Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt?

ich war Status Student und war bis vor kurzem aus familiären Gründen immer wieder mehrere Monate in Italien bei der Familie.
Natürlich habe ich mich in Deutschland nicht abgmeldet, habe mich allerdings auch nicht bei der Krankenkasse krankenversichert, da ich sofort zu Studienbeginn weg bin. Eine Reise bzw. Auslandsversicherung habe oder hatte ich bis dato nicht.
Jetzt bin ich wieder in Deutschland, bin kein Student mehr und beginne demnächst eine Teilzeitstelle in der ich mehr wie 400,00 eur verdienen werde.
Wie gehe ich nun mit der Krankenkasse um?
Muss ich mich wieder bei der alten KK melden?
Habe ich Nachzahlungen zu erwarten?
Wie verhält sich der Zusammenhang zum Ausland, muss ich Beweise für den Auslandsaufenthalt erbringen? (Flugticket habe ich natürlich nicht mehr.)
Ich freue mich über zahlreiche Antworten

Hallo Marabu86,

leider kann ich Deine Fragen nicht beantworten. Ich empfehle Deine Versicherung direkt zu fragen.

Kippi89

Hallo,

du musst dich bei deiner alten Krankenkasse versichern, und für die Lücke wirst du die Beiträge nachzahlen müssen, da man in Deutschland seit 2007 durchgehend versichert sein muss.

Setze dich einfach mit deiner KK in Verbindung, die sagen dir dann, wie es läuft, wäre unsinnig, dass jetzt alles zu schreiben und dann erfährst du es von deiner Kasse sowieso.

Dran ändern kannst du es nicht, ist so gesetzlich vorgeschrieben.

Grüße

Hallo,
wenn du keine Versicherung nachweisen kannst und deinen Erstwohnsitz in Deutschland hattest, dann muss du mit Nachforderungen deiner Krankenkasse rechnen - zuständig ist die letzte Krankenkasse beio der du in Deutschland selbst versichert warst.
Gruss
Czauderna

Hallo marabu86,
wenn Du zu Hause keine Post/Mahnungen von Deiner alten Krankenkasse gefunden hast, wird sie Deine Mitgliedschaft vermutlich wegen Auslandsaufenthalt beendet haben. Auf jeden Fall ist Deine alte Krankenkasse für die Durchführung der neuen Mitgliedschaft zuständig. Du musst Dich also dorthin wenden.
Wenn es noch etwas dauert, bis Du die Stelle antrittst, wirst Du Dich ab „Einreise“ nach Deutschland versichern (müssen). Das einfachste ist, Du rufst bei Deiner alten Krankenkasse an und klärst den Sachverhalt.
Gruß
Harald

Bist Du exmatrikuliert worden, so dass Deine Mitgliedschaft bei der alten Kasse grundsätzlich endete? Wenn Du in Deutschland gemeldet und an einer Uni oder FH eingeschrieben bist, wirst Du automatisch versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten, vor allem wenn Du zu Beginn des Studiums eine Mitgliedsbescheinigung bei der Uni eingereicht hast. Du kannst Dich nach einer unterbrochenen Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse Deiner Wahl versichern. Wenn Du zu Deiner alten Kasse zurückgehst und dort angibst, dass Du in Italien warst, müsste das eigentlich ausreichen, Flugtickets hätten das einfacher gemacht, aber normalerweise dürfte das kein Problem sein.

Hallo,
Ihre frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, daher kann ich nur aus begrenzter persönlicher ERfahrung anmerken: nach einem Auslandsaufenthalt haben Sie Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt Mitglied waren. Inwieweit die Versicherung Belege für Ihren Auslandsaufenthalt einfordert, ist mir nicht bekannt. - Am besten Sie rufen einfach mal an und schildern Ihren Fall einem Sachbearbeiter Ihrer Versicherung.
Freundliche Grüße, Elmar

Hallo Marabu86,
sobald Du Dich in einem Angestelltenverhältnis befindest, hast Du einen Statuswechsel. Sofern Dein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bist Du automatisch pflichtversichert.
Nichtsdestotrotz würde ich mich SOFORT bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) melden und Dich erkundigen. Ohne Krankenversicherung herum zu laufen ist alles andere als klug. Dies hat bereits vielen Menschen die Existenz gekostet, weil sie aufgrund eines Unfalles horende Kosten zu zahlen haben.
Ich hoffe Dir hiermit weitergeholfen zu haben.

Grüsse
Joanna010808

Hallo,
solange du in Dt. immatrikuliert gewesen bis, bist du Pflichtversichert und musst durchgehend ca. 70 euro mtl. (ggf. nach-)zahlen.
Ansonsten gilt: Für jeden Tag Aufenthalt in Deutschland Pflichtbeiträge zahlen. Ohne Studentenstatus ca. 140 Euro mtl.
Der 400 euro Job bringt dir zumindest in der Krankenversicherung nichts, da du dich weiterhin um deine Krankenversicherung kümmern musst.
Gruß Olaf

Also

eine Versicherung bei der alten KK wäre zwingend, wenn Sie nicht mindestens 18 Monate bei Ihrer alten KK versichert waren. Sonst dürfen Sie sich eine gesetzliche KK aussuchen.

Zu den Nachzahlungen: Bei Auslandsaufenthalten brauchen Sie natürlich keine Beiträge nachzahlen. (ACHTUNG: Ausnahme Urlaub)

Sprechen Sie am Besten mit Ihrer alten KK oder mit Ihrer WahlKK, darüber, diese würde dann die Versicherung mit Ihnen besprechen.

Kann ich leider nicht helfen.

Hallo war längere Zeit nicht zu hause. Sache erledigt ?

Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.

Gruß