Krankenversicherung nach Ablauf des ALG I Anspruch

Hallo!

Ich beziehe noch bis zum 30.06.2009 ALG I und das Amt bezahlt folglich auch meine KV-Beiträge.

Zum 1.8 oder 1.9 werde ich Deutschland auf unabsehbare Zeit verlassen und muss mich dann so oder so im Ausland neu krankenversichern.

Nun gibt es jedoch den Juli und ggf. den August, in welchem ich keiner Erwerbstätigkeit nachgehe und kein ALG I beziehe (ALG II werde ich ebenfalls nicht beantragen…)

Muss ich in den beiden Monaten meine KV-Beiträge privat zahlen oder zahlt das Amt sie dennoch?

über eine Antwort wäre ich dankbar!

Hallo,
nein, das müssen Sie selbst tun oder Ihren Aufenthalt im Ausland zwei Monate vorverlegen.
Gruss
Czauderna

Hallo !

Im Juli und August besteht die Möglichkeit dich weiter als sog, freiwillig Versicherter bei Deiner jetzigen Versicherung zu versichern. Sprich dazu bitte mit Deiner JETZIGEN Krankenkasse.
Die freiwillige Mitgliedschaft ist von Dir selbst zu zahlen, da kann Anspruch auf ALGI oder ALGII besteht.

Eine andere Möglichkeit ist die Familienversicherung wenn eine Ehepartnerin vorhanden ist.

Gruß Franjo1962

Guten Tag,

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