Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

Guten Tag,
ich habe ein (kleines)Problem.
Ich war bis August 2007 gesetzlich krankenversichert,dann bin ich mit meinem Mann ins Ausland und war dort über einen Gruppentarif der Allianz krankenversichert.Davor erkundigte ich mich ,ob ich eine Anwartschaft abschließen sollte ,da kam die Antwort ,könnte ich ,müßte ich aber nicht,da ich ja wieder zurück genommen würde.

Nun bin ich auch noch schwanger geworden (Jul.09)was ja an sich eigentlich Freude machen sollte…
Nun sind wir im Dezember 09 zurückgekommen und laut Aussage von meiner KV komme ich nicht mehr in die gesetzliche zurück,mein Mann hatte sich leider (da war der Kinderwunsch noch nicht da),privat versichert.Nun soll er mich und die Kleine auch noch mitversichern ,was ziemlich teuer ist.Er ist dann auch noch in Elternzeit ,da bleibt wohl dann nichts mehr vom ach so guten Elterngeld.Gibt es denn da keine andere Lösung?Muß ich doch wieder arbeiten gehen ?Ich hab auch noch eine Tochter aus 1.Ehe die bei mir immer mitversichert war,aber nun studiert.Ich studiere auch ,aber das Fernstudium wird wohl nicht als solches akzeptiert werden ,oder?
Gibt es dann noch Unterschiede ,wie günstig so ein Tarif ist?
Das macht mir hier schon schlaflose Nächte,hab bis jetzt immer meine KV gezahlt und nun das…

Aber damals im August 07 wußte noch keiner richtig was kommt und das hab ich nun davon…

Hallo,

es ist Fakt, dass die letzte Krankenkasse, bei der Sie versichert waren, Sie auch wieder versichern muss.

Dieses Gesetz wurde zum 01.04.2007 neu eingeführt (zum Nachlesen § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Nach diesem Paragraphen muss Sie Ihre Kasse auch wieder versichern (es sei denn Sie werden anderweitig pflichtversichert, zum Beispiel durch eine Arbeitsaufnahme über 400 €).

Der Beitrag richtet sich bei einer Versicherung nach 5-1-13 nach Ihrem Einkommen, da Ihr Ehemann privat versichert ist, wird sein Einkommen zusätzlich herangezogen. Es können hiervon noch Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Der Mindestbeitrag liegt momentan bei knapp 140 €.

Viele Grüße

Spatzl

Bin ich leider überfragt

Guten Tag,

ich habe ein (kleines)Problem.

Ich war bis August 2007 gesetzlich krankenversichert,dann bin
ich mit meinem Mann ins Ausland und war dort über einen
Gruppentarif der Allianz krankenversichert.Davor erkundigte
ich mich ,ob ich eine Anwartschaft abschließen sollte ,da kam
die Antwort ,könnte ich ,müßte ich aber nicht,da ich ja wieder
zurück genommen würde.

Nun bin ich auch noch schwanger geworden (Jul.09)was ja an
sich eigentlich Freude machen sollte…

Nun sind wir im Dezember 09 zurückgekommen und laut Aussage
von meiner KV komme ich nicht mehr in die gesetzliche
zurück,

Eigentlich ist die KV verpflichtet Dich wieder aufzunehmen (auch ohne Anwartschaft), wenn du vorher >1 Jahr pflichtversichert warst.

Allerdings, soweit ich weiss muss man waehrend des Auslandsaufenthalts aus Deutschland abgemeldet gewesen sein und eine volle Krankenversicherung nachweisen. Auch die Rueckreise muss nachgewiesen werden.
Ansonsten muss die Krankenkasse naemlich rueckwirkend versichern (-> hohe nachzahlungen).

Wahrscheinlich hast du inzwischen schon mehr darueber rausgefunden (lass es uns doch wissen)?

Viele Gruesse