Krankenversicherung, Minijob und GbR

Ich hab jetzt viele verschiedene Antworten. Erst einmal vielen Dank!
Ich habe vielleicht die Frage etwas falsch gestellt.
Die GbR besteht im Nebengewerbe. Mein Mann ist hauptberuflich in einer Möbelfirma und macht das Gewerbe nebenbei. Es besteht mündlich ein Gesellschaftvertrag, was wir wohl ändern müssen. Wir sind gleichberechtigte Partner, aber da ich in seiner Einzelfirma eingestiegen bin, aber nur gering an den Umsatz beteiligt (10%).
Ich weiss, dass es eine freiwillige Pflichtversicherung bei der Krankenkasse gibt, denn Alleinerziehende mit einen Minijob müssen sich ja auch schließlich freiwillig pflicht versichern. Jetzt hab ich nachgelesen, dass es eine Mindestbemessungsgrundlage von ca. € 851,00 gibt wenn man nicht mehr als 18 Stunden in Nebengewerbe arbeitet. Demnach läge die Versicherung bei ca.
€ 150,00 Darf man nun zusätzlich zum Minijob dieses Geld im Nebengewerbe verdienen oder zählt der monatliche Gewinn? Die Krankenkasse kann mir dazu auch keine genaue Auskunft geben.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Gruß

Nach § 240 SGB V berechnen sich die Beiträge zur Krankenversicherung. Je nach Statuseinstufung durch die Kasse sind sie versicherungspflichtig oder Selbständig. Seit 1.1.2011 werden alle Einkünfte zusammengerechnet und daraus wird dann der GKV Beitrag berechnet.
Gruss
Christian Müller

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.