlos
an das Ende der Familienversicherung an.
Die Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Familienversicherung bei
beiden Elternteilen, d.h. grundsätzlich können die Kinder auch bei der
Mutter künftig mitversichert werden. Sollte aber der Vater der Kinder
in die Privatkrankenkasse wechseln und sein Einkommen über der
Krankenversicherungspflichtgrenze liegen, endet der Anspruch auf
Familienversicherung bei der Mutter und die Kinder müssen sich selbst
versichern, allerdings ist das in solchen Fällen meist durch die
Krankenkasse schlecht überprüfbar, da oftmals zwischen geschiedenen
Ehegatten kein Kobtakt mehr besteht und deshalb Fragen nach Einkommen
und Krankenversiherung nicht beantwortet werden können.
Gruss
Czauderna

Hallo,
vergessen hab ich die Frage der Mitversicherung, wenn die Frau wieder
heiratet.
Als Stiefkinder können die Kinder durchaus Anspruch auf Familienversicherung beim Stiefvater haben, wenn sie in dessen Haushalt leben und von diesem überwiegend unterhalten werden.
Gruss
Czauderna

Teil- Veto ?!?
Hallo!

Mutter künftig mitversichert werden. Sollte aber der Vater der
Kinder
in die Privatkrankenkasse wechseln und sein Einkommen über der
Krankenversicherungspflichtgrenze liegen, endet der Anspruch
auf
Familienversicherung bei der Mutter und die Kinder müssen sich
selbst
versichern

Also das sehe ich doch ein wenig anders. Ich habe da auch dran gedacht, weshalb ich ja auch meinte, die Familienversicherung über die Mutter ist irgendwie „ungerecht“, wenn der Vater ein derart hohes Einkommen hat, dass er in die PKV kann.
Aber § 10 III SGB V spricht doch recht eindeutig davon, dass die Kinder dann nicht in die Familienversicherung können, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds i.E. in der PKV ist. Es handelt sich doch aber nach der Scheidung nicht mehr um den Ehegatten…

Florian.

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Hallo!

Ab dem 4.5.06.

Falsch. Mit Rechtkraft. Und wann die Eintrtitt kann ich zumindest nicht beantworten ohne genauere Einzelheiten zu kennen.

Da sie nur einen Minijob hat, bleibt ja nicht mehr viel über.

Dafür kann die Krankenkasse nichts.

So ein Humbug! Sie ist gerade wegen ihres 400 Euro Jobs nicht versicherungspflichtig. Es ist ja in Deutschland kein Verbrechen, nicht krankenversichert zu sein…

Was ist wenn die Frau mal heiratet, sind die Kinder dann über
den neuen Ehemann (der ja nicht der Vater ist)
mitversichert???

Normalerweise nicht.

Normalerweise? Wieso sollten die Kinder bei einem Menschen, mit dem sie rechtlich nichts verbindet, versichert sein?

Wenn man keine Ahnung hat, kann man auch einfach mal gar nicht antworten…

Florian.

Hallo Florian,
Veto stattgegeben - ich hatte von zu Hause aus geantwortet.
Im Hinterkopf hatte ich noch ein Gerichtsverfahren, wo es genau
um diese Frage ging. Da hatte die Kasse in der ersten Instanz gewonnen, also Ehegatte und Vater als eine Person gesehen.
Hab eben nochmal nachgeschaut - danach hat die Kasse verloren,
womit Du recht hast Ehegatte ist keiner mehr, wenn geschieden.
Danke für den Hinweis – sehr gut !
Gruss
Günter

Hallo!

um diese Frage ging. Da hatte die Kasse in der ersten Instanz
gewonnen,

Das wundert mich, weil das Gesetz absolut eindeutig vom Ehegatten spricht. Nun ja, Richter sind auch nur Menschen :wink: Wahrscheinlich kam’s denen auch ungerecht vor und die haben’s mit 'ner Analogie o.ä. versucht.

Florian.

Falsch. Mit Rechtkraft. Und wann die Eintrtitt kann ich

Stimmt, gebe Dir Recht.

So ein Humbug! Sie ist gerade wegen ihres 400 Euro Jobs nicht
versicherungspflichtig. Es ist ja in Deutschland kein
Verbrechen, nicht krankenversichert zu sein…

Aber es ist auch nicht gerade wünschenswert, nicht krankenversichert zu sein. außerdem ist eine freiwillige GKV erheblich teurer, als eine Pflicht GKV bei einem Einkommen von 401 €.

Normalerweise? Wieso sollten die Kinder bei einem Menschen,
mit dem sie rechtlich nichts verbindet, versichert sein?

Weil es Konstellationen geben kann, in denen das geht. Also mal langsam mit dem Pöbeln.