Nachtrag: Ich bin echt traurig und wütend darüber dass hier einige Maklerkollegen solche Antworten geben. Ich frage mich, ob diese Kollegen überhaupt noch eine Vermögensschadensversicherung haben.
Im SGB ist ganz klar geregelt was sich nun abspielt. Ich bin selbst auf PKV spezialisiert und arbeite seit 20 Jahren in dem Bereich. Ich kenne keine Private Krankenversicherung die einen solchen Antrag annehmen würde, wenn der Verteter alles richtig angeben würde. Der Vertrag wäre auf Dauer schwebend unwirksam und müsste rückwirkend ab Beginn wieder aufgehoben werden, sobald die gesetzliche davon Wind bekommt. Dabei wäre dein Problem, dass die private dann sagen würde, dass Du das selbst gewusst haben müsstest und die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge einbehalten würden. Und die gesetzliche würde rückwirkend ab Beginn die Beiträge nachfordern. Also doppelte Prämie für halbe Leistung. ;o)
Lieber Joern Lars: Lass Dir nix erzählen und gehe einfach zu deiner alten GKV. Eine andere Wahl hast Du momentan nicht und würde Dir auch nichts bringen.
Zu dem Thema Ausländer in Deutschland muss ich noch eine Anmerkung machen. Das ist nämlich schon ein ganzes stückchen kniffliger im Rahmen der GKV. Wenn nämlich keine beitragsfreie Familienversicherung greift, dann gilt hier die Klausel (11) des § 5 zur Pflichtversicherung. In Kurzform wird darin geregelt, dass Ausländer, die nicht aus einem EU-Staat kommen automatisch pflichtversichert gegen Extrabeitrag sind. Und soweit mir bekannt ist, gehört Mexiko noch nicht zur EU!
Wichtiger ist erst einmal, dass Du mit deiner Frau auf der Ausländerbehörde alles regeln kannst. Du bekommst meiner Erfahrung nach max. für die ersten 3 Jahre eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Und auch das nur, wenn Du alle benötigten Unterlagen deiner Frau vorlegen kannst. Da sehe ich momentan die größere Arbeit für dich. Kläre das am besten alles telefonisch aus Mexiko ab. Denn wenn Unterlagen fehlen, kann es unglaublich schwierig werden, wenn das Mexikanische Amt solche Unterlagen nicht liefern kann.
Glaub mir, das kann sehr nervig sein. Bin selbst mit einer Ausländerin aus einem Nicht-EU Land verheiratet. Meine Frau war als Ausländerin in Deutschland und hat eigentlich keine Probleme gehabt. Doch als wir heiraten wollten wurde es echt problematisch.
Mir hat damals eine Seite namens interfriendship.de geholfen. Dort hatte ich mir die meisten Tips beim nachlesen holen können. Vielleicht ist es bei Dir etwas einfacher, da Du schon so lange verheiratet bist. Auf jeden Fall drücke ich Dir schon mal die Daumen.
Nochmal: Lass dich nicht verrückt machen wegen der Krankenversicherung. Wichtig für dich: Sollte Dir jemand erzählen (ein Vertreter), dass er dich privat krankenversichern kann, und Du derzeit nicht versichert bist in der gesetzlichen, dann lass Dir das ganze schriftlich geben mit Unterschrift des Vertreters und dem Hinweis, dass bei rückwirkendem Eintritt der Versicherungspflicht die komplett bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur privaten Krankenversicherung incl. Verzugszinsen in Höhe von 5 % an Dich zurück gezahlt werden. Dann kannst Du mal interessante Reaktionen deines Gegenübers beobachten.
Und eine Unterschrift wirst Du unter dieses Beratungsprotokoll definitiv nicht bekommen.
Viele Grüße
Michael Zieren