Krankenversicherung nach Erziehungsurlaub

Hallo,

bis Anfang diesen Monats befand ich mich im Erziehungsurlaub. Da dieser nun endete hätte ich wieder Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz.
Ich befinde mich in ungekündigtem Verhältnis, aber aufgrund einer erneuten Schwangerschaft weigert sich mein bisheriger Arbeitgeber mich wieder anzumelden.
Die gesetzliche Krankenkasse ist deshalb nicht verplichtet mich weiter zu versichern, was also im Klartext heißt: ich bin nicht krankenversichert!
Was kann ich in diesem Fall tun?? Ich mache mir große Sorgen, Schwangerschaft ohne Krankenversicherung…
Bin für jeden Tipp dankbar!

Viele liebe Grüße, Tamara

Die gesetzliche Krankenkasse ist deshalb nicht verplichtet
mich weiter zu versichern,

Genau das ist sie. Seit letztem jahr besteht Krankenversicherungspflicht für Mitglieder der GKV.

Was kann ich in diesem Fall tun?? Ich mache mir große Sorgen,

Kontakt zur KK aufnehmen. Ggf. muß ein Beitrag gezahlt werden. Besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung über den Ehemann ?

Kontakt zur KK aufnehmen. Ggf. muß ein Beitrag gezahlt werden.
Besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung über den
Ehemann ?

Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Geschichte ist leider noch etwas komplizierter.
Meine gesetzliche Kasse teilte mir zu Beginn des Erziehungsurlaubs mit, ich wäre ab sofort nicht mehr versichert. Daraufhin wurde ich in die Familienversicherung meines Mannes aufgenommen.
Kurz vor Ende meines Erziehungsurlaubs bekam ich ein Schreiben der vorherigen Versicherung, ich wäre nach wie vor bei ihnen versichert.
Somit war ich den gesamten Erziehungsurlaub ohne mein Wissen doppelt versichert.

Da ich geplant hatte zum Ende des Erziehungsurlaubs meine Arbeitstselle wieder anzutreten, wurde die Familienversicherung mit der Bitte um Kartenrücksendung gekündigt.
Zu dem Zeitpunkt ging ich von einer problemlosen Weiterversicherung der ursprünglichen Kasse aus.
Mein Arbeitgeber möchte mich allerdings erst wieder anmelden, wenn die Kasse der Umlagenerstattung (U2) zustimmt, d.h. seine Auslagen für Lohnfortzahlung erstattet. Die Kasse allerdings weist ab, da sie nicht mehr zuständig sind…
Auch das Arbeitsamt lehnt die Kostenübernahme der Krankenversicherung ab, da ich mich offiziell in ungekündigtem Arbeitsverhältnis befinde.
Und die Kasse meines Mannes lehnt aus dem selben Grund eine Versicherung ab.
Demnach wäre die einzige Möglichkeit wohl die Kündigung des Arbeitsverhältnisses meinerseits. Das möchte ich nicht tun, um meinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren (da ich finanziell darauf angewiesen bin).
Leider konnte mir bisher auch keine Behörde bei der Durchsetzung dieser Ansprüche helfen.
Ich weiß, dass hat nichts mit dem Thema Versicherung zu tun, aber vielleicht hilft es um die Problematik meines Anliegens besser zu verstehen. Und nachwievor ist meine größte Sorge das momentane „nicht krankenversichert sein“

Vielen Dank im Voraus!

Grüße, Tamara

Hallo,
bei einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis darf der Arbeitgeber
keine Abmeldung bei der Krankenkasse vornehmen, demzufolge kann sich auch die Kasse dann nicht weigern die AAG-Erstattung (US2) vorzunehmen.
Ich empfehle nicht nur den Gang zum Arbeitsgericht sondern auch den Gang zur Krankenkasse - hier scheint doch einiges schief gelaufen zu sein.

Gruß

Czauderna