Salut liebe Menschen,
vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Fall zur Erleuchtung verhelfen:
26jährige Studentin steh kurz vorm Abschluss des ersten Studiums. Krankenversicherung erfolgt über Halbswaisenrente.
Studium ist Ende September beendet.
Halbwaisenrente schon im August, weil die Studentin dann 27 wird und der Anspruch erlischt.
Entsprechend entfällt ab September die Zahlung der Beiträge durch die BfA.
Was passiert dann? Ist sie automatisch nicht mehr versichert? Meldet sich die Krankenkasse bei ihr und fordert sie auf, den studentischen Beitrag zu zahlen?
Eigentlich wollte die Studentin sich dann ab Oktober in der KK des Partners (sie haben zwei Kinder, die auch bei ihm versichert sind) familienversichern, bis ihr Referendariat frühestens im Februar losgehen würde.
Jetzt überlege sie aber, ab Oktober noch ein Zweitstudium zu beginnen. Wie müsste sie sich dann versichern? Nach Studentensatz? Oder gibt es eine Sonderregelung, wenn Kinder im Haushalt leben? Hat es Einfluss, wenn man verheiratet ist?
Danke.
TAMTAM