Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

Ich arbeite seit 10 Jahren in Mexiko, bin mit einer Mexikanerin verheiratet, jetzt arbeitslos und moechte wieder in Deutschland Fuss fassen und arbeiten.
1.) Bevor ich ins Ausland gegangen bin war ich gesetzlich krankenversichert.
2.) Meine Frau (Mexikanerin)war noch nie in der deutschen GKV bzw. PKV
3.)In Mexiko waren wir gesetzlich versichert und zusaetzlich noch privat zusatzversichert

Ich gehe davon aus, dass ich weder Arbeitslosengeld I noch II Ansprueche habe.

Ich bedanke mich bereits im Vorraus fuer die Orientierung zum Thema Krankenversicherung.

Was werden Sie und Ihre Frau denn in Deutschland beruflich machen?

Ich arbeite seit 10 Jahren in Mexiko, bin mit einer
Mexikanerin verheiratet, jetzt arbeitslos und moechte wieder
in Deutschland Fuss fassen und arbeiten.

Klären Sie bitte zunächst ob ggf. noch ein Alt-/ Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Ist dem so, so tritt Versicherungspflicht gem. §5 SGB V ein.

Besteht dieser nicht, so bietet sich die Möglichkeit der Versicherung in der GKV aufgrund §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html)

Hiernach sind Sie der GKV zuzuordnen.

Für Ihre Frau besteht dann ggf. Anspruch auf Familienversicherung gem. §10 SGB V oder Versicherungspflicht wenn diese eine Beschäftigung aufnimmt.

Ich suche z.Zt. eine interessante Anstellung in der BRD oder Schweiz. Nicht alle Firmen bezahlen den Flug fuer ein Vorstellungsgespraech. Damit meine Jobsuche erfolgreich verlaeuft muss ich „vor Ort“ praesent sein

Was werden Sie und Ihre Frau denn in Deutschland beruflich
machen?

Guten Tag Joern Lars,
ich fürchte, es ist nur Absicherung in der PKV möglich.
In die gesetzliche Kasse kannst Du nur zurück, wenn eine
Angestellten-Tätigkeit begonnen wird, die Dir die Pflicht-
versicherung dann zwingend verordnet. In diesem Fall kann
dann die Ehefrau kostenlos mitversichert werden.

Sofern der Zustand „keine Arbeit“ oder Selbständigkeit
Stand
der Dinge ist, mußt Du Dich und Deine Frau privat versichern.
Zumindest ist das offiziell so. Ob es auf inoffiziellen
Wege
womöglich eine Ersatzkasse gibt, die Dich einfach aufnimmt,
obwohl sie das gar nicht darf, kann ich nicht einschätzen,
ich sehe dafür aber reichlich wenig Chance, da ja die
Vorversicherung inzwischen nachgewiesen werden muss wegen
der nun in Deutschland geltenden Versicherungspflicht.

Wenn Du weiter Hilfe benötigst, melde Dich einfach,
wir sind hier zu zweit seit 20 jahren auf die PKV
spezialisiert tätig.

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael
Home: www.pkv-netz.com

hallo joern lars,

100 % kann ich die frage nicht beantworten. als deutscher, der zurückkehrt, hast du aber anspruch auf arbeitslosengeld 2. und da bist du dann gesetzlich versichert. deine frau dann wiederum auch.

gebe mir mal bitte bescheid, wenn sich alles geklärt hat.

gez. i. winkelmann

Ich arbeite seit 10 Jahren in Mexiko, bin mit einer

Mexikanerin verheiratet, jetzt arbeitslos und moechte wieder
in Deutschland Fuss fassen und arbeiten.
1.) Bevor ich ins Ausland gegangen bin war ich gesetzlich
krankenversichert.
2.) Meine Frau (Mexikanerin)war noch nie in der deutschen GKV
bzw. PKV
3.)In Mexiko waren wir gesetzlich versichert und zusaetzlich
noch privat zusatzversichert

Ich gehe davon aus, dass ich weder Arbeitslosengeld I noch II
Ansprueche habe.

Ich bedanke mich bereits im Vorraus fuer die Orientierung zum
Thema Krankenversicherung.

Hallo Joern,

ist seit ein paar Jahren kein Problem mehr, denn Deutschland besteht nun eine Krankenversicherungspflicht. Hauptsache ihr seit legal in Deutschland… Der Weg dorthin ist relativ einfach: Gehst zur AOK, DAK etc. pp. und meldest Dich an. Frau ist im Normalfall (Sonderregelungen aufgrund Einkommen etc. pp gibt es) familienversichert (kostenlos). Die Beiträge zahlt im Normalfall der Staat. Apropo Staat: Wir zahlen doch jedem zumindest ALG II so dass ihr zumindest auf eine kleine Wohnung und Grundkapital vermutlich Anspruch habt. Einfach beim JobCenter melden. Und wenn Du Dich in Mexiko durchschlagen konntest gibts hier sicherlich ebenfalls problemlos Arbeit…

Viele Grüße und wecome in Germany
Raphael

Hallo Joern, welcome back in Germany.

