Der Fall:
Eine Selbständige ist als solche freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da ihr Einkommen sehr bescheiden ist (unter 7600 EUR p.a.), zahlt sie die Mindestbeitragsprämie.
Mittlerweile hat sie geheiratet - ihr Mann hat als (hessischer Ruhestands-)Beamter einen Anspruch auf Beihilfe und ist privat krankenversichert. Das Paar ist kinderlos und wird es auch bleiben.
Meine Fragen sind:
- Muss sie ihren neuen Familienstand ihrer Krankenversicherung mitteilen und hätte das evtl. Auswirkungen auf ihre Beitragsprämie?
- Gilt sie bei der bestehenden KV-Form als ‚berücksichtigungsfähige Angehörige‘ im Sinne der Hessischen Beihilfeverordnung?
- Welche (andere) Form der Krankenversicherung wäre in ihrer familiären und beruflichen Situation möglich/sinnvoll/angebracht?
In der Hoffnung auf fundierte und gesicherte Informationen
–
dodo49
- Muss sie ihren neuen Familienstand ihrer
Krankenversicherung mitteilen und hätte das evtl. Auswirkungen
auf ihre Beitragsprämie?
Nein, nein.
- Gilt sie bei der bestehenden KV-Form als
‚berücksichtigungsfähige Angehörige‘ im Sinne der Hessischen
Beihilfeverordnung?
Ja. Ich kenne die Einkommensgrenze der Hessen nicht mehr, ab der der Beihilfeanspruch erlischt, nachfragen lohnt.
- Welche (andere) Form der Krankenversicherung wäre in ihrer
familiären und beruflichen Situation möglich/sinnvoll/angebracht?
Wenn ein Beihilfeanspruch besteht und die gesundheitliche Situation es zuläßt würde ich für die private KV plädieren. Ansonsten wird man nichts ändern können.
- Muss sie ihren neuen Familienstand ihrer
Krankenversicherung mitteilen und hätte das evtl. Auswirkungen
auf ihre Beitragsprämie?
Nein, nein.
Hallo,
das mit dem „nein, nein“ würde ich nicht unbedingt unterschreiben wollen.
Ist Sie nämlich aufgrund Ihrer bisherigen Einkommensverhältnisse als
Selbständige nach dem „ermäßigten“ Mindesteinkommen eingestuft, so kann sich das aufgrund ihrer Heirat durchaus ändern.
Ich würde es der Kasse mitteilen um nicht ggf. bei der nächsten
Einkommenserklärung eine Nachzahlung ins Haus zu bekommen.
Gruß
Czauderna
Hallo Nordlicht,
das macht doch nix, dafür sind wir doch hier auch da, um uns gegenseitig zu helfen. Was glaubst Du, was ich alles von der PKV nicht weiß - da kämst Du gar nicht mehr aus der Hilfsposition raus.
Gruss
Günter
Hallo,
- Gilt sie bei der bestehenden KV-Form als
‚berücksichtigungsfähige Angehörige‘ im Sinne der Hessischen
Beihilfeverordnung?
Ja. Ich kenne die Einkommensgrenze der Hessen nicht mehr, ab
der der Beihilfeanspruch erlischt, nachfragen lohnt.
Einkommensgrenze berücksichtigungsfähige Ehegattin/Hessen:
steuerlicher Grundfreibetrag (z.Zt.7.664,-€)im vorletzten Kalenderjahr
vor Beantragung Beihilfe.
Gruß Joerg Koenig