Krankenversicherung nach dem Studium

Hallo, liebe Wissenden,

ich benötigte Hilfe bezüglich der Wahl der künftigen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für meinen - noch - studierenden Sohn.

Ich bin Landesbeamtin und daher zu 50 % privat krankenversichert. So ist auch mein Sohn seit seiner Geburt Mitglied der PKV über den Prozentsatz, der von der Beihilfe nicht übernommen wird.

Als Student hat er sich dann wegen der umfangreicheren Leistungen von der gesetzlichen KV-Pflicht befreien lassen und ist mit gesondertem Studententarif (den ich als Mutter für ihn zahle) weiterhin in der PKV krankenversichert, wobei ein Teil der Krankheitskosten weiter von der Beihilfe getragen wird. Mein Sohn wird zum Jahresende 25 Jahre alt, wird aber bis 26 Jahre (Wehrpflicht) Kindergeld und damit auch Beihilfe erhalten. Sein Studium wird er vermutlich innerhalb des Zeitraums des Kindergeldbezugs beenden.

Meine Frage:

Wie schaut das nach dem Studienende aus, das wohl im nächsten Jahr ansteht? Wie muss bzw. sollte er sich am besten in der Zeit zwischen Studienende /Diplom und der ersten Anstellung versichern, damit er ab der ersten Anstellung für die Zukunft keine Nachteile erfährt? Muss er dann sofort aus der PKV austreten, obwohl er vielleicht durch seine Mitgliedschaft seit Geburt Vorteile erworben hätte?

Denn soweit ich weiß, kann man von einer privaten KV nicht in eine gesetzliche wechseln - sondern nur umgekehrt (bei entsprechendem Verdienst, den er möglicherweise nach dem Studium haben wird)? Welche Nachteile drohen ihm (ggf. auch im Alter), falls er einfach in der privaten KV bleiben würde?

Eine weitere Frage:
Gesetzt der Fall, er würde einmal arbeitslos werden und wäre zu diesem Zeitpunkt PKV-versichert. Würde die Agentur f. Arbeit die PKV-Beiträge übernehmen, wie sie diese bei GKV-Versicherten übernimmt?

Er selbst ist in dieser Hinsicht nicht so planvoll, so dass ich diese Frage gerne im Vorfeld schon mal für ihn geklärt hätte.

Ich bin dankbar für jede sachkundige Antwort!

LG DenkNach

Hallo
wenn Ihr Sohn mit dem Studium fertig ist und noch keine Anstellung haben sollte, bleibt er in der PKV und wird in einen Volltarif umgestellt. Dieser Tarif würde automatisch enden wenn er eine Anstellung bekommt wo er pflichtversichert in der GKV wird. Dann hat er aber die Möglichkeit sich über eine Anwartschaft die Eintrittskarte in die PKV zu erhalten. Im Fall von Arbeitslosigkeit ist zu entscheiden ob er Anspruch hat auf ARGI hat oder nicht, wenn er es hat wird er automatisch gesetzlich Krankenversichert, hat er keinen Anspruch ( wie z.B. nach dem Studium) ist er PKV versichert. Nach 12 Monaten in der GKV bleibt er auch bei arbeitslosigkeit in der GKV, nur jetzt nach dem Studium hat er keine Wahl und bleibt in der PKV.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter, wenn nicht einfach fragen :wink:
Mfg
Esther Riehl-Müller

Oh, vielen Dank, Sie sind ja fix! Und das war jetzt auch mal eine klare Antwort!!

Schönes Wochenende!

Hallo,

wie Sie schon richtig erkannt haben, ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht ohne weiteres möglich. Ihr Sohn muss also auch nach dem Diplom privat versichert bleiben, bis er eine abhängige Beschäftigung mit Versicherungspflicht aufnimmt. Der Beihilfetarif von 20% muss daher in eine Vollversicherung mit 100% umgewandelt werden.

Auch wenn er sich in dieser Zeit arbeitssuchend meldet, wird er vielleicht ALG II bekommen, aber auch in dieser Zeit besteht keine Mglichkeit, in die GKV zu wechseln. Die Agentur würde mindestens einen Teil der Beiträge übernehmen.

Es gibt auch derzeit keine realistische Möglichkeit, an diesem Szenario etwas zu ändern - wenn das überhaupt gewünscht wird.

Viel Glück

Barmer

Ja, Ihre Antwort deckt sich mit der vorhergehenden, und so weiß ich nun, was zu tun bzw. beachten ist.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht und ein schönes Wochenende!

