Krankenversicherung nach Abfindung

Hallo,
meine Frau hat die Möglichkeit, zum Ende des Jahres aus einem 38-jährigen Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer doch enormen Abfindung auszuscheiden.
Stellt sich nun die Frage, wie stehts dann mit der Krankenversicherung?

  1. Sie meldet sich nicht bei der Arbeitsagentur sondern wird dann „Hausfrau“ . Kann ich sie dann bei meiner Krankenversicherung in der Familienversicherung anmelden?

  2. Sie meldet sich bei der Arbeitsagentur, bekommt eine Ruhezeit und Sperre. Wie ist es dann mit der Krankenversicherung? Kann ich sie dann ebenfalls bei meiner KV anmelden ?

Tel. habe ich schon bei meiner krankenversicherung angefragt und der Sachbearbeiter meinte, das ginge alles ohne Probleme. Nachdem ich dort nun schriftlich angefragt habe, warte ich schon 2 Wochen auf Antwort. Ist wohl doch nicht so einfach.

Kennt sich da jemand genauestens aus?

Viele Grüße
HaWeGe

Hallo,

hatte selber eine solche Situation vor 5 Jahren.
Durch eine gute Begründung gelang es mir, keine
Sperrfrist zu bekommen. War dann wieder gesetzlich versichert, ohne irgentwelche Probleme.
Die Abfindung wurde auch nicht angerechnet.
Ich empfehle aber dringend, sich die abfindung wegen der Progression bei der Einkommensteuer nicht zum Jahresende, sondern erst Anfang des kommenden Jahres auszahlen zu lassen.

Gruß und viel Erfolg

Rainer Semmelroth

Hallo HaWeGe,

1.: bisher war sie ja selbst versichert - jetzt danach, könnte Sie, wenn ihre monatlichen Gesamteinkünfte (auf ihren Namen…) z.B. Zinsen, Miete etc. unter ca. 360 Euro sind in der Familienversicherung bei Ihnen kostenfrei mitversichert werden. Falls Sie einen Mini-Job hat liegt diese Grenze bei 400 Euro.

2.: falls Sie Arbeitslosengeld bewilligt bekommt, wird sie ab dem 1. Tag des tatsächlichen Bezuges wieder selbst versichert bei Ihrer (letzten) Krankenkasse.
-> falls sie eine Sperrzeit erhält, z.B. 3 Monate, dann wird sie ab dem 2.Monat erst vom Arbeitsamt mit der Sperrzeit-Krankenversicherung bei der Krankenkasse angemeldet. - in dem 1. Monat besteht grds. ein nachgehender Leistungsanspruch bei ihrer Versicherung - so, dass alles abgdeckt wäre. Aber die Familienversicherung ist vorrangig. D.h. in dieser Lücke müßte, soll Ihre Krankenversicherung falls es vom mgl. zu berücksichtigenden Einkommen passt, die Familienversicherung durchführen.

Viel Erfolg.

Mfg
Christian Lang

Vielen Dank für die ausführlichen Nachrichten
HaWeGe

Hallo,

wenn du gesetzlich versichert bist, weil du
versicherungspflichtig beschäftigt bist, kann sie
auf deinen Antrag bei deiner Versicherung mit
in der Familienversicherung versichert sein.

Bei dem Umweg über die Arbeitsagentur (arbeitslos)
wird sie bei ihrer alten Versicherung versichert
bleiben und die Beiträge zahlt die Arbeitsagentur.

  • Aber warum Sperre?
    Hat sie nicht einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen,
    der mit dem Zusatz versehen war, dass sie ansonsten
    freigesetzt werden würde?

mfg

jonas9999

Nein, sie ist bei einem großen Dax-Konzern seit 38 Jahren beschäftigt, wäre im Prinzip unkündbar.

Wir haben soweit jetzt auch alles geklärt und sie wird Ende 2010 ausscheiden. Die Abfindung wird im Januar oder Februar 2011 gezahlt, was aus steuerlicher Sicht sehr attraktiv ist, da sie dann im Jahr 2011 außer der Abfindung keine weiteren Einkünfte haben wird.