Krankenversicherung nach Familienversicherung

Hallo,

ich bin z.Zt. über meinen Mann krankenversichert, da ich einen 400,- Euro-Job ausübe.
Wie ist das, wenn ich mal in Rente gehe und mein Mann auch Rentner ist. Wie werde ich dann krankenversichert? Muss ich mich privat versichern oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Hallo,

ich bin z.Zt. über meinen Mann krankenversichert, da ich einen
400,- Euro-Job ausübe.
Wie ist das, wenn ich mal in Rente gehe und mein Mann auch
Rentner ist. Wie werde ich dann krankenversichert? Muss ich
mich privat versichern oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Nach jetzigem Stand der Gesetzgebung: besteht dann entweder die beitragsfreie Familienversicherung fort oder es besteht Pflichtmitgliedschaft in der Krankenvers. der Rentner (bei eigenem Rentenanspruch)… mal vorausgesetzt ihr seid dann noch verheiratet und der 400,- Euro Job wird fortgeführt und die Gesetze bis dato nicht verändert…
Grüß J.K.

Ich unterstelle mal, dass Sie beide Ihr ganzes Erwerbsleben gesetzlich krankenversichert waren, sonst wird es komplizierter.

Mit Rentenantrag wird jeder von Ihnen für sich krankenversichert in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Den Beitrag teilen sich die Rentenversicherung und Sie, d.h. zur Zeit zahlen Sie ca. 8% der Rente als Beitrag selbst. (Haben Sie neben der Rente weitere Einkünfte, wirds wiederum kompliziert.) Wird Ihr Mann vor Ihnen Rentner, ändert sich für Sie erstmal nichts, Sie bleiben familienversichert.

Gruss

w.will

Hallo,
bei rentenatragstellung wird zunächst von der Kasse festgestellt ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind.
Die Berechnung dieser Voraussetzung erspare ich mir (vorerst ??).
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind wird mit Tag der Rentenantragstellung eine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse hergestellt, die aber beitragsfrei gestellt wird, weil eben ohne diese Rentenantragstellung Anspruch auf Familienversicherung bestünde.
Er mit Zubilligung der Rente beginnt die eigene Beitragspflicht (Rentenbeginn).
Sin die Voraussetzungen für die KVdR. nicht erfüllt, verbleiubt es zunächst bei der Familienversicherung - diese endet ggf. rückwirkend mit Rentenbeginn weil dann die für die Familienversicherung geltenden Grenzen überschritten werden. Mann muss sich dann freiwillig weiterversicherung und kann bei der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung beantrag.
Gruss
Czauderna