Hallo,
meine Frau war vor Ihrer Elternzeit (2 Jahre) freiwillig krankenversichert. Während der Elternzeit haben wir etwa 300€ pro Monat für die gesetzliche Krankenkasse bezahlt (Beitrag orientierte sich am Gehalt des Ehemanns). Nun wird meine Frau nach der Elternzeit einen Auflösungsvertrag (sofortiger Austritt) unterschreiben und eine Abfindung bekommen. Obwohl unserer Meinung nach eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der kinderbetreuung nicht möglich ist, werden wir mit ziemlicher Sicherheit eine Sperrfrist (3 Monate) und eine Ruhenszeit (6 Monate) aufgebrummt bekommen.
Hier meine Fragen:
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Laufen Sperrfrist und Ruhenszeit parallel? D.h. wann bekommt meine Frau Arbeitslosengeld? Nach 6 oder 9 Monaten?
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Wer bezahlt die Krankenversicherung in dieser Zeit? Ich habe gelesen, dass der erste Monat Sperrfrist nicht bezahlt wird, aber Monate 2 und 3 von der Agentur übernommen werden. In der Ruhenszeit müssen wir wieder selbst bezahlen. So korrekt?
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Besten Dank!