Zu deinen Fragen: Du bist Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald Du wieder hier in Deutschland bist, gehst Du zu deiner alten Krankenkasse, bei der Du zuletzt versichert warst und stellst dort einen Antrag auf Mitgliedschaft. Du müsstest den Mindestbeitrag zahlen und deine Ehefrau wäre beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Geregelt ist dies alles im Sozialgesetzbuch 5 in § 5 unter Abschnitt 13: Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Die Familienversicherung für deine Ehefrau ist ebenfalls im Sozialgesetzbuch unter § 6 geregelt:

Versichert sind der Ehegatte . . . wenn diese Familienangehörigen:

  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Hinweis: Ohne Einnahmen hast Du vielleicht trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt. Ist quasi die frühere Sozialhilfe. Außerdem müsstest Du evtl. noch Wohngeld beantragen können. Musst Du auf dem Arbeitsamt prüfen lassen.

Viele Grüße

Michael

Hallo Joern Lars,

für eine belastbare Aussage fehlen noch weitere Angaben welche zudem teilweise sehr persönlich sind.
Daher würde ich vorschlagen, dass wir diese sehr komplexe Frage, per E-Mail Schriftverkehr klären ?

Jens Steverding
[email protected]
www.kloecker-versicherungen.com

Hi,

möchtest du nun wissen, wie du dich und deine Frau em besten, günstigsten in Deutschland versichern kannst?

Gruß,
Dennis

Nachtrag: Ich bin echt traurig und wütend darüber dass hier einige Maklerkollegen solche Antworten geben. Ich frage mich, ob diese Kollegen überhaupt noch eine Vermögensschadensversicherung haben.

Im SGB ist ganz klar geregelt was sich nun abspielt. Ich bin selbst auf PKV spezialisiert und arbeite seit 20 Jahren in dem Bereich. Ich kenne keine Private Krankenversicherung die einen solchen Antrag annehmen würde, wenn der Verteter alles richtig angeben würde. Der Vertrag wäre auf Dauer schwebend unwirksam und müsste rückwirkend ab Beginn wieder aufgehoben werden, sobald die gesetzliche davon Wind bekommt. Dabei wäre dein Problem, dass die private dann sagen würde, dass Du das selbst gewusst haben müsstest und die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge einbehalten würden. Und die gesetzliche würde rückwirkend ab Beginn die Beiträge nachfordern. Also doppelte Prämie für halbe Leistung. ;o)

Lieber Joern Lars: Lass Dir nix erzählen und gehe einfach zu deiner alten GKV. Eine andere Wahl hast Du momentan nicht und würde Dir auch nichts bringen.

Zu dem Thema Ausländer in Deutschland muss ich noch eine Anmerkung machen. Das ist nämlich schon ein ganzes stückchen kniffliger im Rahmen der GKV. Wenn nämlich keine beitragsfreie Familienversicherung greift, dann gilt hier die Klausel (11) des § 5 zur Pflichtversicherung. In Kurzform wird darin geregelt, dass Ausländer, die nicht aus einem EU-Staat kommen automatisch pflichtversichert gegen Extrabeitrag sind. Und soweit mir bekannt ist, gehört Mexiko noch nicht zur EU!

Wichtiger ist erst einmal, dass Du mit deiner Frau auf der Ausländerbehörde alles regeln kannst. Du bekommst meiner Erfahrung nach max. für die ersten 3 Jahre eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Und auch das nur, wenn Du alle benötigten Unterlagen deiner Frau vorlegen kannst. Da sehe ich momentan die größere Arbeit für dich. Kläre das am besten alles telefonisch aus Mexiko ab. Denn wenn Unterlagen fehlen, kann es unglaublich schwierig werden, wenn das Mexikanische Amt solche Unterlagen nicht liefern kann.

Glaub mir, das kann sehr nervig sein. Bin selbst mit einer Ausländerin aus einem Nicht-EU Land verheiratet. Meine Frau war als Ausländerin in Deutschland und hat eigentlich keine Probleme gehabt. Doch als wir heiraten wollten wurde es echt problematisch.

Mir hat damals eine Seite namens interfriendship.de geholfen. Dort hatte ich mir die meisten Tips beim nachlesen holen können. Vielleicht ist es bei Dir etwas einfacher, da Du schon so lange verheiratet bist. Auf jeden Fall drücke ich Dir schon mal die Daumen.

Nochmal: Lass dich nicht verrückt machen wegen der Krankenversicherung. Wichtig für dich: Sollte Dir jemand erzählen (ein Vertreter), dass er dich privat krankenversichern kann, und Du derzeit nicht versichert bist in der gesetzlichen, dann lass Dir das ganze schriftlich geben mit Unterschrift des Vertreters und dem Hinweis, dass bei rückwirkendem Eintritt der Versicherungspflicht die komplett bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur privaten Krankenversicherung incl. Verzugszinsen in Höhe von 5 % an Dich zurück gezahlt werden. Dann kannst Du mal interessante Reaktionen deines Gegenübers beobachten.

Und eine Unterschrift wirst Du unter dieses Beratungsprotokoll definitiv nicht bekommen.

Viele Grüße

Michael Zieren