Guten Tag,
Ich habe bis Mai 2002 gearbeitet und war gesetzliche krankenversichert, bin dann in Erziehungsurlaub gegangen, ausgewandert und lebe bis heute in den USA. Ich werde Ende dieses Jahres wieder nach Deutschland zurueck kehren. Wie kann ich wieder in meine alte Krankenversicherung aufgenommen werden? Ich moechte eigentlich erstmal nicht arbeiten, kann ich mich arbeitslos melden und so krankenversichert sein? Mein Mann ist Amerikaner und somit kommt eine Familienversicherung nicht in Frage. Bin 37 Jahre und Mutter von 4 Kindern.
Danke fuer Eure Hilfe,
Beate aus den USA
Hallo Beate,
seit 2007 muss jeder in Deutschland Wohnende eine KV haben. Dies gilt auch für Rückkehrer aus dem Ausland. Sie werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV, wenn sie zuletzt vor der Auswanderung in der GKV versichert waren. Deshalb die Mitgliedschaft bei der letzten KK beantragen. Hier die Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 Nr. 13 Buchstabe a SGB V. Der Beitrag wird von der KK festgesetzt und muss allein bezahlt werden.
Wird durch die Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld I oder II gewährt, dann besteht Versicherungspflicht und das AA zahlt die Beiträge.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb…
Gruß Woko
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Hallo,
hier der richtige Link zum SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Gruß Woko
WOKO,
vielen Dank fuer Deine Antwort und dem Link !
Beate
Hi Woko,
folgere ich daraus richtig, dass damit ein Anwartschaftsvertrag bei einer GKV unnötig wird und man nach einem Auslandsaufenthalt in den alten Vertrag unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand reinkommt?
Danke und Gruß
sc
Hallo,
folgere ich daraus richtig, dass damit ein
Anwartschaftsvertrag bei einer GKV unnötig wird und man nach
einem Auslandsaufenthalt in den alten Vertrag unabhängig vom
eigenen Gesundheitszustand reinkommt?
Im Prinzip ja.In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Allerdings ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Eine Anwartschaft, die den KG-Anspruch umfasst, sollte daher aufrecht erhalten werden, damit bei Rückkehr und bestehender AU das Krankengeld gezahlt wird. Eine Anwartschaft in der GKV bedeutet ja, dass die KV besteht, aber nur wegen des Auslandsaufenthaltes die Leistungen ruhen.
Anmerkung: die Versicherungspflicht tritt nur bei den Rückkehrern ein, die keinen anderweitigen KV-Schutz haben.
Gruß Woko