wie verhält es sich mit der Krankenversicherung nach dem
Studium, wenn man während dem Studium zum Studententarif
(nicht familienversichert) war?
Das ist abhängig von dem was man dann tut, verdient, etc… Wenn man 12 Monate ununterbrochen oder in den vergagenen 60 Moanten 24 Monate pflichtversichert war, kann man sich freiwiilig weiterversichern (Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ende des Studiums)
Endet diese Mitgliedschaft automatisch mit Abschluss des
Studiums?
Wenn es noch eine Pflichtmitgliedschaft war, ja. Innerhalb von drei Monaten freiwillig weiterversichern.
Wenn man direkt vom Studium in den Job wechselt, könnte man
dann auch gleich zu einer anderen Kasse wechseln?
Hier sind die Kündigungsfristen zu beachten und die Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten. Ansonsten müsste es in diesem Fall gehen!
Endet diese Mitgliedschaft automatisch mit Abschluss des
Studiums?
Wenn es noch eine Pflichtmitgliedschaft war, ja. Innerhalb von
drei Monaten freiwillig weiterversichern.
Hallo Thorulf,
Vielen Dank für die Antwort!
Kurze Verständnis-Nachfragen an zwei Bsp.en dazu:
Bsp.fall 1: im Studium erst familienversichert, dannach für ein Jahr zum Studententarif, dann sofort Job im Angestelltenverhältnis mit 3000,- brutto im Monat
Bsp.fall 2: im Studium erst familienversichert, dannach für ein Jahr zum Studententarif, dann erstmal auf Jobsuche - vom Amt gibts nix
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde freiwillige Weiterversicherung für meinen Bsp.fall 2 gelten? Was passiert wenn man das nicht tut? Steht man dann ohne KV da? Und was passiert, wenn man dann einen JOb im Angestelltenverhältnis mit 3000,- brutto im Monat beginnt? Kann man dann sich einfach eine Kasse suchen?
Im Bsp.fall 1 ist man dann wieder pflichtversichert und könnte zu Beginn der Tätigkeit die Kasse wechseln?
Oder was bedeutet Pflichtmitgliedschaft? Und in welchem Fall sollte man sich freiwillig weiterversichern?
Ok, ich gebe zu es sind doch einige Fragen geworden
Hallo,
es ist zwar Weihnachten - aber da ich noch einen Gruss loswerden wollte habe ich gerade mal reingeschaut.
Wenn an das Ende der studentischen Pflichtversicherung eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer
sich anschliesst musst du bei der letzten Kasse bleibwn wenn du nicht fristgerecht (zwei Monate vorher)
gekündigt hast.
Erst nach einer ordentlichen Kündigung kannst du die Kasse wechseln.
So, und jetzt noch ein frohes Fest.
zum Kassenwechsel hat Günter ja schon klar Stellung bezogen. Kündigungsfristen einhalten (Und Mindestlaufzeit außer bei Sonderkündigungsrecht!).
Bsp.fall 1: im Studium erst familienversichert, dannach für
ein Jahr zum Studententarif, dann sofort Job im
Angestelltenverhältnis mit 3000,- brutto im Monat
Pflichtversichert -. nahtloser Übergang - Du bleibts oder wechselst unter Beachtung von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen!
Bsp.fall 2: im Studium erst familienversichert, dannach für
ein Jahr zum Studententarif, dann erstmal auf Jobsuche - vom
Amt gibts nix
Dann endet die Mitgliedschaft und Du musst Dich freiwillig weiterversichern. Frist drei Monate, sonst bist Du raus!
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde freiwillige
Weiterversicherung für meinen Bsp.fall 2 gelten? Was passiert
wenn man das nicht tut? Steht man dann ohne KV da?
Ja!
Und was
passiert, wenn man dann einen JOb im Angestelltenverhältnis
mit 3000,- brutto im Monat beginnt? Kann man dann sich einfach
eine Kasse suchen?
Nein, die alte ist wieder zuständig - wie oben!
Im Bsp.fall 1 ist man dann wieder pflichtversichert und könnte
zu Beginn der Tätigkeit die Kasse wechseln?
Siehe Antwort Günter!
Oder was bedeutet Pflichtmitgliedschaft? Und in welchem Fall
sollte man sich freiwillig weiterversichern?
Wenn die Pflicht endet und man keinen anderweitigen Versicherungsvertrag (z.B. PKV) hat!