Er, 33 J. alt, absolviert noch ca. 4 Monate eine schulische Ausbildung.
Seine Ehefrau, 32 J. alt, 3 Kinder, die Elternzeit des Jüngsten läuft in einem Monat ab.
Wie lässt sie sich dann mit den Kindern versichern?
Da er ja sozusagen „Schüler“ ist, ist er glaub ich in einer freiw. oder privaten KV.
Hallo,
wenn er in einer Schulausbildung steckt könnte er auch ggf. bei ihr mitversichert sein - in diesem Fall könnte sie sich nach Ende der Elternzeit freiwillig versichern mit der ganzen Familie.
Ist er selbst in der GKV versichert weil er z.B. Leistungen erhält, kann sie sich bei ihm mitversichern und die Kinder natürlich auch.
Ist er in der PKV, was ich aber nicht glaube, dann bleibt ihr auch nur die freiwillige Versicherung überig - die Kinder würden mitversichert bei ihr.
Gruß
Czauderna
Da er ja sozusagen „Schüler“ ist, ist er glaub ich in einer
freiw. oder privaten KV.
Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse: Grundsätzlich beitragsfreie Mitversicherung der Angehörigen in der Gesetzl. Kasse.
Mitgliedschaft private Krankenversicherung: Frau und Kinder können entweder - ich unterstelle weiterhin - Mitglied der Gesetzlichen Kasse
bleiben, Beitrag dort hängt u.a. vom Einkommen des Mannes ab; oder aber Antrag Aufnahme PKV stellen; Beitrag dort risikogerecht, also nach Umfang des Versicherungsschutzes Eintrittsalter und Vorerkrankungen.
Gruß Joerg Koenig
Was ist, wenn er noch teilweise über den Bund freie Heilfürsorge erhält? Er war glaub ich 12 Jahre beim Bund, der Berufsförderungsdienst unterstüzt ihn jetzt noch bzw. hat ihn unterstützt.
Somit ist er ja eigentlich weder privat- noch gesetzlich versichert.
wenn er aktuell noch Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, besteht für die Familie Beihilfeanspruch. Das sind 70 %. Die restlichen 30% müssten dann wiederrum privat abgesichert werden.
Wenn die freie Heilfürsorge wegfällt, entfällt ebenfalls der Anspruch auf Beihilfe. Dann ist man quasi bei Null und es kommt darauf an welche Tätigkeit er nach der Schule ausübt?!
Wechselt er in ein Angestelltenverhältnis bzw. erhält er Leistunden (ALG o.ä.) ist er gesetzlich versichert und die Familie kann kostenlos mitversichert werden.
Macht er sich selbständig kann er sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern (mit Familienversicherung) oder er kann sich und die Familie Privat Krankenversichern (Kosten!) bzw. kann er in die private und Sie mit den Kindern freiwillig in der gesetzlichen bleiben (Zur Beitragserhebung wird aber auch Sein Einkommen herangezogen!)
Alles in allem ein Rechenspiel mit viel hin und her!