DenkNach

Hallo ,

habe die wichtigsten Antworten eingefügt. Dies kann keine umfangreiche Beratung ersetzen, dann dazu wäre dieses Forum auch nicht der richtige Ort. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an uns direkt. Sicher können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung weiterhelfen.
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo, liebe Wissenden,

ich benötigte Hilfe bezüglich der Wahl der künftigen privaten
oder gesetzlichen Krankenversicherung für meinen - noch -
studierenden Sohn.

Ich bin Landesbeamtin und daher zu 50 % privat
krankenversichert. So ist auch mein Sohn seit seiner Geburt
Mitglied der PKV über den Prozentsatz, der von der Beihilfe
nicht übernommen wird.

Als Student hat er sich dann wegen der umfangreicheren
Leistungen von der gesetzlichen KV-Pflicht befreien lassen und
ist mit gesondertem Studententarif (den ich als Mutter für ihn
zahle) weiterhin in der PKV krankenversichert, wobei ein Teil
der Krankheitskosten weiter von der Beihilfe getragen wird.
Mein Sohn wird zum Jahresende 25 Jahre alt, wird aber bis 26
Jahre (Wehrpflicht) Kindergeld und damit auch Beihilfe
erhalten. Sein Studium wird er vermutlich innerhalb des
Zeitraums des Kindergeldbezugs beenden.

Meine Frage:

Wie schaut das nach dem Studienende aus, das wohl im nächsten
Jahr ansteht? Wie muss bzw. sollte er sich am besten in der
Zeit zwischen Studienende /Diplom und der ersten Anstellung
versichern, damit er ab der ersten Anstellung für die Zukunft
keine Nachteile erfährt? Muss er dann sofort aus der PKV
austreten, obwohl er vielleicht durch seine Mitgliedschaft
seit Geburt Vorteile erworben hätte?

Antwort:

Altersgrenzen für die Beihilfe:

Die Beihilfe ist an das Kindergeld geknüpft - und das wird maximal nur bis zum 27. Geburtstag gezahlt.
Für alle nach 1981 geborenen Studenten gilt seit Januar 2008 sogar die Regelung, dass die Beihilfe früher wegfällt:

  • Geburtsjahr in 1982: Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag
  • Geburtsjahr ab 1983: Beihilfe nur noch bis zum 25. Geburtstag.

Wenn unmittelbar zwischen Abitur und Studium der Wehr- oder Ersatzdienst geleistet wird, wird die Beihilfe immerhin noch um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes verlängwer. Spätestens hiernach aber würde sie endgültig wegfallen.

Nach einem eventuellen Wegfall der Beihilfe wären er künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter Restkostenversichert

Und weil der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zum Ende des Studiums nicht möglich ist (es wurde ja der Versicherungspflicht widersprochen) bleibt in dem Fall nur die Möglichkeit, sich über einen privaten Studententarif weiter zu versichern.

Denn soweit ich weiß, kann man von einer privaten KV nicht in
eine gesetzliche wechseln - sondern nur umgekehrt (bei
entsprechendem Verdienst, den er möglicherweise nach dem
Studium haben wird)?

Antwort:

Natürlich kann er wechseln - er muss sogar unter gewissen Umständnen in die GKV. Der Anspruch auf die Beihilfe ist an das eigene Einkommen gekoppelt:
Falls Ihr Sohn einen oder mehrere Nebenjobs ausüben, so darf er daraus nicht mehr als 640 EUR pro Monat verdienen. Andernfalls würde die staatliche Beihilfe sofort wegfallen. Gleichzeitig würde damit auch der Anspruch auf Kindergeld entfallen,

.
PK Welche Nachteile drohen ihm (ggf. auch im

Alter), falls er einfach in der privaten KV bleiben würde?

Die Frage nach den Nachteilen stellt sich dann, wenn aufgrund eines hohen Einkommens oder einer Selbständigkeit eine PKV in Betracht käme. Die Abgrenzung GKV / PKV ist dannn ein eigenes Thema

Eine weitere Frage:
Gesetzt der Fall, er würde einmal arbeitslos werden und wäre
zu diesem Zeitpunkt PKV-versichert. Würde die Agentur f.
Arbeit die PKV-Beiträge übernehmen, wie sie diese bei
GKV-Versicherten übernimmt?

Sobald ein Arbeitsloser zum ersten Mal Arbeitslosengeld I erhält, tritt für ihn grundsätzlich wieder die gesetzliche Versicherungspflicht in Kraft. Daraus folgt, dass der PKV Versicherte i.d.R in die GKV zurückkehren muss. Die Beiträge zur GKV werden dann von der AfA übernommen.

