Krankenversicherung mit Zweitwohnsitz

Hallo,

Ich habe eine Freundin aus Luxemburg mit der ich dieses Jahr zusammenziehen möchte. Sie arbeitet in Luxemburg und da wir ziemlich grenznah wohnen, soll das vorerst auch so bleiben.
Nun würden wir sie gerne in Deutschland Krankenversichern, wenn sie nach Deutschland zieht. Jedoch können wir sie hier nur als Zweitwohnsitz melden, da sie noch in Luxemburg gemeldet bleiben muss, um den Kita Platz für ihre Tochter zu halten. Der würde bei einer ummeldung mit erst Wohnsitz in Deutschland entfallen. Die kleine soll jedoch weiter in Luxemburg in die Kita und später auch zur Schule gehen.

Nun ist meine frage, ob es möglich ist mit dieser Konstellation meine Freundin in Deutschland Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann! :smile:

Hallo,

da sie in Luxemburg wohnt und vor allem arbeitet, wird das wohl nicht klappen.

Warum soll sie denn in D versichert werden ?

Gruss

Barmer

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Wir würden sie gerne hier versichern, da sie in Luxemburg für sich und ihre Tochter, alles wie bei unserer privaten Versicherung per Vorkasse Zahlen muss.

Wir sind zwar nicht gezwungen nach jedem Cent zu gucken, aber es ist nicht schön, wenn die kleine oder sie zum Arzt muss, oder Medikamente benötigen, wir zuerst mal überlegen müssen, ob dies finanziell möglich ist.

Darum war die Überlegung, ob es möglich ist, in Deutschland in eine gesetzliche Versicherung zu gehen.

Liebe Grüße, Michael

Hallo,

wenn man in Luxemburg arbeitet, gilt nach EU-Recht für die gesamte Sozialversicherung das luxemburgische Recht.

Für die Krankenversicherung gibt es eine Sonderregelung:

Wenn man in LUX seinen Erstwohnsitz hat, kann man in D die Europäische Versichertenkarte (EHIC) vorlegen und wird wie ein Tourist in D behandelt. Es gelten bei den Behandlern die dt. Regeln (z.B. Zuzahlungshöhe).

http://www.kbv.de//rechtsquellen/1526.html

Wenn man seinen Erstwohnsitz in D hat, stellt die lux. LKrankenkasse für eine dt. Krankenkasse nach Wahl einen Leistungsauftrag aus. Dann erhält man von dieser dt. Krankenkasse eine dt. Versichertenkarte. Die Leistungen werden dann auch nach dt. Recht erbracht.

In beiden Fällen werden Kranken- und Mutterschaftsgeld nach lux. Recht berechnet.

Gruß

RHW

Ob ich eine große Hilfe bin?

Ich denke die Anzahl der Tage in denen Ihr in Luxemburg oder Deutschland seit ist entscheidend, pro Kalenderjahr gerechnet. Was halt überwiegt. Vielleicht weiß einer der Kollegen genaueres?.

Mfg
-Leo!

Hallo, meines Wissens muss sie in Luxemburg sich versichern.
Die Gesetzlichen machen da keine Ausnahme.
Aber ich frage mal nach, was die HEK dazu meint. Die ist nicht nur so ziemlich die beste GKV Deutschlands, sondern auch (in Grenzen, klar) tolerant.
Hupftiegel

Hallo,
wie ist Ihre Freundin in Luxemburg versichert? Bei einer gesetzlichen Krankenkassen? Wenn ja, kann sie von dort eine europäische Gesundheitskarte oder einen sog. Auslandskrankenschein anfordern. Mit dieser Berechtigung kann sie zu einer deutschen Krankenkasse gehen und erhält von dort eine Krankenversichertenkarte ausgestellt. Sie kann dann zum Arzt gehen. Die deutsche Kasse bezahlt und lässt sich die Kosten von der luxemburgischen Krankenversicherung erstatten.
MfG
Frankie

Ganz einfach bei einer GKV anrufen und klären - wir haben beste Erfahrungen mit der BKK Mobil Oil
LG
WS

da ist Luxemburg zuständig

Hallo,

eine GKV in Deutschland ist so leider nicht möglich.

Beste Grüße
tripleZ

Also da ist es sicher angebracht verbindliche Auskünfte bei einer- mehrerer Krankenkassen einzuholen. MfG

Helfen kann im Normalfall nur das Gespräch bei einer Krankenkasse. Ich sehe aber keine Lösung.
Gruß