Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

Ich muss mich nach meinem Auslandsaufenthalt krankenversichern lassen. Ich bin bisher noch über meine Mutter privat versichert, müsste aber dann den vollen Beitrag bezahlen.Was ich gerne umgehen würde.

Darum würde ich mich gern gesetzlich versichern lassen, doch die Krankenkassen können mich scheinbar nicht ‚einordnen‘, da ich zwischen Abitur und Studium stehe (habe 2008 Abitur gemacht, gehe erneut ins Ausland).

Ich möchte mich nach dem Auslandsaufenthalt für ein Studium oder eine Ausbildung bewerben,aber dazwischen stehen noch einige Monate.
Mir wurde bisher gesagt, dass ich schon bevor ich wieder in Deutschland bin, einen Job über 400€ (sozialversicherungspflichtig)zugesichert haben müsste, um von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu werden.
Was habe ich für Möglichkeiten, wenn ich das nicht vorweisen kann?
Würde es einen Unterschied machen, wenn ich mich arbeitslos melden würde?
oder gibt es sonst noch Möglichkeiten mich gesetzlich zu versichern?
Vielen Dank.

Hallo,
in der Fragestellung sind m. E. einige Ungereimtheiten, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich höre zum ersten Mal von einer Mitversicherung bei der Mutter bei einer Privatversicherung. Wie ist das zu verstehen ? Wird kein Beitrag bezahlt ? In eine gesetzliche KK kommt man im Allgemeinen nur, wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Eine Zusicherung, reicht nicht, da die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erst mit Aufnahme der Beschäftigung eintritt. Eine andere Möglichkeit wäre die Versicherung als Student, die aber an eine Einschreibung an der Uni gebunden ist. Da du selbst nicht so ganz genau weißt, wie es weiter geht, würde ich mich an deiner Stelle persönlich bei 2 oder 3 gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK usw.) über die in deinem Falle in Frage kommenden Alternativen etc. beraten lassen und danach eine Entscheidung treffen.
VG
ayro

Hallo,

ich empfehle Ihnen, sich mit der AOK in Verbindung zu setzen. Tel.: 0800 1010099
Zumindest, wenn sie studieren, können sie in die KVDS ob vorher die freiwillige KV geht, kann ich Ihnen momentan nicht sagen.

MfG
Christoph

Die Auskünfte, welche Sie erhalten haben sind richtig.
Gruß

Hallo,

mit dem 01.04.07 trat ein Gesetz in Kraft, wonach alle Personen, die sich -nicht nur vorübergehend- in Deutschland aufhalten, versicherungspflichtig in der Krankenversicherung sind. Allerdings muss, was die gesetzliche Krankenversicherung anbelangt, vor dem Auslandsaufenthalt ein Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. In Ihrem Fall wäre für die Durchführung der Versicherungspflicht die private Krankenversicherung zuständig.

Ansonsten wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nur durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung (mtl. über EUR 400) ermöglicht oder über den Bezug von Arbeitslosengeld. Ich denke jedoch, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, da Sie noch keine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung vorweisen können. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian W.

Hallo Cocooon,

ich gehe mal davon aus, dass eine Familienversicherung über deinen Vater nicht in Betracht kommt.?!

Wenn du nicht familienversichert sein kannst, musst du versicherungspflichtig werden.

Dies wäre z.B. durch die Aufnahme eines Studiums oder ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitslohn von mehr als 400,- € im Monat möglich.

Eine Meldung als Arbeitsloser funktioniert wahrscheinlich nicht. Du müsstest in der Vergangenheit ausreichend Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Ohne Arbeitslosengeld I tritt keine Versicherungspflicht ein.

Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte nochmal.

Andi

Hallo Cocooon,

es gibt tatsächlich nur die von Dir bereits genannten 2 Möglichkeiten sich nach deinem Auslandsaufenthalt hier gesetzlich krankenzuversichern. Entweder einen Job mit mehr als 400€ Einkommen oder eine Meldung beim Arbeitsamt. (hier muss aber unbedingt Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, ob dies bei Dir allerdings der Fall ist, muss das Arbeitsamt beantworten, ich vermute eher nicht)

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

wo warst du im ausland. innerhalb der eu? warst du im ausland krankenversichert? war es eine gesetzliche krankenkasse im ausland?
Wenn ja, kannst du dich darauf berufen und dich gesetzlich krankenversichern. wenn nein bleibt nichts anderes als pkv bis zum beginn des studiums.

gruss jogie

Danke für die Info. Trifft leider nicht zu, aber dann kenn ich wenigstens meine Optionen. Liebe grüße!

Hallo,

leider kann ich deine Anfrage nicht vollständig beantworten. Tatsache ist jedoch, dass du momentan ein „Nichtversicherter“ bist. Da du aus der PKV kommst, kannst du dich momentan nur privat versichern, bei der letzten PKV, bei der du versichert warst. Diese muss dich aufnehmen und dir den Basistarif anbieten ( entspricht etwa der GKV ).

Weitere Möglichkeit der PKV zu entkommen, ist die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, also ÜBER 400€, wie du bereits richtig festgestellt hast.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit in die GKV hinein zu kommen.

Arbeitslos MELDEN bringt nichts, es müssen Leistungen bezogen werden. Frag deine zuständige Arbeitsagentur, ob du Anspruch hättest.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/hart…

Hallo,

nach deinen Auslandsaufenthalt, würde eine gesetzliche Kasse zunächst prüfen, wie sie dich versichern sollen oder ob sie das überhaupt dürfen.

Hättest du eine Beschäftigung mit einer Entlohnung über 400 EUR Brutto mtl; würdest du eine Rente beziehen oder aber Arbeitslosengeld I beziehen, so könnte dich die gesetzliche Kasse (GKV) als Mitglied aufnehmen.

Hast diese o.g. Sachen nciht aufzuweisen, müsste die Kasse dich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichern, da du sozusagen „ohne andere Absicherung“ Jedoch geht das auch nicht, weil du immer zur letzten Versicherung gehen musst und das ist in dem Falle zu der vorrigen privaten Krankenversicherung (PKV) gehen musst.

Mit Beginn deines Studium kannst du dich als Mitglied bei der GKV anmelden: Dort versicherst du dich als Student für mtl. ca. 65 EUR. Das beinhaltet sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung.

Fazit: Erhälst du nach dem Auslandsaufenthalt Arbeitslosengeld I, wirst du gesetzlich krankenversichert. Erhälst du das nicht, musst du dich bei der PKV melden und mit Beginn des Studiums darfst du in die GKV. Du könntest dann auch freiwillig auf die GKV verzichten und dich von dieser Versicherungspflicht befreien. Das müsstest du bei einer GKB schriftlich einreichen und du würdest einen Befreiungsbescheinigung erhalten. Das rate ich jedoch ab, da die Kosten bei der PKV ab einem Alter von 25 meistens viel höher sind als wenn man sich einfach studentisch bei der GKV versichert. Sinnvoll wäre das nur wirklich dann, wenn man bestimmte Medikamente benötigt, die nur die PKV übernimmt… also: ams besten durchrechnen, bevor man sich für die PKV entscheidet.

Viel Erfolg!

ohne sozialversicherungspflichtigen JOb (über 400€)kannst du dich nur privat versichern!
grundsatz: nach auslandsaufenthalt muss man in die kasse in der man vorher war!!!

wenn du dich arbeitslos meldest dann muss du in eine gesetzliche krankenkasse und das amt übernimmt die beiträge für dich.