Allerdings haben die Bezieher von Arbeitslosengeld I, die zuvor privat versichert waren, unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich nach § 8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Vorrausetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer in den letzten fünf Jahren vor dem Bezug von Arbeitslosengeld I nicht in der GKV versichert war. Jedoch sollte man sich die Antragsstellung gründlich überlegen, da der Antrag später nicht widerrufen werden kann.

Für die Bezieher von Arbeitslosengeld I, die weiterhin privat versichert sind, wer die Beiträge zur PKV nur in begrenztem Umfang übernimmt. Die Übernahme der Beiträge ist auf die Summe beschränkt, die der Versicherte bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV zahlen müsste.

Er selbst ist in dieser Hinsicht nicht so planvoll, so dass
ich diese Frage gerne im Vorfeld schon mal für ihn geklärt
hätte.

Ich bin dankbar für jede sachkundige Antwort!

LG DenkNach

Hoffe - die Antworten haben Ihnen weitergeholfen
PS

Aufgrund der neuen - teuren Unisextarife ab 2013 ( Männertarife werden bis zu 30 % teeurer ) sollte Ihr Sohn noch in 2013 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen - sofern nicht schon geschehen

gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Es kommt darauf an, was der Sohn nach dem Studium macht? Wird er Angestellter, ist er automatisch pflichtversichert in der Ges. KV, wird er selbständig arbeiten, hat er die Wahl zwischen PKV und GKV.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo,
in der PKV gibt es die beihilfekonformen Ausbildungsverträge für Versicherte, die gewährt werden solange Beihilfe gewährt wird. Diese Verträge gehen meist über die Ausbildung (Studium ) hinaus, bis eine Anstellung gefunden wurde. Dieser Zeiraum ist aber begrenzt auf 1/2 - 1 Jahr.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt auch wie für die GKV anteilige Beiträge für die PKV.
Erält er eine Anstellung, kommt es darauf an, ob das Einkommen über der Beitragsbemessungsrenze liegt (2012 - 50.850 Euro)liegt. Liegt es drüber kann er sich weiterhin PKV versichern; liegt er drunter ist er versicherungspflichtig. Hier kann er die erworbenen Ansprüche durch Anwartschaft sichern und durch Zusätze seinen gewohnten Standard halten.
Gruß H.

Hallo, ich will es so kurz wie möglich halten: Eine private KV ist grundsätzlich in allen Fällen weiterhin möglich, da diese auf freiwilliger Basis läuft und man mit der Beitragszahlung verschiedene (je nach Wahl) Risiken abdeckt. Sie kann somit auch neben einer Pflichtversicherung oder freiwilligen KV in der gesetzlichen Krankenversicherung laufen (natürlich dann mit „doppelter“ Beitragszahlung). Nimmt der Sohn nach dem Studium oder auch während des Studiums eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf, so erfolgt eine KV-Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV. Gleiches erfolgt, wenn durch vorherige Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung nach einer Beschäftigung Leistungen der Agentur für Arbeit gewährt werden sollten. Auch dann liegt Versicherungspflicht in der GKV vor.

VG
ayro

VG
ayro

Hallo,

solange keine Versicherungspflicht (z.B. Einkommen unterhalb der BBG) besteht, bleibt Ihr Sohn in der PKV. Der Beihilfeanspruch fällt entsprechend des Endes des Kindergeldbezuges weg. Ab dann wird er zu „Normalkonditionen“ (100% oder anderer Vollkostentarif)weiterversichert. Sollte eine Anstellung mit Versicherungspflicht entstehen, sollte er die Private Versicherung auf Anwartschaft umstellen, damit die Garantie der Wiederaufnahme zum späteren Zeitpunkt gewährleistet ist. Irgendwann wird dann wohl das Einkommen entsprechend hoch sein, dass er wieder in die PKV wechsel kann.
Im Falle einer anschließenden Arbeitslosigkeit gilt das gleiche: kann man sich zur Zeit nicht PKV versichern immer in eine Anwartschaft umwandeln, um den günstigen Zugang nicht zu verliegen!!!

Gruß

fair123

Hallo DenkNach,

Meine Frage:

Wie schaut das nach dem Studienende aus,

je nach demwas er macht, übt er eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus muss er in die GKV zurück, so wie Sie es beschrieben haben entsteht keine Versicherungspflicht , Sie müssen nur den Tarif auf 100 % PKV aufstocken da ja die Beihilfe entfällt.

Eine weitere Frage:
Gesetzt der Fall, er würde einmal arbeitslos werden und wäre
zu diesem Zeitpunkt PKV-versichert. Würde die Agentur f.
Arbeit die PKV-Beiträge übernehmen, wie sie diese bei
GKV-Versicherten übernimmt?

die Agentur zahlt auch die PKV allerdings nur so viel wie Sie für einen gesetzlichversicherten zahlen müsste.

Gruß
R.Maaß

hallo, wenn er während seines studiums jobt, dann gelten bestimmte grenzen für eine weitere versicherungsfreiheit, als angestellter beurteilt der arbeitgeber, ob versicherungspflicht oder freiheit besteht. Vorbereiten kann man da nichts.

Hallo DenkNach,

zunächst einmal kann man von der Privaten zur Gesetzlichen wechseln und auch umgekehrt. Dazu gibt es natürlich gewisse Grundlagen, die erfüllt werden müssen, um einen Wechsel zu begründen. Zum Beispiel ein Selbständiger kann von der gesetzlichen in die Private, aber nicht einfach wieder zurück, es sei denn er wird sozialversicherungpflichtig und ist noch nicht 55 Jahre alt.

Ihr Sohn kann in der PKV bleiben, muss ggf. den Tarif anpassen auch wenn er später zur Bundeswehr geht. Am besten Fragen Sie noch einen von der PKV-Abteilung von der bestehenden Versicherung, damit Ihnen der Mitarbeiter die dementsprechenden Tarife raussuchen kann.

Sollte Ihr Sohn später in ein Angestelltenverhältnis wechseln und unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, muss er sich gesetzlich versichern. Aber er kann dann den bestehenden Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung wandeln, falls er später wieder in die PKV wechseln kann, damit er sich sein „Eintrittsalter“ erhalten kann.

Beste Grüße
tripleZ

Nach Ende des Studiums muss er weiterhin eine Krankenversicherung nachweisen, denn es besteht eine Versicherungspflicht seit 1.1.2009.
Er bleibt weiterhin in einer PKV. Er kann nicht zurück in die GKV, sondern muss dort gegen eigenen Beitrag versichert werden.

Wenn er gleich eine Stelle antritt mit einem Gehalt über der Jahresarbeitentgeltgrenze ( 2013=52.200 EUR ) kann er weiter in der PKV bleiben.- Wenn nicht, MUSS er in eine GKV zurück, sollte aber eine große Anwartschaft machen, damit er, wenn er möchte wieder aufgrund höheres Einkommen ohne Gesundheitsfragen und sein Eintrittalter in die PKV behaltend wechseln kann.

bleibt er erst mal in der PKV hat er bei vernünftiger gesellschaft und Tarif erstmal keine nachteile. der beitrag wird einiges weniger sein als in einer GKV bei besseren Leistungen. Kinder müssen aber später auch privat bei eigenem beitrag versichert werden. er bildet normalerweise ausreichenende alterrückstellungen, sodass er seinen beitrag auch im alter bezahlen kann. er sollte aber wenn möglich, von der beitragsersparnis noch etwas für das rentenalter zur seite legen, um den beitrag abzusenken. oder eine vernünftige BU machen zur Absicherung seiner Arbeitskraft.

Wenn er sich arbeitslos meldet, ohne eigenes Einkommen übernimmt die PKV 50% des Beitrags, kann er diesen auch nicht bezahlen, weitere 50 Prozent das Arbeitsamt. Allerdings rutscht er dann in den Basistarif der PKV der weitaus schlechtere Leistungen beinhaltet als manche gesetzliche KV.
Bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld bekommt er keinen Zuschuss vom Arbeitsamt, sondern muss den vollen Beitrag selber bezahlen, da die Arbeitgeber Hälfte wegfällt.

Aber man kann ja nicht nur Vorteile haben!

Dein Sohn ist privat versichert bis studienende.
Anschließend wird er kV pflichtgemäß, außer er verdient gleich über 4800 brutto wovon nicht auszugehen ist.
Dieser kV Pflicht kann er widersprechen und belebt dann zeitlebens privat versichert und hat keine moeglichket mehr in die gesetzliche kV zu wechseln.
Andernfalls verscherz er sich gesetzlich nach studienende.

Vorteil bei Privatversicherung er hat keine erneute Gesundheitsprüfung und günstiges eintrittalter.

Hallo Denknach,

tut mir leid, habe Ihre Anfrage übersehen, war im Spam-Ordner?. Die Kollegen haben bestimmt schon geantwortet.

MfG Leo!